Öffentlich
| Sitzungstermin: | Donnerstag, 26. Oktober 2023 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:01 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:19 Uhr |
| Ort: | Gesellschaftsraum des Gemeindehauses "Goldener Widder" |
| Sitzungsnummer: | GR W/2023/025 |
| Anwesend waren: | 6+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2023 |
| 03 | Beschlussfassung über die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda |
| Neukalkulation Abwasser Witterda |
| 04 | Beschlussfassung über die Vergabe der Gebührenkalkulation Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024 |
| 05 | Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung zum Rohrbau in der Weinstraße BV: Kanalbau Schenkstor und Weinstraße |
| 06 | Beschlussfassung über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda |
| 07 | Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Witterda |
| 08 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda
Neukalkulation Abwasser Witterda
Sachvortrag:
Der HFA der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 die Beschlussfassung der 4. Änderungssatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda,
Landkreis Sömmerda
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in seiner jetzigen gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), in seiner jetzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19. Juni 2013 (Beschluss-Nr. 149-32-2013) in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 beschlossen:
Die vom Gemeinderat Witterda am 19. Juni 2013 beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
Art. 1 - Änderungen
Der § 14 a Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,21 EUR/m³ Abwasser.“
Der § 14 a Absatz 2 Satz 8 wird wie folgt geändert:
„Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Einleitgebühr auf 1,44 €/m³ Abwasser.“
Der § 14 b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung für die öffentliche Einrichtung Witterda beträgt 0,36 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.“
Der § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 52,34 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm).
§ 15 Absatz 3 wird neu eingefügt:
„Die Gebühr für Abwasser (Fäkalwasser) aus abflusslosen Gruben beträgt 51,92 EUR/m³ “
Art. 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die Vergabe der Gebührenkalkulation Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024
Sachvortrag:
Da für den OT Friedrichsdorf eine Nachkalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie eine Kalkulation der laufenden Abwassergebühren für den Zeitraum 2024 bis 2027 erstellt werden muss, hat das Ingenieurbüro von Frau Sabine Gemershaus der Gemeinde Witterda ein Angebot unterbreitet.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Leistung für die Gebührenkalkulation (Nachkalkulation 2020-2023, Kalkulation 2024-2027) für den Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024
| an das | |
| Ingenieurbüro ibsg |
| Ingenieurbüro Sabine Germershaus |
| Milchinselstraße 3, 99094 Erfurt |
zu einem Bruttogesamtpreis von 1.786,79 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung zum Rohrbau in der Weinstraße
BV: Kanalbau Schenkstor und Weinstraße
Sachvortrag:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Witterda am 19.10.2023 wurde unter Verschiedenes darüber informiert, das es bezüglich der Neuverlegung der Trinkwasserleitung in der Weinstraße zu Kosten seitens des Rohrbaus in 2024 kommen wird.
Bezüglich der Beauftragung der Firma durch die ThüWa ist der Beschluss zur Vergabe durch den Gemeinderat notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe
Neuverlegung der Trinkwasserleitung in der Weinstraße
(Rohrbauarbeiten durch Fa. Spie - Beauftragung durch die ThüWa)
zu einem Bruttogesamtpreis von 17.260,32 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Eine Änderung der Geschäftsordnung wurde vorgeschlagen, um zukünftig dem HFA die Befugnis zur Beschlussfassung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu erteilen. Damit soll und kann der Gemeinderat entlastet werden.
Beschlussempfehlung:
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda
Der Gemeinderat der Witterda hat auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 34 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, in der Sitzung am 26.10.2023 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1:
Der § 19 Abs. 2 a Finanzausschuss erhält folgende Fassung
a) Haupt- und Finanzausschuss
Hauptausschuss:
Vorbereitung der Sitzung des Gemeinderates, Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung -einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten, Koordination der Arbeit aller Ausschüsse; Angelegenheiten des Gewerbewesens, der Kultur- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung und Jugendpflege, der öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaftsförderung (einschließlich Angelegenheiten des Fremdenverkehrs) ohne Bauangelegenheiten.
Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 20 zuständig ist, kann der Hauptausschuss im Rahmen der vorstehenden Aufgaben anstelle des Gemeinderates bis zu einem Gegenstandswert von 50.000 € gem. § 26 Abs. 1 und Abs. 3 ThürKO abschließend entscheiden.
Finanzausschuss:
Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Vorbereitung der Haushaltssatzung, Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen. Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 20 zuständig ist, entscheidet der Finanzausschuss als beschließender Ausschuss im Sinne von § 26 Abs. 1 und 3 ThürKO bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall:
| - | Erlass | bis 5.000 € |
| - | Niederschlagung | bis 5.000 € |
| - | Stundung | bis 2.500 € |
sowie die Festsetzung der Höchstbeträge und besonderer Grundsätze für Geldanlagen.
| über überplanmäßige Ausgaben | bis 15.000 € und |
| außerplanmäßige Ausgaben | bis 10.000 € im Einzelfall. |
Artikel 2:
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 6+1
Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Witterda
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Eine Änderung der Hauptsatzung wurde vorgeschlagen, um fällige Rechnungen, wenn die HH-Mittel auf der jeweiligen Kostenstelle nicht ausreichen, schneller bearbeiten zu können.
Auch sollen hiermit der HFA und Gemeinderat entlastet werden, wenn für den Bürgermeister zukünftig die Entscheidungshöhen angepasst werden.
Beschlussempfehlung:
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Witterda
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda, in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 beschlossen:
Art. 1 - Änderung
Im § 7 erhält der Abs. 2 folgende Fassung:
(2) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende weiteren Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:
| a) | Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben — bis 5.000 EURO |
| b) | Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben — bis 2.500 EURO |
Art. 2 - Inkrafttreten
Diese 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 6+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
| 1. | Stiftungsfest |
| Das Stiftungsfest findet in diesem Jahr am 18.11.2023 statt. |
| 2. | Website |
| Frau Köhler hat die neue Website veröffentlicht, Vorschläge und Änderungswünsche dürfen gern eingebracht werden. |
| 3. | Kunstdenkmal |
| Es soll ein Termin mit Herrn Seifarth bezüglich des Kunstdenkmals stattfinden, der Sachstand hierzu soll zeitnah vom Bauamt eingeholt werden. |
| 4. | Goldener Widder |
| Es ist angedacht auf der Website einen Belegungskalender und die dazugehörige Entgeltordnung für den Goldenen Widder zu veröffentlichen, um die Planung für den Bürger zu vereinfachen. |
| 5. | Förderung Sportgeräte |
| Für die Sportgeräte gab es eine Förderzusage. Herr Scheitler hat das Geld in Höhe von 500 € vorgestreckt, da der Sportverein dies momentan nicht tragen kann. Das Geld soll über die HH-Stelle Sportverein im nächsten Jahr eingeplant und ausgezahlt werden. |
| 6. | Friedhofsmauer |
| Es ist angedacht eine Aktion bezüglich der mit Efeu bewachsenen Friedhofsmauer einzuberufen. Dieser soll entfernt werden um weitere Schäden an der Mauer zu verhindern. |
Weitere Gesprächsthemen waren:
| - | Der anstehende Besuch der Gemeindeverwaltung Budenheim |
| - | Die Ernennung von Dr. Hubert Göbel zum neuen Ortchronist |
| - | Der falsche Baumverschnitt am Stadtweg |
| - | Die Vorstellung der Dorfapp durch Frau Anja Oschmann |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:19 Uhr
Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am: 14.12.2023