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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

Gemeinderat Witterda

Öffentlich

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2023

03

Beschlussfassung

über die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

Neukalkulation Abwasser Witterda

04

Beschlussfassung

über die Vergabe der Gebührenkalkulation Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024

05

Beschlussfassung

über die Vergabe der Leistung zum Rohrbau in der Weinstraße BV: Kanalbau Schenkstor und Weinstraße

06

Beschlussfassung

über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

07

Beschlussfassung

über die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

08

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 02

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 2

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 03

Beschlussfassung über die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

Neukalkulation Abwasser Witterda

Sachvortrag:

Der HFA der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 die Beschlussfassung der 4. Änderungssatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda,

Landkreis Sömmerda

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in seiner jetzigen gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), in seiner jetzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 19. Juni 2013 (Beschluss-Nr. 149-32-2013) in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 beschlossen:

Die vom Gemeinderat Witterda am 19. Juni 2013 beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

Art. 1 - Änderungen

Der § 14 a Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,21 EUR/m³ Abwasser.“

Der § 14 a Absatz 2 Satz 8 wird wie folgt geändert:

„Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Einleitgebühr auf 1,44 €/m³ Abwasser.“

Der § 14 b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung für die öffentliche Einrichtung Witterda beträgt 0,36 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.“

Der § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt 52,34 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm).

§ 15 Absatz 3 wird neu eingefügt:

„Die Gebühr für Abwasser (Fäkalwasser) aus abflusslosen Gruben beträgt 51,92 EUR/m³ “

Art. 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 1

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 04

Beschlussfassung über die Vergabe der Gebührenkalkulation Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024

Sachvortrag:

Da für den OT Friedrichsdorf eine Nachkalkulation der Abwassergebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie eine Kalkulation der laufenden Abwassergebühren für den Zeitraum 2024 bis 2027 erstellt werden muss, hat das Ingenieurbüro von Frau Sabine Gemershaus der Gemeinde Witterda ein Angebot unterbreitet.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Leistung für die Gebührenkalkulation (Nachkalkulation 2020-2023, Kalkulation 2024-2027) für den Ortsteil Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024

an das

Ingenieurbüro ibsg

Ingenieurbüro Sabine Germershaus

Milchinselstraße 3, 99094 Erfurt

zu einem Bruttogesamtpreis von 1.786,79 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 05

Beschlussfassung über die Vergabe der Leistung zum Rohrbau in der Weinstraße

BV: Kanalbau Schenkstor und Weinstraße

Sachvortrag:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Witterda am 19.10.2023 wurde unter Verschiedenes darüber informiert, das es bezüglich der Neuverlegung der Trinkwasserleitung in der Weinstraße zu Kosten seitens des Rohrbaus in 2024 kommen wird.

Bezüglich der Beauftragung der Firma durch die ThüWa ist der Beschluss zur Vergabe durch den Gemeinderat notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe

Neuverlegung der Trinkwasserleitung in der Weinstraße

(Rohrbauarbeiten durch Fa. Spie - Beauftragung durch die ThüWa)

zu einem Bruttogesamtpreis von 17.260,32 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 06

Beschlussfassung über die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Eine Änderung der Geschäftsordnung wurde vorgeschlagen, um zukünftig dem HFA die Befugnis zur Beschlussfassung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu erteilen. Damit soll und kann der Gemeinderat entlastet werden.

Beschlussempfehlung:

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

Der Gemeinderat der Witterda hat auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 34 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, in der Sitzung am 26.10.2023 folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel 1:

Der § 19 Abs. 2 a Finanzausschuss erhält folgende Fassung

a) Haupt- und Finanzausschuss

Hauptausschuss:

Vorbereitung der Sitzung des Gemeinderates, Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung -einschließlich wichtiger Personalangelegenheiten, Koordination der Arbeit aller Ausschüsse; Angelegenheiten des Gewerbewesens, der Kultur- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung und Jugendpflege, der öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaftsförderung (einschließlich Angelegenheiten des Fremdenverkehrs) ohne Bauangelegenheiten.

Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 20 zuständig ist, kann der Hauptausschuss im Rahmen der vorstehenden Aufgaben anstelle des Gemeinderates bis zu einem Gegenstandswert von 50.000 € gem. § 26 Abs. 1 und Abs. 3 ThürKO abschließend entscheiden.

Finanzausschuss:

Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere Vorbereitung der Haushaltssatzung, Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen. Soweit nicht der Bürgermeister gemäß § 20 zuständig ist, entscheidet der Finanzausschuss als beschließender Ausschuss im Sinne von § 26 Abs. 1 und 3 ThürKO bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall:

-

Erlass

bis 5.000 €

-

Niederschlagung

bis 5.000 €

-

Stundung

bis 2.500 €

sowie die Festsetzung der Höchstbeträge und besonderer Grundsätze für Geldanlagen.

über überplanmäßige Ausgaben

bis 15.000 € und

außerplanmäßige Ausgaben

bis 10.000 € im Einzelfall.

Artikel 2:

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 07

Beschlussfassung über die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Eine Änderung der Hauptsatzung wurde vorgeschlagen, um fällige Rechnungen, wenn die HH-Mittel auf der jeweiligen Kostenstelle nicht ausreichen, schneller bearbeiten zu können.

Auch sollen hiermit der HFA und Gemeinderat entlastet werden, wenn für den Bürgermeister zukünftig die Entscheidungshöhen angepasst werden.

Beschlussempfehlung:

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Witterda

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda, in seiner Sitzung am 26. Oktober 2023 beschlossen:

Art. 1 - Änderung

Im § 7 erhält der Abs. 2 folgende Fassung:

(2) Der Gemeinderat überträgt dem Bürgermeister folgende weiteren Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung:

a)

Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben

 — bis 5.000 EURO

b)

Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben

 —  bis 2.500 EURO

Art. 2 - Inkrafttreten

Diese 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 6+1

TOP 08

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

1.

Stiftungsfest

Das Stiftungsfest findet in diesem Jahr am 18.11.2023 statt.

2.

Website

Frau Köhler hat die neue Website veröffentlicht, Vorschläge und Änderungswünsche dürfen gern eingebracht werden.

3.

Kunstdenkmal

Es soll ein Termin mit Herrn Seifarth bezüglich des Kunstdenkmals stattfinden, der Sachstand hierzu soll zeitnah vom Bauamt eingeholt werden.

4.

Goldener Widder

Es ist angedacht auf der Website einen Belegungskalender und die dazugehörige Entgeltordnung für den Goldenen Widder zu veröffentlichen, um die Planung für den Bürger zu vereinfachen.

5.

Förderung Sportgeräte

Für die Sportgeräte gab es eine Förderzusage. Herr Scheitler hat das Geld in Höhe von 500 € vorgestreckt, da der Sportverein dies momentan nicht tragen kann. Das Geld soll über die HH-Stelle Sportverein im nächsten Jahr eingeplant und ausgezahlt werden.

6.

Friedhofsmauer

Es ist angedacht eine Aktion bezüglich der mit Efeu bewachsenen Friedhofsmauer einzuberufen. Dieser soll entfernt werden um weitere Schäden an der Mauer zu verhindern.

Weitere Gesprächsthemen waren:

-

Der anstehende Besuch der Gemeindeverwaltung Budenheim

-

Die Ernennung von Dr. Hubert Göbel zum neuen Ortchronist

-

Der falsche Baumverschnitt am Stadtweg

-

Die Vorstellung der Dorfapp durch Frau Anja Oschmann

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:19 Uhr

Genehmigt in der Gemeinderatssitzung am: 14.12.2023