Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 bezüglich des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung der Gemeinde Elxleben sowie der Begründung die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die erforderlichen Planunterlagen liegen zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich
| vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024 |
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Elxleben,
Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 1. OG Raum 0-08 (Bauamt)
99189 Elxleben aus.
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
Des Weiteren können die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Elxleben unter:
www.gemeinde-elxleben.de eingesehen werden.
Die Freischaltung der entsprechenden Planunterlagen auf der Internetseite erfolgt mit Fristbeginn am 29.01.2024.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen reichen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 99189 Elxleben bis spätestens zum 01.03.2024 ein
Die rechtskräftige Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2002 tritt mit Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung außer Kraft.
Heiko Koch
Bürgermeister
11.12.2023
Entwurf Lageplan der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
(ohne Maßstab)