Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

über die erneute Offenlage des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 bezüglich des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung der Gemeinde Elxleben sowie der Begründung die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die erforderlichen Planunterlagen liegen zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich

vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Elxleben,

Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 1. OG Raum 0-08 (Bauamt)

99189 Elxleben aus.

Montag

geschlossen

Dienstag

von 09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag

von 09.00 - 12.00 Uhr

Des Weiteren können die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Elxleben unter:

www.gemeinde-elxleben.de eingesehen werden.

Die Freischaltung der entsprechenden Planunterlagen auf der Internetseite erfolgt mit Fristbeginn am 29.01.2024.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.

Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen reichen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 99189 Elxleben bis spätestens zum 01.03.2024 ein

Die rechtskräftige Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2002 tritt mit Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung außer Kraft.

Heiko Koch

Bürgermeister

11.12.2023

Entwurf Lageplan der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

(ohne Maßstab)