Aufgrund der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Änderung der Hundesteuersatzung vom 13.07.2016 beschlossen:“
Artikel 1
| 1. | Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - | |
| wird wie folgt neu gefasst: | |
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| Abs. 1 | |
| Die Steuer beträgt | 75,00 € |
| für den zweiten Hund | 125,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 175,00 € |
| Abs. 2 | |
| Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. | |
| Abs. 3 | |
| Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. | |
| 2. | § 11 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. | |
| 3. | § 11 Absatz 3 wird gestrichen. | |
| 4. | § 13 wird gestrichen. | |
Artikel 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Elxleben, 16.12.2024
gez. Heiko Koch
Bürgermeister
ausgefertigt am 27.12.2024 — - Siegel -
gez. Heiko Koch
Bürgermeister
II.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die 1.Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bauamt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, den 10. Januar 2025
gez. Heiko Koch
Bürgermeister