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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der 1. Satzung zur Änderung der Satzung

für die Erhebung der Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

Aufgrund der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Änderung der Hundesteuersatzung vom 13.07.2016 beschlossen:“

Artikel 1

1.

Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz -

wird wie folgt neu gefasst:

Abs. 1

Die Steuer beträgt

75,00 €

für den zweiten Hund

125,00 €

für jeden weiteren Hund

175,00 €

Abs. 2

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird,

sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde

nicht anzusetzen.

Abs. 3

Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird,

gelten als erste Hunde.

2.

§ 11 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.

3.

§ 11 Absatz 3 wird gestrichen.

4.

§ 13 wird gestrichen.

Artikel 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Elxleben, 16.12.2024

gez. Heiko Koch

Bürgermeister

ausgefertigt am 27.12.2024 — - Siegel -

gez. Heiko Koch

Bürgermeister

II.

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.

Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO)

2.

die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

III.

Jedermann kann die 1.Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bauamt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Elxleben, den 10. Januar 2025

gez. Heiko Koch

Bürgermeister