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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der öffentlichen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Witterda

Sitzungstermin:

Montag, 28. Oktober 2024

Sitzungsbeginn

öffentlicher Teil:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:40 Uhr

Ort:

Gesellschaftsraum des

Gemeindehauses "Goldener Widder"

Sitzungsnummer:

GR W/2024/006

Anwesend waren:

9+1

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Vereidigung

des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung

02

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2024

04

Beschluss

über eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda

05

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Vereidigung des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung

Sachvortrag:

Der Bürgermeister wurde gemäß Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda bereits am 25. Mai 2024 gewählt, seine Amtszeit endete am 11. September 2024.

Die Vereidigung erfolgt in der ersten Gemeinderatssitzung nach Ende der Amtszeit.

Das an Jahren älteste Gemeinderatsmitglied, Herr Bruno Staudinger, übernahm die Vereidigung des Bürgermeisters.

Herr René Heinemann leistete unter Erhebung der rechten Hand nachfolgenden Amtseid:

(Der Diensteid hat gemäß § 60 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes den folgenden Wortlaut.)

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Thüringen sowie alle in Thüringen geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen so wahr mir Gott helfe.“

TOP 02

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 03

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2024

Sachvortrag:

Änderungen im TOP 5 und 7 wurden vorgenommen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 04

Beschluss über eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser TOP wurde im Haupt- und Finanzausschuss besprochen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Gemeinde und Städtebund Thüringen hat am 01.10.2024 eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Grundsteuerreform herausgegeben. (siehe Anlage)

Um die Grundsteuern in 2025 rechtssicher zu erheben, muss eine erneute Ermessensentscheidung über die Hebesätze ab 2025 getroffen werden. Dies geschieht entweder über die Haushaltssatzung (Haushaltssatzung muss dann aber bis 30.11.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden) oder einer separaten Hebesatzsatzung.

Daher muss der Gemeinderat der Gemeinde Witterda eine Hebesatzsatzung erlassen.

Der Bürgermeister empfiehlt, die Hebesätze nicht anzuheben.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende

Satzung über die Erhebung

der Grundsteuern und der Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr.2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ( ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10 S.301), in der jeweils gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Witterda in der Sitzung am 28. Oktober 2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Witterda wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

310 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 2

In Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 05

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

1.

Die Schwarzdecken Schenkstor, Weiherstraße und Tanzplatz sind fertig. Die Nebenanlagen-Gehwege werden bis ca. Mitte Dezember fertiggestellt. Die Freigabe der Straßen erfolgt nach kompletter Fertigstellung.

2.

Die Garage für die Jugendfeuerwehr wird am 29.10.2024 geliefert.

3.

Glasfaserausbau

Das Pflastern der Gehwege nach den Schachtarbeiten wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Einzelne Passagen wurden bereits ausgebessert.

Der Auftraggeber ist die Telekom, dieser sollen vor der Abnahme die Mängel mitgeteilt werden.

Die Gemeinde wird zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen.

4.

Wie lange ist die Sperrung „An der Burg“ geplant?

Dies ist auf der Gemeinde-App der Verwaltung eingestellt.

5.

Die Erde hinter der Leichenhalle sollte noch angeglichen werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:25 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der

Gemeinderatssitzung am: 16.12.2024