Öffentlich
| Sitzungstermin: | Montag, 03. November 2025 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:39 Uhr |
| Ort: | Gesellschaftsraum des Gemeindehauses "Goldener Widder" |
| Sitzungsnummer: | GR W/2025/006 |
| Anwesend waren: | 10+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2025 |
| 03 | Beschlussfassung über die Billigung der überarbeiteten Planunterlagen und Beschluss zur erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung VEP "Garagen und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Agrar GmbH-Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda |
| 04 | Verschiedenes - öffentlich |
Öffentliche Sitzung
Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2025
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über die Billigung der überarbeiteten Planunterlagen und Beschluss zur erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung
VEP "Garagen und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Agrar GmbH-Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda
Sachvortrag:
Folgendes Ratsmitglied ist während des TOP 03 zur Sitzung dazugekommen und nimmt nun an den folgenden Beratungen und Abstimmungen teil:
Herr Timo Scheitler.
Herr Steffen Kühnhausen nimmt aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung teil.
Der ursprüngliche Titel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ wird im Zuge der Überarbeitung der Planunterlagen zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" vorhabenbezogen geändert.
Diesbezüglich findet eine erneute Offenlage statt.
Beschluss:
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Witterda;
Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda
| hier: | Billigung der überarbeiteten Planunterlagen und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten geänderten räumlichen Geltungsbereich |
1. Beschlusstext
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| a. | Der ursprüngliche Titel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ wird im Zuge der Überarbeitung der Planunterlagen zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" vorhabenbezogen geändert. |
| b. | Die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda im festgesetzten geänderten räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen. |
| c. | Die Durchführung der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" mit der Begründung in den vorliegenden Fassungen. |
| d. | In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und in den Anschreiben zur Behördenbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. |
2. Beschlussbegründung
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der geplante Rückbau, der sich im räumlichen Geltungsbereich befindlichen alten dreikammrigen Horizontalsiloanlage und die anschließende Nachnutzung dieser fast vollständig versiegelten Betriebsfläche der Witterdaer Agrar GmbH zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes und von Garagen zur gewerblichen Vermietung sowie damit verbundene Nebenanlagen wie Einfriedungen, Zufahrten und Stellplätze planungsrechtlich unterstützt und begleitet werden.
Gegenüber dem letzten Entwurf vom März 2024 wurde der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach Norden und Westen geringfügig um ca. 630 m² erweitert, um die angrenzenden Stellplatzflächen in das Plangebiet mit einzubeziehen.
Der Standort ist für diese ergänzende Nutzung bereits vollständig erschlossen.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Vorhaben ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen diesem Vorhaben keine höherrangigen europarechtlichen, raumordnerischen, naturschutz-, denkmalschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben entgegen.
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Baugebietsfläche (hier: Sondergebiet landwirtschaftliche Betrieb / Tierproduktion) dargestellt.
Durch die Änderung von Festsetzungen ist die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB erforderlich.
Bemerkung:
Nachfolgend namentlich aufgeführte Mitglieder des Gemeinderates waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Herr Steffen Kühnhausen
Anlage zum Beschluss:
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
Folgende Themen wurden im TOP - Verschiedenes besprochen:
| - | Wartehäuschen Bushaltstelle |
| -> | Die Aufstellung soll nach Überprüfung eventuell in der „Breite Straße“ erfolgen, hierzu soll ein Vor-Ort Termin mit der EVAG stattfinden |
| - | Starkregenschutzkonzept |
| -> | Eine beantragte Förderung hierfür wurde abgelehnt, es soll jedoch weiterhin von der Gemeinde an einer Lösung für ein Konzept gearbeitet werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 60.000,00 € - 70.000,00 € geschätzt. |
| Des Weiteren sollen Anfragen beim Thüringer Forst und dem zuständigen Ministerium zu aktuell schützenden Maßnahmen gegen Starkregenereignisse gestellt werden. |
| - | Bücherzelle in Witterda |
| -> | Eine Bürgerin stellte die Anfrage für die Aufstellung einer Bücherzelle. Da diese jedoch sehr teuer sind und in regelmäßigen Abständen gepflegt werden müssen, ist es angedacht, die alte Garage der Gemeinde hierfür zu nutzen. Außerdem soll über eine Art „Zeitungsspender“ für Amtsblätter nachgedacht werden. |
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:39 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2025.