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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vorbehaltlich des Inkrafttretens der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Witterda,

werden ab 10.01.2026 die Gebühren erhoben auf höchstens:

1.

Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

(Nutzungsdauer 20 Jahre)

(1) Reihengräber

Erdreihengrab

680,00 €

Kindergrab

620,00 €

Urnenreihengrab

560,00 €

(2) Wahlgräber

Erdwahlgrab (je Stelle)

1100,00 €

Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen)

970,00 €

(3) Sondergrabstätten

Urnengemeinschaftsanlage (mit Namenstafel)

900,00 €

zzgl. der Kosten für die Bronzetafel

Urnengemeinschaftsanlage (anonym)

650,00 €

2.

Bestattungsgebühren

Erdbestattung

(Leiche ab dem 5. Lebensjahr)

1100,00 €

Erdbestattung

(Leiche unter 5 Jahren)

820,00 €

3.

Benutzungsgebühren

Benutzung der Leichenhalle

50,00 €

gez. Heinemann

Bürgermeister

Anmerkungen:

Einfluss auf die Erhöhung der Gebühren haben unter anderem:

die Kosten der aktuellen Baumaßnahme auf dem Friedhof, welche auf alle Grabarten umgelegt werden.

Durch die Integration der Bagger- und Personalkosten in die Bestattungsgebühren sind diese im Vergleich zur Vorkalkulation gestiegen.

Die Bagger- und Personalkosten werden nun nicht mehr gesondert erhoben.