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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Information Bürgermeister

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024

04

Beratung und Beschlussfassung

über den erstellten Generalentwässerungsantrag für die Gemeinde Elxleben

05

Beschlussfassung

über die Auftragserteilung und Anschaffung einer MAGIRUS Drehleiter DLAK 23/12

06

Beschlussfassung

über die eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Offenlage der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben (Abwägungsbeschluss)

07

Beschlussfassung

Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben

08

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 7000.5001 (Unterhaltung Kanalsystem)

09

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 8811.5000 (Wohnungsverwaltung)

10

Beratung und Beschlussfassung

für die Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepte "Erfurter Seen"

11

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Gemeinderatsmitgliedern für die langjährige gute Zusammenarbeit. In der vergangenen Legislatur waren keine leichten Aufgaben zu bewältigen, durch die gute Zusammenarbeit konnte viel für den Ort erreicht werden.

Ein besonderer Dank ging an Herrn Walter Braband als 1. Beigeordneten.

Er verabschiedet die Gemeinderatsmitglieder, welche für die neue Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Der Bürgermeister begrüßt Herrn Bachmann und Herrn Wenschuh von der Firma Lindschulte, welche den Generalentwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Elxleben erarbeitet haben.

Herr Bachmann erklärt zu folgenden Punkten:

Was ist ein GEP?

Die Überarbeitung des Bestandes und der Einfluss des Hydraulischen Nachweises.

Was ist das Wesentliche eines GEP.

Wie beeinflusst der GEP die gemeindliche Entwicklung.

Kriterien für die Priorisierung der sich daraus ergebenen Maßnahmen

Das Ziel der Sitzung sollte es sein, den Generalentwässerungsplan zu beschließen um darauf aufbauend das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Gemeinde Elxleben zu erarbeiten.

Mit dem ABK werden die Jahresscheiben nach Priorität festgelegt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung den erarbeiteten Generalentwässerungsplan für die Gemeinde Elxleben.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Dieser TOP wurde am 08.04.2024 im Haupt- und Finanzausschuss Elxleben vorberaten und die Beschlussfassung zur Auftragserteilung und Anschaffung der MAGIRUS Drehleiter DLAK 23/12 -wie im überarbeiteten Leistungsverzeichnis- in Höhe von 996.303,59 € brutto empfohlen.

Als Gäste waren 12 Kameraden der Feuerwehr Elxleben, Herr Stielow und Herr Kufner erklärten anhand einer Präsentation die Notwendigkeit zur Anschaffung einer Drehleiter.

Diese Präsentation wurde dem HFA bereits vorgestellt.

Anfragen und Diskussion:

Herr Klauke

Er erklärt, dass er sich über diese Thematik Gedanken und auch Bundesländerübergreifend kundig gemacht hat. Andere Bundesländer fördern diese Fahrzeuge nicht.

Herr Bötticher

Zwischen den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern und Thüringen wurde ein gemeinsames Vergabeverfahren für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen unterzeichnet. Es muss überlegt werden, über diese gemeinsame Beschaffung eine Drehleiter zu kaufen.

Herr Stielow erklärt hierzu, dass Drehleitern in Thüringen keine Priorität haben und die Konzentration auf Löschfahrzeugen liegt. Bei einer späteren Anschaffung kann dieses Fahrzeug eventuell noch teurer werden.

Er sieht das Problem in den nun zusätzlichen 150.000 € mehr, zzgl. Zinsen für das Darlehen.

Herr Westhaus

Die Quelle der Zahlung fehlt in der Beschlussvorlage.

Dies wurde mit dem Haushalt 2024 und dem Finanzplan 2023 bis 2027 beschlossen.

Es kann nicht sein, dass ein Land nicht prozentual fördert, hier sollte nachgehakt werden.

Ein Gespräch mit dem Innenminister fand statt. Die Regularien können nicht geändert werden und der Förderbetrag wird sich nicht ändern.

Warum tut es nicht eine generalüberholte Drehleiter?

Da auch diese nicht dem Stand der heutigen Technik entspricht.

Herr Voigtritter

Ein Sondervermögen sollte gebildet werden um die Kosten der Drehleiter zu zahlen.

Bürgermeister

Die Gemeinde Elxleben erhält keine Schlüsselzuweisungen und „lebt“ nur von den Steuergeldern. Sollte die Gemeinde ins Haushaltssicherungskonzept rutschen, dann wird der Eigenanteil aus der allgemeinen Bedarfszuweisung gezahlt, so dass die Finanzierung gesichert ist. Es besteht jetzt die Chance der Anschaffung durch die Förderungen.

Herr Seider

Er dankt den Kameraden für die Erledigung ihrer Aufgaben und die Erarbeitung bzgl. der Anschaffung der Drehleiter. Er erinnert daran, dass Feuerwehr Pflichtaufgabe der Gemeinde ist.

Herr Braband

Er versteht die Diskussion über die Finanzen nicht. Die 329.000 € wurden mit dem Finanzplan 2023 beschlossen. Es geht momentan um 110.000 € Mehrkosten. Also würde sich die Kreditaufnahme auf 110.000 € mehr belaufen als ursprünglich.

Herr Voigtritter

Was, wenn nur zwei Fahrzeuge angeschafft würden?

Dann wäre der Vertrag hinfällig.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe zur Anschaffung einer MARIRUS Drehleiter DLAK 23/12

an die Firma

MAGIRUS GmbH

Graf-Arco-Str. 30

89079 Ulm

zu einem Gesamtbetrag von 996.303,59 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Eine nochmalige kurze Erklärung erfolgte.

Beschluss:

Über die Abwägung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat nach reiflicher Prüfung aller Stellungnahmen und Hinweise sowie Anregungen sach- und fachgerecht gegeneinander abgewogen.

(Anlage 1)

Der Abwägungsbeschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Nach erfolgter erneuter Offenlage und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben und dem gefassten Abwägungsbeschluss vom 22.04.2024, fasst der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner heutigen Sitzung den Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben.

Beschluss:

Die Gemeinde Elxleben erlässt aufgrund des § 34 Absatz 4 Nummern 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -). In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) nach Beschlussfassung des Gemeinderates Elxleben vom 22.04.2024 folgende verbundene Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsbereich von Elxleben:

KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG DER GEMEINDE ELXLEBEN, Landkreis Sömmerda

§1 Geltungsbereich

Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches Elxlebens werden gemäß der in der beigefügten Planzeichnung dargestellten Abgrenzungen entsprechend § 34 Absatz 4 Nummer 1 BauGB (Klarstellungssatzung) festgelegt und entsprechend § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB (Ergänzungssatzung) einbezogen.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden die Klarstellungssatzung und die Ergänzungssatzung miteinander verbunden. Die Planzeichnung ist Bestandteil der Satzung. Die Begründung ist der Satzung beigefügt.

§2 Ergänzungsflächen

Die in der beigefügten Planzeichnung dargestellten Teilgeltungsbereiche einzelner Außenbereichsflächen mit roter Schraffur werden nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen, da diese durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

§3 Festsetzungen in den Ergänzungsflächen

3.1 Art der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 BauNVO)

Für die Ergänzungsflächen 1 - 4 wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.

3.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Für die Ergänzungsflächen 1 und 2 wird eine GRZ von 0,3

in der Ergänzungsfläche 3 wird eine GRZ von 0,4 und

in der Ergänzungsfläche 4 wird eine GRZ von 0,25,

jeweils einschließlich der Flächen für Nebenanlagen, festgesetzt. Eine Überschreitung durch Nebenanlagen im Sinne des § 19 (4) BauNVO ist nicht zulässig.

3.3 Flächen für Geh-Fahr- und Leitungsrechte

Zugunsten der Gemeinde Elxleben werden in der Ergänzungsfläche 2 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. In diesen Bereichen ist die Errichtung von Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen nicht zulässig.

3.4 Gestaltung der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke (Flächenbefestigungen) (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 Nr. 3 ThürBO)

Für die Ergänzungsflächen 1-4 werden folgende Festsetzungen getroffen.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen bebauter Grundstücke sind, soweit sie nicht als Zuwege, Zufahrten, Stellplatze oder eine sonstige zulässige Nutzung benötigt werden, landschaftsgärtnerisch zu gestalten. Die nicht mit Gehölzen bepflanzten Flachen sind als Rasen- / Wiese anzulegen.

3.5 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sowie § 16 Abs. 2 BNatSchG und § 8 LNatSchG (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §12 Abs. 2 BauNVO)

Die Stellplätze, Zufahrten und Zugänge innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksflächen, dürfen nicht voll versiegelt werden. Der Anteil nicht versiegelter Flächen muss mindestens 20 % betragen.

Flächen auf dem Baugrundstück, die nicht für bauliche Anlagen sind zu begrünen oder zu bepflanzen. Dabei sind in den festgesetzten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger Laubbaum oder ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen, auf Dauer zu erhalten und bei Verlust gleichartig zu ersetzen.

Die Begrünung/Bepflanzung der festgesetzten Flächen ist mit Sträuchern durchzuführen je 1,5 m²/ 1 Strauch. Die Pflanzung ist im ersten Jahr nach dem Errichten der Baukörper herzustellen.

Für Pflanzungen sind überwiegend folgende, standortgemäße Pflanzen nach der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation oder in Anlehnung an die GALK - Liste (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) zu verwenden:

Die Naturschutzfachliche Maßnahmen der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung sind bei Bauvorhaben verpflichtend und umzusetzen:

S1 Baum- und Gehölzschutz

Der vorhandene Baum- und Gehölzbestand ist bis auf die beiden erforderlichen unumgänglichen Einzelbaumfällungen (Ergänzungsfläche 1 - eine Hainbuche Stammumfang 57 cm und Ergänzungsfläche 4 - eine Blaufichte Stammumfang 88 cm) entsprechend bauzeitlich zu schützen.

Die zu erhaltenden Bäume im Baubereich sind vor baubedingten Schäden im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich zu schützen. Am Baumstamm ist ein Mantel mit Polsterung zum Schutz vor mechanischer Beschädigung anzubringen oder ein entsprechender Schutzzaun (Holz oder Metall-Bauzaun) zu errichten. Eventuelle Schäden sind fachgerecht nach DIN 18920 und RAS-LP 4 zu behandeln.

Wo Bäume oder andere Gehölze zurückgeschnitten werden, ist auf eine möglichst verträgliche Vorgehensweise zu achten. Damit die dort potenziell vorkommenden Tiere nicht bei der Fortpflanzung gestört werden, ist dieses grundsätzlich in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen.

S2 Oberbodenschutz

Im Bereich der Ergänzungsflächen 1 bis 4 ist der vorhandene Oberboden bauzeitlich seitlich in Mieten zu lagern. Während der Bauzeit sind die Oberbodenmieten zu begrünen und nach Beendigung der Baumaßnahme ist der Oberboden wieder fachgerecht einzubauen und die nicht überbaubaren Flächen entsprechend der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen zu begrünen.

S3 Gewässer- und Grundwasserschutz

Baumaschinen, Fahrzeuge und Behälter dürfen keine Hydrauliköl-, Schmiermittel- und Treibstoffverluste aufweisen. Für Maschinen, die mit hydraulischen Antrieben und Einrichtungen ausgerüstet sind und an offenen Gewässern eingesetzt werden, sind biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle einzusetzen. Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Schadstoffe, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers und des Bodenwasserhaushalts herbeiführen, z.B. Betriebsstoffe für die eingesetzten Baumaschinen, sind sachgemäß zu verwenden und zu lagern.

V1 Durchführung einer ökologischen Baubegleitung während der Bauzeit

Zur Einhaltung der Maßnahmen des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Kontrolle des Artenschutzes sind die Vorhaben der jeweiligen Ergänzungsflächen 1 bis 4 durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Der Abriss und die Entsiegelung des ehem. LPG-Geländes, muss rechtzeitig vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden, damit artenschutzrechtliche Belange zu den artspezifischen Kartierungszeiträumen im Detail abgeprüft

werden können.

A1/G1 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Ergänzungsfläche 1)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilfläche des Flurstückes 364/4

Die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (1.431,5 m²) hat mit heimischen, standortgerechten Gehölzen der Pflanzlisten A-C bzw. Rasen zu erfolgen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Grünflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.

A2/G2 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Ergänzungsfläche 2)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Flurstücke 359/6, 359/7 und 359/8

Die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (1.179 m²) hat mit heimischen, standortgerechten Gehölzen der Pflanzlisten A-C bzw. Rasen zu erfolgen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Grünflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.

A3/G3 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Ergänzungsfläche 3)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilflächen der Flurstücke 2/1 und 2/2

Die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (1.294 m²) hat mit heimischen, standortgerechten Gehölzen der Pflanzlisten A-C bzw. Rasen zu erfolgen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Grünflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.

A4/G4 Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (Ergänzungsfläche 4)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilflächen der Flurstücke 1171 und 1172

Die Begrünung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen (343,5 m²) hat mit heimischen, standortgerechten Gehölzen der Pflanzlisten A-C bzw. Rasen zu erfolgen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Grünflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.

A5 Pflanzung von 1 Laubbaum- oder Obstbaum-Hochstamm (Ergänzungsfläche 1)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilfläche des Flurstückes 364/4

Als Ausgleich für die gefällte Hainbuche ist ein Laubbaum- oder Obstbaum- Hochstamm der Pflanzlisten A oder C in der entsprechenden Qualität zu pflanzen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Baumneupflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. Die Baumscheibe ist zu mulchen, der Baum mit einem Dreibock zu sichern und gegen Verbiss und Verdunstung zu schützen.

A6 Pflanzung von 1 Laubbaum- oder Obstbaum-Hochstamm (Ergänzungsfläche 4)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilflächen der Flurstücke 1171 und 1172

Als Ausgleich für die gefällte Blaufichte ist ein Laubbaum- oder Obstbaum- Hochstamm der Pflanzlisten A oder C in der entsprechenden Qualität zu pflanzen.

Die Maßnahme ist spätestens in der darauffolgenden Pflanzperiode nach Abschluss der Bauarbeiten umzusetzen. Die Baumneupflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Abgängige Bäume sind zu ersetzen. Die Baumscheibe ist zu mulchen, der Baum mit einem Dreibock zu sichern und gegen Verbiss und Verdunstung zu schützen.

A7 Anlage einer freiwachsenden Hecke (Ergänzungsfläche 4)

Gemarkung Elxleben, Flur 8, Teilflächen der Flurstücke 1171 und 1172

Die Anlage der Feldhecke bzw. die Begrünung/Bepflanzung der festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (203 m²) ist mit Bäumen und Sträuchern durchzuführen, je 1,5 m²/ 1 Strauch und Pflanzabstand der Bäume untereinander mindestens 8,00 m (Pflanzenauswahl bzw. Pflanzqualität siehe Pflanzliste A-C). Die Pflanzung ist im ersten Jahr nach dem Errichten der Baukörper herzustellen. Die Grünflächen sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Die Baum- und Strauchscheiben sind zu mulchen, die Bäume mit einem Dreibock zu sichern und gegen Verbiss und Verdunstung zu schützen.

Pflanzungen sind überwiegend folgende, standortgemäße Pflanzen nach der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation oder in Anlehnung an die GALK - Liste (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) zu verwenden:

Pflanzlisten für die Maßnahmen A1 bis A5 bzw. G1 bis G4:

§4 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 6 BauGB am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Klarstellungssatzung der Gemeinde Elxleben vom 27.11.2001außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Eine Kostenschätzung soll den Gemeinderatsmitglieder noch zugehen. Bei dieser Baustelle war ein Tagespreis von 3000,00 € vereinbart.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl X apl

7000.5001

2024 VwH VmH

Betrag: EURO

Objekt:

Abwasser

41.600,00 €

Maßnahme:

Unterhaltung Kanalsystem

(Havarie)

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024

10.000,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung 6300.5100 5.000,00 €

6700.9501 5.000,00 €, 6700.9504 3.500,00 €,

7000.9500 10.000,00 €, 7000.9501 4.000,00 €,

5900.5100 2.000,0 €, 7700.5590 4.000,00 €,

8810.9320 8.100,00 €

41.600,00 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

51.600,00 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben (§ 58 ThürKO)

sachlich:

Im Zuge einer TV-Befahrung wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung (ehemalige Massahäuser- Witterdaer Straße) an 2 Stellen defekt ist und dadurch Grundwasser eindringt.

Fa. Baur Bauunternehmen hat die defekten Stellen reparieren können.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Aufstellung der Kosten war jedem Gemeinderatsmitglieder zugegangen.

Für das Jahr 2024 wurden 40.000 € im Haushalt eingestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl X apl

8811.5000

2023 VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Wohnungsverwaltung

EURO 66.809,95 €

Maßnahme:

Unterhaltung

(Modernisierung)

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023

40.000,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung 8811.9500

66.809,95 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

106.809,95 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben (§ 58 ThürKO)

sachlich:

Durch erhöhte Instandsetzungsarbeiten der Gemeindeeigenen Wohnungen kommt es hier zu überplanmäßigen Ausgaben.

Die Gemeindeeigenen Wohnungen werden nach Leerzug. modernisiert.

zeitlich:

2023

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Zur Entwicklung der Kiesseen wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Die Gemeinde Elxleben ist nicht Mitglied dieser AG wird aber an der Entwicklung beteiligt sein. Es soll ein Schreiben verfasst werden, das dieses Gebiet kein Vorranggebiet für Windkraft wird. Dies ist durch die Nähe zum Flughafen Erfurt nicht möglich.

Diskussion über:

Naturschutz

Anbindung Radweg

Kiesabbau KIMM bis 2035

Beschlussempfehlung:

Das „Regionale Entwicklungskonzept Erfurter Seen, Fortschreibung 2023“ gemäß der Anlage 1 wird vom Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschlossen.

Das „Regionale Entwicklungskonzept Erfurter Seen, Fortschreibung 2023“ bildet die Grundlage für Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der Erfurter Seen unter Beachtung der dafür zum Teil noch zu schaffenden rechtlichen Voraussetzungen durch notwendige Anpassungen der bergrechtlichen Rahmenbetriebspläne der kiesabbauenden Firmen.

Das Räumliche Leitbild des „Regionalen Entwicklungskonzeptes Erfurter Seen, Fortschreibung 2023“ ist als Planungsgrundlage zu beachten und die benannten Projekte entsprechend des Aktionsplanes zur Umsetzung zu bringen.

Alle Planungen und Maßnahmen zur Umsetzung des „Regionalen Entwicklungskonzept Erfurter Seen, Fortschreibung 2023“ sollen in enger Abstimmung mit den Gemeinden Alperstedt, Nöda, Riethnordhausen und der Stadt Erfurt erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

1.Baumkataster

Herr Westhaus stellt fest, dass es immer noch kein Baumkataster gibt und auch die Kopfweiden entlang der Gera nicht geschnitten wurden. Es muss eine Festlegung getroffen werden, wer für was zuständig ist (Gemeinde Elxleben/GUV).

Der Bürgermeister erklärt, dass eine erneute Begehung durch den Gewässerunterhaltungsverband (GUV) stattfinden wird.

Herr Westhaus verlangt hierzu ein Protokoll, bzw. möchte er, dass durch die Gemeinde eine Begehung selbst vorgenommen wird und Festlegungen zu den Bäumen getroffen werden.

2.Anfragen Kita

Herr Westhaus hat bzgl. der Bauausführung des Weges (hinter Kita) Anfragen an die Verwaltung gestellt. Die Ausführung des Weges und der Böschung kann so nicht bleiben.

Die Ausführung mit einem breiteren Gehweg und dem Zaun auf dieser Höhe, hat der Bürgermeister auf der Baustelle festgelegt. Das Angebot zur Ausführung der Arbeiten in dieser Form (mit Eichenbohlen) wurde von der Firma vorgestellt, aber nicht so wie angeboten ausgeführt.

Ein Vor-Ort-Gespräch mit den Firmen wird noch stattfinden.

Herr Seider führt aus, dass ein Ingenieurbüro die Bauphasen begleitet hat und der Bauherr falsch beraten wurde.

Neue Varianten sollen, wenn sie vorliegen, vom Bauausschuss der Gemeinde Elxleben geprüft werden.

3.Herr Stielow

Er erklärt anhand einer Präsentation Veränderungen welche sich seit 4 Jahren, durch die starke Befahrung der Straße durch schwere Landmaschinen, an seinem Haus zeigen, da sich vor seinem Haus die Straße senkt, wo die Wasserleitung nachträglich in die Straße gelegt wurde.

Ein Messwagen soll überprüfen, ob die Wasserleitung beschädigt ist. Ein Termin mit der Agrar soll stattfinden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:45 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 19.08.2024