| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 die Aufstellung der 1. Ände- rung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka-Markt“ beschlossen und das gesetz- lich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist aus der mit- veröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Be- schluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung:
Vor etwa 9 Jahren wurde das Planverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung des Edeka-Marktes (Witterdaer Straße / Erfurter Straße) in Elxleben gestellt. Dieser Markt ging 2017 in Betrieb, hat sich seitdem sehr gut entwickelt und sichert die örtliche Grundversorgung der Einwohner der Gemeinde im Lebensmittel-Vollsortimentsbereich ab.
Inzwischen haben sich aber die Kundenansprüche, besonders im Getränke- und Drogeriesortiment wieder geändert. Die hier im Markt angebotenen Flächen erweisen sich als zu klein und sollen deshalb entsprechend erweitert werden. Auch der Mehrfachpräsentation von Produkten soll somit besser entsprochen wer- den. lm Hinblick auf das geänderte Pfandrecht hat sich auch der Lagerbedarf für das Pfandgut erhöht.
Die Edeka möchte diesem gewachsenen Flächenbedarf Rechnung tragen und den Bestandsmarkt um ca. 500 m² Verkaufsfläche zuzüglich Lagerfläche erweitern. Hierfür soll ein Anbau entlang der Südseite des Marktes in einer Breite von ca. 12-15 m erfolgen. Es werden weitere Angestellten- und Kundenparkplätze diesem Bereich zugeordnet.
Das Planverfahren zur Aufstellung 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka-Markt“ soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfas- sender Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlich- keit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung am 19.08.2024 den Entwurf zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka-Markt“ gebilligt und die Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Planunterlagen zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka-Markt“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit vom 30.09.2024 bis 05.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Elxleben unter der Adresse:
www.gemeinde-elxleben.de unter Aktuelles
gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 99189 Elxleben während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@gemeinde-elxleben.de).
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach ge- sonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Koch
Bürgermeister