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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Witterda

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2025

03

Beschlussfassung

über die Satzung über den Kostenersatz und die

Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda

04

Beschlussfassung

über die Aufhebung des Beschlusses 44-11-2021 vom 03.06.2021

05

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6300.9501

(Straßenbau Weinstraße und Schenkstor)

06

Beschlussfassung

über die Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

07

Beschlussfassung

über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat

und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

08

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 02

Beschlussfassung über die

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2025

Sachvortrag:

Es sollen Änderungen im TOP - Verschiedenes vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 3

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 03

Beschlussfassung

über die Satzung über den Kostenersatz

und die Gebührenerhebung für

Hilfe- und Dienstleistungen

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda wurde durch das Büro Heyder & Partner erarbeitet.

Aufgrund dieser Satzung können zukünftig Einsätze für Hilfe- und Dienstleistungen weiterberechnet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda

mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 04

Beschlussfassung über die

Aufhebung des Beschlusses 44-11-2021 vom 03.06.2021

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Beschluss 44-11-2021 vom 03.06.2021 über die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda muss aufgehoben werden, da diese Satzung von Seiten der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hebt in seiner heutigen Sitzung den Beschluss-Nr.: 44-11-2021 vom 03.06.2021 - Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda - auf.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 05

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle 6300.9501

(Straßenbau Weinstraße und Schenkstor)

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

In der Gesamtsumme des Auftrages ist der Ausbau des Tanzplatzes, sowie die Planungskosten und die Änderung des Pflastermaterials der Nebenanlagen Schenkstor und Weinstraße inbegriffen.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe

Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl X apl

6300.9501

2024 VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Straßen

83.094,01 €

Maßnahme:

Nebenanlagen

Schenkstor und Weinstraße

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024

259.000,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung 7000.9503 (25.000,00 €),

8810.9507 (32.000,00 €)

8810.9320 (26.094,01 €)

83.094,01 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

342.094,01 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

In der Gesamtsumme des Auftrages ist der Ausbau des Tanzplatzes, sowie die Planungskosten und die Änderung des Pflastermaterials der Nebenanlagen Schenkstor und Weinstraße inbegriffen.

zeitlich:

2024

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 06

Beschlussfassung

über die Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Hauptsatzung gehört zu den Pflichtsatzungen einer Gemeinde (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ThürKO). Mit ihr werden die wesentlichen Bestimmungen für die innere Verfassung einer Gemeinde getroffen. Der besondere Stellenwert der Hauptsatzung zeigt sich auch darin, dass deren Erlass oder Änderung nur durch die Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates beschlossen werden kann (§ 20 Abs. 1 Satz 4 ThürKO).

Der Landesgesetzgeber hat anlässlich der Corona-Pandemie für sog. Notlagen mit § 36a ThürKO die Möglichkeit zur Durchführung von sog. digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren geschaffen. Diese Möglichkeit zur Durchführung von sog. digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren ist gemäß der bestehenden Hauptsatzung nicht möglich.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 07

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Jeder Gemeinderat ist unabhängig von der Gemeindegröße kraft Gesetzes zum Erlass einer Geschäftsordnung verpflichtet (§ 34 Abs. 1 ThürKO). Dies ist auch erforderlich, weil die §§ 35 bis 43 ThürKO den Geschäftsgang im Gemeinderat nur in groben Zügen regeln. Der Gemeinderat sollte über die Geschäftsordnung zu Beginn einer jeden Wahlperiode einen Beschluss fassen und dabei entweder eine neue Geschäftsordnung beschließen oder die bisherige Geschäftsordnung bestätigen.

Da bei Beschluss einer neuen Hauptsatzung, Sitzungen in Notlagen möglich sind, muss hierzu auch die Geschäftsordnung angepasst werden.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda

mit folgendem Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10+1

TOP 08

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

Der Spatenstich am 14.05.2025 in Witterda findet ohne einen Minister statt. Herr Koch wird als Vertretung für den Landrat daran teilnehmen.

In der Bürgermeistersprechstunde kam die Anfrage bzgl. eines Mountainbike Parcours für die Kinder und Jugendlichen aus den umliegenden Dörfern. Hierzu sollen mögliche Flächen gefunden und anschließend über eine Errichtung beraten werden. Als Vorschlag wurden die Kalkberge in Elxleben eingebracht, diese sind jedoch Schutzgebiet und kommen somit nicht in Frage.

Des Weiteren soll die Sitzungszeit während der Sommerzeit wieder auf 19:30 Uhr verlegt werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:09 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 22.09.2025