| Sitzungstermin: | Montag, 12. Mai 2025 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:09 Uhr |
| Ort: | Medienraum der Gemeinde Elxleben |
| Sitzungsnummer: | GR W/2025/002 |
| Anwesend waren: | 10+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2025 |
| 03 | Beschlussfassung über die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda |
| 04 | Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses 44-11-2021 vom 03.06.2021 |
| 05 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6300.9501 (Straßenbau Weinstraße und Schenkstor) |
| 06 | Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Witterda |
| 07 | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda |
| 08 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.
| TOP 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2025 |
Sachvortrag:
Es sollen Änderungen im TOP - Verschiedenes vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 3
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 03 | Beschlussfassung über die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda |
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda wurde durch das Büro Heyder & Partner erarbeitet.
Aufgrund dieser Satzung können zukünftig Einsätze für Hilfe- und Dienstleistungen weiterberechnet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda
mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 04 | Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses 44-11-2021 vom 03.06.2021 |
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Beschluss 44-11-2021 vom 03.06.2021 über die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda muss aufgehoben werden, da diese Satzung von Seiten der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hebt in seiner heutigen Sitzung den Beschluss-Nr.: 44-11-2021 vom 03.06.2021 - Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Witterda - auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 05 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6300.9501 (Straßenbau Weinstraße und Schenkstor) |
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
In der Gesamtsumme des Auftrages ist der Ausbau des Tanzplatzes, sowie die Planungskosten und die Änderung des Pflastermaterials der Nebenanlagen Schenkstor und Weinstraße inbegriffen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe
Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 6300.9501 | 2024 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Straßen |
| 83.094,01 € | Maßnahme: | Nebenanlagen Schenkstor und Weinstraße |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | 259.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung 7000.9503 (25.000,00 €), 8810.9507 (32.000,00 €) 8810.9320 (26.094,01 €) | 83.094,01 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 342.094,01 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
| sachlich: | In der Gesamtsumme des Auftrages ist der Ausbau des Tanzplatzes, sowie die Planungskosten und die Änderung des Pflastermaterials der Nebenanlagen Schenkstor und Weinstraße inbegriffen. |
| zeitlich: | 2024 |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 06 | Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Witterda |
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Hauptsatzung gehört zu den Pflichtsatzungen einer Gemeinde (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ThürKO). Mit ihr werden die wesentlichen Bestimmungen für die innere Verfassung einer Gemeinde getroffen. Der besondere Stellenwert der Hauptsatzung zeigt sich auch darin, dass deren Erlass oder Änderung nur durch die Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates beschlossen werden kann (§ 20 Abs. 1 Satz 4 ThürKO).
Der Landesgesetzgeber hat anlässlich der Corona-Pandemie für sog. Notlagen mit § 36a ThürKO die Möglichkeit zur Durchführung von sog. digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren geschaffen. Diese Möglichkeit zur Durchführung von sog. digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren ist gemäß der bestehenden Hauptsatzung nicht möglich.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Hauptsatzung der Gemeinde Witterda
mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 07 | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda |
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Jeder Gemeinderat ist unabhängig von der Gemeindegröße kraft Gesetzes zum Erlass einer Geschäftsordnung verpflichtet (§ 34 Abs. 1 ThürKO). Dies ist auch erforderlich, weil die §§ 35 bis 43 ThürKO den Geschäftsgang im Gemeinderat nur in groben Zügen regeln. Der Gemeinderat sollte über die Geschäftsordnung zu Beginn einer jeden Wahlperiode einen Beschluss fassen und dabei entweder eine neue Geschäftsordnung beschließen oder die bisherige Geschäftsordnung bestätigen.
Da bei Beschluss einer neuen Hauptsatzung, Sitzungen in Notlagen möglich sind, muss hierzu auch die Geschäftsordnung angepasst werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Witterda
mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
| TOP 08 | Verschiedenes - öffentlich |
Sachvortrag:
Der Spatenstich am 14.05.2025 in Witterda findet ohne einen Minister statt. Herr Koch wird als Vertretung für den Landrat daran teilnehmen.
In der Bürgermeistersprechstunde kam die Anfrage bzgl. eines Mountainbike Parcours für die Kinder und Jugendlichen aus den umliegenden Dörfern. Hierzu sollen mögliche Flächen gefunden und anschließend über eine Errichtung beraten werden. Als Vorschlag wurden die Kalkberge in Elxleben eingebracht, diese sind jedoch Schutzgebiet und kommen somit nicht in Frage.
Des Weiteren soll die Sitzungszeit während der Sommerzeit wieder auf 19:30 Uhr verlegt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung: 21:09 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 22.09.2025