| Sitzungstermin: | Montag, 05. August 2024 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:00 Uhr |
| Ort: | Seniorentreff |
| Sitzungsnummer: | HFA/2024/001 |
| Anwesend waren: | 5+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 |
| 03 | Beratung über den Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt" |
| 04 | Beratung über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben Beschluss-Nummer GR/2024/019 |
| 05 | Beratung über den Abwägungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben |
| 06 | Beratung über den Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben |
| 07 | Beratung über den Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Elxleben |
| 08 | Beratung über die Erstellung eines Baumkaster Mahlgera |
| 09 | Beratung über die Gründung Untersuchungsausschuss zum BV „Neubau Kita Elxleben" |
| 10 | Beratung zur Umsetzung eines Provisorisch ländlichen Weges |
| 11 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung:
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beschlussfassung über die
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 3
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über den
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014
"Edeka-Markt"
Sachvortrag:
Inhalt der 1. Änderung, ist die geplante Umstrukturierung und Modernisierung der Verkaufs- und Lagerflächen des sich in Betrieb befindlichen Edeka-Marktes.
Die Erweiterung soll in südlicher Richtung erfolgen und umfasst 712 m².
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über die
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben
Beschluss-Nummer GR/2024/019
Sachvortrag:
Mit Satzungsbeschluss vom 22.04.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben beschlossen.
Die Satzung mit all seinen Anlagen wurde bei der zuständigen Kommunalaufsicht (Landratsamt Sömmerda) zur Erteilung der Genehmigung in zweifacher Ausfertigung eingereicht.
Mit Schreiben vom 20.06.2024 teilte die Kommunalaufsicht der Gemeinde Elxleben mit, dass es gegen die eingereichte Satzung rechtsaufsichtliche Bedenken gibt, woraufhin ein gemeinsamer Termin mit der Kommunalaufsicht, der unteren Bauaufsicht, Herrn Koch und Frau Pfannmöller-Cimino am 09.07.2024 stattgefunden hat.
Um die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung genehmigungsfähig zu machen müssen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden. Des Weiteren ist die Ergänzungsfläche 3 (Hofegasse) aus der Satzung zu entfernen, da nach Aussage des Landesverwaltungsamtes die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nicht das geeignete Instrument ist, den Bereich in den Innenbereich zuzuordnen.
Die Erstellung eines Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für diesen Bereich wäre denkbar.
Diskussionen und Erklärungen folgten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über den
Abwägungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Die Aufhebung des Beschlusses GR/2024/019 - Satzungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben -wurde dem Gemeinderat empfohlen.
Die neu überarbeite Klarstellungs- und Ergänzungsatzung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über den
Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Der HFA empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über den
Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes
der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Gemeinde Elxleben wurde neu erarbeitet.
Das ABK stellt die Maßnahmen und Priorisierung der Maßnahmen dar.
Auf dieser Grundlage können Fördermittel für anstehende Kanalbauarbeiten für beide Leitungsarten beantragt werden.
Die Förderung beträgt derzeit 65 % der förderfähigen Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung über die Erstellung eines Baumkaster Mahlgera
Sachvortrag:
Beschlussvorlage - Bürger für Elxleben
Laut Auslegungsunterlagen kam es 2019 zur Gründung des Gewässerunterunterhaltungsverbandes nach Anordnung der Gründung per Gesetz (§ 31 ThürWG).
Laut Verzeichnis besteht dieser aus 55 Mitgliedsgemeinden, u.a. der Stadt Erfurt. Soll heißen, der Umfang der Aufgaben ist beinahe unendlich.
Die Mahlgera zeigt sich im Laufe der Jahre stetig mit Veränderungen. Dies wird an freigespülten Baumwurzeln sichtbar. Fehlende Baumpflege und -verschnitt verschärfen die Situation. Seit Jahren wird im Gemeinderat die Erstellung eines Baumkatasters gefordert, um die Zuständigkeit Gemeinde Elxleben/ Gewässerunterhaltungsverband eindeutig darzustellen. Weshalb die Umsetzung noch nicht erfolgte, ist nicht nachvollziehbar. Mit dem o.a. Beschluss, bzw. nach Erstellung des Katasters kann die Gemeinde Elxleben klar festgelegt die Bäume in ihrer Zuständigkeit pflegen und hat ohne weitere Prüfung die Möglichkeit, den Gewässerunterhaltungsverband zum Handeln aufzufordern, sofern dies nicht selbstständig geschieht.
Dies ist eindeutig im Interesse aller Einwohner von Elxleben, dient außerdem der Sicherheit.
| Ausführungen Herr Westhaus: | |
| • | Zuständigkeit der Bäume muss festgestellt werden, es muss eine klare Linie her. |
| • | Der Gewässerunterhaltungsverband muss stärker involviert und aufgefordert werden ein Kataster für seine Bäume anzufertigen |
| • | Er bezweifelt, dass der GUV irgendetwas macht. |
| • | Er sieht Gefahren für die Öffentlichkeit. |
| Ausführungen Bürgermeister: | |
| • | Hierzu gibt es klare Regelungen, für die Bäume im Böschungsbereich ist der GUV und auf der Krone die Gemeinde Elxleben zuständig. |
| • | Eine Gewässerschau mit dem GUV fand statt. |
| • | Das Modul für ein Baumkataster kostet ca. 6.000 € und es wird Personal für ca. 2 Jahre benötigt. Dies ist mit dem aktuellen Haushalt nicht möglich. |
| • | Er schlägt einen erneuten gemeinsamen kurzfristigen Ortstermin vor. |
| Ausführungen Frau Fernschild: | |
| • | Der Begriff Baumkataster erstellen, ist nicht korrekt gewählt, erst einmal müssen die Kosten für die Erstellung ermittelt werden und dann kann beschlossen werden. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 3
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beschlussfassung im Gemeinderat wurde abgelehnt.
Beratung über die
Gründung Untersuchungsausschuss zum BV
„Neubau Kita Elxleben"
Sachvortrag:
Beschlussvorschlag - Bürger für Elxleben
Der Untersuchungsausschuss soll eingerichtet werden, um eine möglichst kurzfristige, außergerichtliche und außeranwaltliche Klärung des gesamten Bauvorhabens bis zur Fertigstellung und Abnahme der Mängelbeseitigung herbeizuführen.
Ziel muss es sein, von den Bürgern von Elxleben weitere finanzielle Lasten abzuwenden. selbstverständlich muss die Mängelbeseitigung möglich störungsfrei zum Betrieb der Kita erfolgen.
Leider kam es zu erheblichen Mehrkosten. Erdrückend sind jedoch erhebliche Mängel in der Bauausführung, deren Klärung und Beseitigung dringend erfolgen muss. Leider sehen wir als damalige und heutige Gemeinderatsmitglieder keinerlei sachlichen Fortschritt. Hinzu kommen die zum Vororttermin in Erscheinung getretenen Differenzen in Bezug auf Zuständigkeiten der Bauleitung/ Beauftragung zur Bauausführung. Der Untersuchungsausschuss wird auch dieses Geflecht auflösen. Die Mängel wurden vor geraumer Zeit in der öffentlichen Sitzung angemahnt, dann veröffentlicht, sind somit hinlänglich bekannt.
| Ausführungen Herr Westhaus: | |
| • | Er empfiehlt dem Bürgermeister sich zu diesem TOP nicht zu äußern, da er als Bürgermeister u.a. eine andere Ausführung angewiesen hat. |
| • | Die Rolle des Planungsbüros muss geklärt werden. |
| • | Der Untersuchungsausschuss soll aus Mitgliedern der Fraktionen bestehen, welche dies alles aufschlüsseln und eventuell eine außergerichtliche Einigung herbeiführen. |
| Ausführung Bürgermeister. | |
| • | Es wurde keine andere Ausführung angewiesen. Der Bürgermeister hat auf das Gefahrenpotenzial für die Kinder hingewiesen, wenn nach Ausführungsplanung gebaut wird. Er hat einen Vorschlag für Umplanung eingebracht. |
| • | Die Verwaltung kümmert sich bereits seit längeren um die Mängelbeseitigung. |
| • | Die Mängel bzgl. Außenputz, Sanierung L-Elemente und Fensterbretter wurden bereits behoben. |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: 2
Anwesende Mitglieder: 5+1
Beratung zur Umsetzung eines Provisorisch ländlichen Weges
Sachvortrag:
Beschlussvorlage - Bürger für Elxleben -
Der Neubau eines ländlichen Weges als Umfahrung der Ortschaft im Zuge vorrangig landwirtschaftlicher Nutzung zeigt sich seit vielen Jahren als erforderlich. Leider sehen wir seit der Phase der Vorplanung keine ausreichende Entwicklung und nur vage Chancen der zeitnahen Umsetzung des Weges im Zuge der Verlegung und Änderung des Geradamms.
Zur Entlastung der Bürger und des Ortes ist dies jedoch dringend notwendig.
Auch das örtlich ansässige Agrarunternehmen ist an einer zeitnahen Umsetzung interessiert.
Die Klärung mit entsprechenden Behörden und Ämtern sollte reibungslos verlaufen. Diese sind seit Jahren in das Verfahren eingebunden. Vororttermine fanden bereits statt.
Das Provisorium, besonders der Querung der Mahlgera, ist dem Grunde nach zum Bau notwendig, stellt somit keinen außerordentlichen Aufwand dar.
| Ausführung Bürgermeister: | |
| • | Seit dem Jahr 2015 läuft die Planung zur Umfahrung der Gemeinde Elxleben. Fördermittel wurden bereits beantragt. Im Jahr 2019 konnte keine Einigung mit dem TLLR bzgl. Hochwasserschutz zur Ausführung und den Standort der Trasse gefunden werden, so dass der Antrag auf Fördermittel zurückgenommen wurde. Eine erneute Förderung wurde abgelehnt. Der ländliche Weg wird nun doch durch die Thüringer Landgesellschaft (TLG) umgeplant, so wie die Gemeinde Elxleben dies gefordert hat. Über Flurbereinigungsverfahren wird der Weg eher eingeplant als die Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Der Weg soll im Jahr 2024/25 gebaut werden. |
| • | Die Idee mit einer Behelfsbrücke, um die Fahrzeuge aus dem Ort zu bekommen, wird ohne Berechnungen nicht genehmigt. Anfrage kann gern gestellt werden. Wenn eine Behelfsbrücke genehmigt würde, dann wären die Kosten für eine Behelfsstraße jedoch enorm hoch. |
| • | Eine finale Planung liegt von Seiten der TLG noch nicht vor. |
Der Bürgermeister schlägt vor, den Beschluss vorerst zurückzunehmen. In der nächsten HFA-Sitzung wird er weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Die Bürger für Elxleben ziehen den Beschlussantrag zurück.
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
Es gab keine Informationen und Anfragen.
Ende der öffentlichen Sitzung: 22:00 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der HFA-Sitzung am: 16.09.2024