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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Elxleben

Anwesend waren:

Stimmberechtigt: Bürgermeister

Koch, Heiko

Stimmberechtigt: Gremiumsmitglied

Adolph, Christiane

Baumeyer, Mario

Bötticher, Harald

Ehrich-Füller, Sandra

Fernschild, Andrea

Fischer, Martin

Konrad, Annika

Mingerzahn, Carolin

Poltermann, Sabrina

Voigtritter, Hendrik

Wenzel, Andreas

Westhaus, Mark

Ziegler, Martin

Schriftführerin

Heinemann, Virena

Fehlend:

Stimmberechtigt: Gremiumsmitglied

Konrad, Tobias - Entschuldigt fehlend

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Information Bürgermeister

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2025

04

Beschlussfassung

über die Jahresrechnung 2023

05

Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023

06

Beratung

über das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Elxleben

07

Beratung / Information

über den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Elxleben mit seinen Anlagen

08

Zustimmung

zum Haushaltssicherungskonzept, dem Haushaltsentwurf 2025 mit seinen Anlagen und dem Antrag auf Bedarfszuweisungen

09

Beschlussfassung

über den Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2024 nach § 34 GrStG

10

Beschlussfassung

über die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

11

Beschlussfassung

über die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben

12

Beschlussfassung

über die Erhöhung der Pacht der Kleingartenanlage "Drei Rosen" Elxleben

13

Beschlussfassung

über das Projekt: Öffnung des Dorfgrabens im Rahmen der Flurbereinigung

14

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 8811.5700

15

Verschiedenes - öffentlich

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 02

Information Bürgermeister

Sachvortrag:

Am 17.06.2025 findet ein Termin mit der Thüringer Landgesellschaft bezüglich Hochwasserschutz statt. Der Bau der Brücke über die Mahlgera soll im Jahr 2026 erfolgen, ebenso wird die Terminkette vorgestellt.

TOP 03

Beschlussfassung über die Niederschrift

der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2025

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 3

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 04

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat das Haushalsjahr 2023 geprüft der Prüfbericht wurde an alle Gemeinderatsmitglieder übergeben.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2023.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Elxleben vom 14. April 2025, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltsrechnung 2023 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 05

Beschlussfassung über die Entlastung

des Bürgermeisters für das Jahr 2023

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat das Haushalsjahr 2023 geprüft. Der Prüfbericht ist die Grundlage für die Entlastung des Bürgermeisters.

Auf der Grundlage des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) - persönliche Befangenheit - übergibt der Bürgermeister die Sitzungsleitung für diesen TOP der 1. Beigeordneten, Frau Carolin Mingerzahn.

Frau Mingerzahn erklärt, dass auf der Grundlage der Jahresrechnung der Bürgermeister zu entlasten ist.

Mark Westhaus / Fraktion Bürger für Elxleben beantragt die namentliche Abstimmung.

Er erklärt, dass dem Untersuchungsausschuss bzgl. Bau Krippe diverse Kenntnisse vorliegen. Er hätte sich gewünscht, die Entlastung des Bürgermeisters auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Frau Mingezahn erklärt nochmals, dass die Entlastung auf dem Bericht der Rechnungsprüfung basiert.

Der namentlichen Abstimmung wird einstimmig stattgegeben.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Elxleben vom 14. April 2025, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

Heiko Koch - Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Adolph, Christiane

ja

Baumeyer, Mario

ja

Bötticher, Harald

nein

Ehrich-Füller, Sandra

ja

Fernschild, Andrea

ja

Fischer, Martin

ja

Konrad, Annika

ja

Mingerzahn, Carolin

ja

Poltermann, Sabrina

ja

Voigtritter, Hendrik

ja

Wenzel, Andreas

ja

Westhaus, Mark

nein

Ziegler, Martin

ja

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 2

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13

TOP 06

Beratung über das Haushaltssicherungskonzept

der Gemeinde Elxleben

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten.

Der Bürgermeister erklärt hierzu:

Das Haushaltssicherungskonzept wird durch den Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt nur gebilligt. Im Anschluss wird das HSK der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda vorgelegt, welches es an das Landesverwaltungsamt weiterleitet. Nach der Genehmigung der Bedarfszuweisung durch das LVA kann das Haushaltssicherungskonzept und der Haushalt beschlossen werden.

Der Grund für das HSK beruht auf Steuereinnahmeverlusten. Die Gemeinde Elxleben muss nachweisen, was sie dagegen unternimmt. Alle Selbstbestimmten Einnahmen müssen überprüft und bei Bedarf nachweislich angepasst werden um hierzu eine Genehmigung zu erhalten.

Im letzten Haupt- und Finanzausschuss wurde angefragt, ob Personal in der Kita oder Verwaltung eingespart werden kann.

In der Kita muss der Personalschlüssel eingehalten werden, wenn dies nicht erfolgt, werden Zuweisungen von Land gekürzt.

o

Hinweis vom Bürgermeister:

Im Jahr 2012 beliefen sich die Ausgaben (nach Abzug Zuweisung etc.) im Haushalt auf 300.000 € pro Jahr für die Kita.

Im Jahr 2025 belaufen sich die Ausgaben auf 900.00 €

In der Verwaltung sind derzeit 13 Mitarbeiter beschäftigt, 5 davon in Vollzeit. Pro 1000 Einwohner sollten 5-6 vollbeschäftigte Mitarbeiter eingestellt werden. Die Gemeindeverwaltung Elxleben liegt weit unter diesem Schlüssel.

Eine Möglichkeit zur Einsparung der Personalkosten bestände darin, sich einer VG anzuschließen. Dadurch würde nur die Umlage fällig und es bräuchte nur einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Die Verwaltung versucht seit nunmehr zwei Jahren eine größere Struktur zu schaffen.

Herr Voigtritter regt an, sich Gedanken darüber zu machen, ob man sich alle Sozialleistungen und die Wohnungen noch leisten kann.

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass gerade bei den Mietshäusern ein starker Sanierungsstau besteht. Es müssen sich Gedanken darüber gemacht werden, ob sich dies für die Gemeinde Elxleben noch lohnt.

TOP 07

Beratung / Informationüber den Haushaltsplan 2025

der Gemeinde Elxleben mit seinen Anlagen

Sachvortrag:

Der aktuelle Haushaltsplan mit seinen Anlagen, welcher sich auf das Haushaltssicherungskonzept stützt, wurde jedem Gemeinderatsmitglied übergeben. Er wurde bereits am 24.03.2025 in der Sitzung des Gemeinderates vorberaten. Vorgenommene Änderungen zum letzten Entwurf werden in einer Dateianlage aufgeschlüsselt. Diese Änderungen wurden auf Grund des HSK angepasst.

Im Juni erfolgte von Seiten des Landes ein Bescheid über 75.000 €, auch hierdurch kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden.

TOP 08

Zustimmung zum Haushaltssicherungskonzept,

dem Haushaltsentwurf 2025 mit seinen Anlagen

und dem Antrag auf Bedarfszuweisungen

Sachvortrag:

Das Haushaltssicherungskonzept und der aktuelle Haushalt der Gemeinde Elxleben mit seinen Anlagen liegen dem Gemeinderat zur Beratung vor.

Der Haushalt der Gemeinde Elxleben kann nur durch die Bewilligung einer Bedarfszuweisung ausgeglichen werden. Es muss ein Antrag auf Bedarfszuweisung beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Der Betrag ergibt sich in Abstimmung zum Haushaltssicherungskonzept und dem Haushalt.

Zustimmung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben legt fest, seine Zustimmung zu dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept einschließlich dem dazu abgestimmten Haushaltsplan mit seinen Anlagen zu erteilen.

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Prüfung der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda und des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Nach Abschluss der Prüfung und positivem Feedback zum Haushaltssicherungskonzept, dem Haushalt und der damit verbundenen beantragten Bedarfszuweisung erfolgt die Beschlussfassung vom Haushaltssicherungskonzept und dem Haushalt im Gemeinderat.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 09

Beschlussfassung über den Antrag auf Erlass

der Grundsteuer für 2024 nach § 34 GrStG

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat einstimmig nicht zur Beschlussfassung empfohlen.

GREP Fünf S.á.r.l. ist Eigentümer des Objektes „Vor dem Dorfe 5“ in Elxleben (ehem. Praktiker Baumarkt) und hat fristgerecht am 28.03.2025 Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2024 um 50 % nach § 34 GrStG gestellt.

Laut § 34 Abs. 1 GrStG ist die Grundsteuer um 50 % zu erlassen, wenn der Rohertrag um 100 % gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrages nicht zu verschulden hat.

Das Mietverhältnis begann laut Mietvertrag am 01.07.2023, wurde jedoch in der Kontenübersicht auf den 01.08.2023 korrigiert. Für die ersten sechs Monate des Mietverhältnisses sind nur die Nebenkosten fällig, die Hauptmietforderung begann ab 02/2024. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind laut des Vermieters keine Mietzahlungen erfolgt. Das Mietverhältnis wurde aufgrund der Nichtzahlung außerordentlich zum 15.08.2024 gekündigt. Der Eigentümer beruft sich auf das bis heute nicht geräumte und übergebene Mietobjekt, dass daher keine weitere Vermarktung der Gewerbeimmobilie möglich war. Laut unseres Kenntnisstandes wurde das Objekt nie bezogen und muss deshalb auch nicht beräumt werden. Die Weitervermarktung hätte somit spätestens ab 08/2024 erfolgen können.

Da schon die Nebenkosten nicht beglichen wurden, hätte die Kündigung des Mietverhältnisses viel zeitiger erfolgen müssen.

In der Kontenübersicht ist zu sehen, dass nach der Kündigung des Mietverhältnisses zum 15.08.2024 die Buchung storniert und die Verlängerung des Mietverhältnisses eingebucht wurde, was für uns fraglich ist.

Aus diesen Gründen hat der Vermieter die Minderung des Rohertrages selbst zu vertreten und keinen Anspruch auf Erlass der Grundsteuer.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung dem Antrag der GREP Fünf S.á.r.l. als Eigentümer des Objektes „Vor dem Dorfe 5“ in Elxleben (ehem. Praktiker Baumarkt) auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2024 um 50 % nach § 34 GrStG statt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 0

Nein-Stimmen: 14

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 10

Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung

der Gebührensatzung über die Benutzung

der Tageseinrichtung für Kinder

in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Seit Dezember 2024 wird das Mittagessen in der Kita durch eine Fremdfirma angeboten, da die gemeindeeigene Küche geschlossen wurde.

Hierzu muss die Satzung angepasst werden, da die Essenversorgung in der Satzung verankert ist.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die

3. Änderungssatzung der Gebührensatzung

über die Benutzung der Tageseinrichtung

für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (Thür.KAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 418), in der jeweils gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Elxleben, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung am 16.06.2025, folgende 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben beschlossen.

Artikel 1

Der § 6 - Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühr erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Gebühr für Vesper und Getränke beträgt 5,00 € pro Monat. Wird ein Kind weniger als 5 Stunden in der Einrichtung betreut, wird eine Gebühr von 1 € pro Monat für Getränke erhoben.

(2) Die Verpflegungsgebühren für Vesper und Getränke sind am 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Gemeinde Elxleben zu entrichten. Die Zahlung soll in der Regel bargeldlos durch Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

(3) Die Verpflegungsgebühr für Vesper und Getränke wird gutgeschrieben, wenn das Kind die Kindertagesstätte, nachweislich durch ärztliches Attest oder Kurbescheinigung, über einen Zeitraum von 4 Wochen nicht besuchen kann.

Artikel 2

Die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben tritt rückwirkend zum 30.11.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 11

Beschlussfassung über die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben soll aus aktuellem Grund überarbeitet werden.

Eine kurze Diskussion erfolgte über:

Den Verleih von Rüttelplatten und Stampfern, da dies für eine Gemeinde unüblich ist.

Das die Containergestellung auch nicht das Geschäft einer Gemeinde ist, dies sehr gut angenommen wird und dadurch ein Stück weit Ordnung im Dorf ist.

Verträge über Winterdienst für andere Unternehmen nicht mehr vorliegen.

Über die Pflege von Anwohnern der öffentlichen Flächen und die damit verbundene Abholung der Abfälle durch die Gemeindearbeiter.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die:

Benutzungs- und Entgeltordnung

über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben

Der Gemeinderat Elxleben hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 nachstehende privatrechtliche Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben erlassen:

§ 1

Allgemeines

Die Gemeinde Elxleben kann auf Antrag, bewegliches Anlagevermögen an Privatpersonen aus der Gemeinde und an ortsansässige Vereine entgeltlich verleihen.

Das zu verleihende Anlagevermögen regelt der § 10.

§ 2

Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht des beweglichen Anlagevermögens (§1) wird allen Einwohnern der Gemeinde Elxleben eingeräumt. Der Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter kann das Nutzungsrecht anderen Bürgern die nicht ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben einräumen. In diesem Fall ist der Gemeinderat davon zu unterrichten.

§ 3

Überlassung des beweglichen Anlagevermögens

Für die Dauer der Nutzung (zwischen Übergabe und Rückgabe) ist der Benutzer oder ein von ihm Beauftragter für alle sich ergebenden Ereignisse (Schäden) haftbar. Der Benutzer haftet in voller Höhe für Personen- und Sachschäden. Bei Verlust oder Diebstahl des ausgeliehenen Anlagevermögens ist der Gemeinde der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 4

Allgemeine Richtlinien für die Benutzung

(1) Das Anlagevermögen / Mietgegenstand wird dem Benutzer von einem Beauftragten der Gemeinde übergeben; er ist nach der Benutzung diesem bis spätestens 13.00 Uhr des auf den Nutzungstag folgenden Tages bzw. wie bei der Übergabe auf dem Quittungsbeleg festgelegt, zurückzugeben.

(3) Schäden an Anlagevermögen sind umgehend, aber spätestens bei Rückgabe dem Bürgermeister bzw. seinem Stellvertreter anzuzeigen.

(4) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen die Gemeinde Elxleben durch den Benutzer oder Dritter sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Gemeinde selbst kann ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.

(5) Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Brandschutzbestimmungen ist durch den Benutzer zu gewährleisten. Bei Unfällen und Schäden jeglicher Art übernimmt die Gemeinde Elxleben keine Haftung. Dem Benutzer obliegt es, entsprechenden Versicherungsschutz abzusichern.

§ 5

Übertragbarkeit

Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung auf andere Personen oder Vereinigungen zu übertragen.

§ 6

Entgelterhebung

Die Gemeinde Elxleben erhebt für die Benutzung des beweglichen Anlagevermögens Benutzungsentgelt nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung.

§ 7

Entgeltschuldner

Entgeltschuldner sind alle Antragsteller, welche die Nutzung von beweglichen Anlagevermögens der Gemeinde Elxleben in Anspruch nehmen. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 8

Entstehen der Entgeltschuld

Die Entgeltschuld entsteht mit der Übergabe durch die Gemeinde und endet mit der Rücknahme an die Gemeinde.

§ 9

Fälligkeit und Zahlung

Das zu zahlende Benutzungsentgelt ist vor der Übergabe zu entrichten.

§ 10

Benutzungsentgelt

Das Benutzungsentgelt wird wie folgt festgelegt:

a)

Standgebühr

halbtags

10,00

ganzer Tag

20,00

Verkaufsstände zur Bewirtung im Freien

halbtags

 — 

10,00

ganzer Tag

15,00

Ausstellungsstände und Gegenstände

vor Geschäften pro Woche

 — 

5,00

b)

Lagerung von Baumaterial,

Aufstellung von Gerüsten, Container u.ä.

auf gemeindeeigenen Grundstücken

pro Monat

 — 

 — 

 — 

50,00

bis 7 Tage

15,00

c)

Genehmigung zur Anbringung von Werbetafeln/Plakaten (Sonderwerbung) DIN A1

1 Woche

 — 

 — 

25,00

2 Wochen

35,00

3-4 Wochen

50,00

gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda

kostenfrei

Parteien zur Wahlwerbung 5 Stück

kostenfrei

Werbebanner pro Feldbreite / pro Woche

20,00

gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda

kostenfrei

d)

Anmeldung von Veranstaltungen

25,00

gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda

kostenfrei

e)

Ausleihung von Verkaufsständen

geschlossener Stand pro Tag

30,00

geschlossener Stand pro Woche

100,00

Stände für Vereine Elxleben und Witterda

kostenfrei

f)

Verkaufswagen aufstellen - Anhänger pro Tag

25,00

Sonderregelung pro angefangene Woche

50,00

g)

Ausleihung Bänke, Garnituren

Bankgruppe mit Tisch pro Tag

5,00

Bierzeltgarnitur pro Tag

5,00

An- und Abtransport

20,00

h)

Aufbewahrung von Gegenständen

im Einwohnermeldeamt

pro Pass / Personalausweis pro Jahr

(gerechnet ab Ausstellungsdatum)

10,00

i)

Annahme von Grünabfällen

Autoanhänger klein bis 500 kg

zulässiges Gesamtgewicht (Grünchip)

5,00

Autoanhänger groß über 500 kg

zulässiges Gesamtgewicht (Grünchip)

10,00

 — 

Sonstige Gebühren

a)

private Nutzung des Seniorentreffs pro Tag

80,00

Vereine

kostenfrei

b)

Nutzung Sportlerheim pro Tag

150,00

Vereine

kostenfrei

c)

Nutzung Kegelclubpro Tag

80,00

Vereine

kostenfrei

d)

Aushang im Info-Kasten

2,00

Vereine

kostenfrei

e)

Einsatz Traktor mit Schredder und Fahrer

1 Stunde

 — 

80,00

jede weiteren angefangenen 30 Minuten

40,00

f)

Einsatz Hochdruckreiniger mit Bedienpersonal

1 Stunde

 — 

80,00

jede weiteren angefangenen 30 Minuten

40,00

g)

Verleih Rüttelplatte

klein pro Tag

50,00

groß pro Tag

70,00

h)

Transportleistung mit Hakenliftfahrzeug ISUZU

pro Stunde

 — 

55,00

i)

Anlieferung/Abholung/

Bereitstellung eines Grüncontainers

 — 

80,00

j)

Transport 1 km

1,30

k)

Verleih Notstromaggregat pro Tag

25,00

l)

Füllen von Atemluftflaschen

Druckluftflasche 4l/200 bar

5,50

Druckluftflasche 6l/300 bar

7,50

CFK-Flasche 6l/300 bar

7,50

Generell gilt, dass für soziale Zwecke keine Gebühren erhoben werden.

§ 11

Ausschluss von der Benutzung

Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung hat die Gemeinde Elxleben das Recht, den Benutzer ganz oder teilweise von der Benutzung auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn ein Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 12

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01. August 2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben vom 02.11.2020 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 12

Beschlussfassung über die Erhöhung der Pacht

der Kleingartenanlage "Drei Rosen" Elxleben

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt, Überarbeitung des Pachtzinses der Kleingartenanlage „Drei Rosen“ in Elxleben, wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Über die Höhe der Anpassung muss im Gemeinderat beraten werden.

Laut Bundeskleingartengesetz § 5 - Pacht Absatz 1 - darf höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage verlangt werden. Die ortsübliche Pacht beträgt pro ha 540,10 €

Kurze Diskussion erfolgt über:

Eine Erhöhung nicht gleich auf das Maximum, sondern eine eventuell moderate Erhöhung.

o

Eine Erhöhung ist lauf BKG die nächsten drei Jahre nicht möglich.

Der Vorschlag der Erhöhung beläuft sich auf 0,20 €.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, die Pachtzinserhöhung der Kleingartenanlage „ Drei Rosen“ Elxleben auf 0,20 €/m² ab dem 01. November 2025 anzuheben.

Begründung:

Durch den bestehenden Pachtvertrag, mit einer Fläche von 100.652 m² der Kleingartenanlage, wird derzeit jährlich eine Pachtsumme von 6.039,12 € eingenommen, dies entspricht einer Pacht von 0,06 €/m².

Laut Bundeskleingartengesetz § 5 - Pacht Absatz 1 - darf der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht verlangt werden.

Die ortsübliche Pacht beträgt pro ha 540,10 € = 0,054 €/m²

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 13

Beschlussfassung über das Projekt:

Öffnung des Dorfgrabens im Rahmen der Flurbereinigung

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 darüber beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig diese Maßnahme zur Förderung (Förderzeitraum wahrscheinlich 2028-2030) zu beantragen.

Im Zuge des Hochwasserschutzprojektes Große Gera und im Zusammenhang mit der Flurbereinigung hat die Gemeinde die Möglichkeit Maßnahmen des Naturschutzes beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation einzureichen.

Bei der Sanierung des Dorfgrabens in den Jahren 2014 bis 2016 (4 Abschnitte) wurde auch die naturnahe Herstellung des Dorfgrabens zwischen dem Stück des Wehrs der Mahlgera bis zum Übergabepunkt der Hunte betrachtet.

Für diese Maßnahme wäre die Förderung 85%, so dass die Gemeinde Elxleben 15% der Kosten hätte.

Zu sanierende ländliche Wege wurden bereits hierfür gemeldet.

Wenn der Dorfgraben wieder mit Wasser bespannt würde, wäre dies eine Klimafördernde Maßnahme.

Der genaue Verlauf soll mit der AGRAR besprochen werden, da der ehemalige Verlauf die Felder unnötig teilen würde.

Die Planung der Projekte erfolgt für die Gemeinde Elxleben kostenfrei und wird dem Gemeinderat vorgestellt. Erst dann werden diese Maßnahmen beschlossen, bzw. wird darüber abgestimmt, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung das Projekt „Öffnung des Dorfgrabens“ als Maßnahme der Flurbereinigung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 14

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle 8811.5700

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Durch Instandsetzung der Wohnungen durch z.Bsp. defekte Wasserleitungen und die Grundsanierung einer stark verschmutzten Wohnung muss in dieser HH-Stelle eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

Die Endabrechnung der zuständigen Hausverwaltung erhält die Verwaltung im Mai des darauffolgenden Jahres.

Allgemein:

Es müssen alle Maßnahmen, nicht nur die Sanierung der Wohnblocks betreffend, zusammengefasst werden um diese dann in einer gemeinsamen Sitzung zu priorisieren.

Beschlussempfehlung:

Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl x apl

8811.5700

2024 x VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Wohnungsverwaltung

30.946,92 EURO

Maßnahme:

Umlagefähige Kosten

gemeindeeigene Häuser

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und

Haushaltsreste für 2024

 — 

200.000,00 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 8811.9500

30.946,92 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

230.946,92 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

Instandsetzung der Wohnungen durch z.Bsp. defekte Wasserleitungen

Grundsanierung einer stark verschmutzten Wohnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 13+1

TOP 15

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

Frau Konrad

Die Grünpflege und der Baumschnitt im Wohngebiet Osterlange wurde stark vernachlässigt.

Ein Lob, dass die Hundekottüten immer aufgefüllt sind.

Herr Bötticher

Die große Gerabrücke sollte sich dringend angeschaut werden, hier ist eventuell das Wiederlager angebrochen.

Herr Voigtritter

An der Stele auf dem Friedhof stehen zu viele Kleinigkeiten, dies wurde ihm von mehreren Bürgern angetragen. Hier wäre eventuell ein Schild von Nutzen worauf hingewiesen wird.

Ebenfalls werden Blumen angelegt, welche nicht entfernt werden, dies sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein.

o

Im nächsten Amtsblatt soll auf diese Situation hingewiesen werden. Ebenfalls das das Entsorgen von Hausmüll der Anwohner in den Tonnen des Friedhofes untersagt ist. Dies erhöht die Kosten für die Müllentsorgung.

Frau Mingerzahn

An den Glascontainern stehen ständig viele leere Flaschen daneben, da die Container überfüllt sind. Ebenso liegen die Scherben bis auf die Straße.

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Für die Entleerung der Container ist der Entsorger zuständig.

Für die Reinhaltung der Stellplätze die Gemeinde.

Gast

Der Lichtmast in der Karl-Marx-Straße 13 ist nach der Reparatur seit 3 Monaten wieder defekt.

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Hier muss das Lichtelement komplett getauscht werden.

Martin Ziegler

Der Kanaldeckel vor dem Tor des Sportplatzes war nur mit einem Blech abgesichert und dies wurde nun gestohlen. Nun muss dringend dieser Kanaldeckel gesichert werden.

Warum ist da kein Kanaldeckel drauf?

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:50 Uhr

Für die Richtigkeit:

Heiko Koch

Virena Heinemann

Bürgermeister

Schriftführung