| hier: | Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a (3) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Wesentliches Ziel der Planung:
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der geplante Rückbau, der sich im räumlichen Geltungsbereich befindlichen alten dreikammrigen Horizontalsiloanlage und die anschließende Nachnutzung dieser fast vollständig versiegelten Betriebsfläche der Witterdaer Agrar GmbH zur Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes und von Garagen zur gewerblichen Vermietung sowie damit verbundene Nebenanlagen wie Einfriedungen, Zufahrten und Stellplätze planungsrechtlich unterstützt und begleitet werden.
Nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB wurde der räumliche Geltungsbereich und Festsetzungen insbesondere zur Art der baulichen Nutzung geändert, was die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfordert.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 03.11.2025 die überarbeiteten Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße" gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Die überarbeiteten Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Garagen- und Büroneubau als Nachnutzung der ehemaligen Siloanlage Agrar GmbH - Bahnhofstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlage werden in der Zeit vom 24.11.2025 bis 09.01.2026 auf der Internetseite der erfüllenden Gemeinde Elxleben unter der Adresse:
https://gemeinde-elxleben.de
gemäß § 4a (3) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der erfüllenden Gemeinde Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 99189 Elxleben während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen zu den Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen können nur während der Dauer der o.a. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung vorrangig elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@gemeinde-elxleben.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Witterda vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Heinemann
Bürgermeister