Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Witterda, welche am 16. Oktober 2020 im Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda mit Ortsteil Friedrichsdorf erschienen ist, wird hiermit vom Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde gemäß § 36 Absatz 1 ThürOBG aufgehoben.
gez. Koch
Bürgermeister erfüllende Gemeinde