Vorbehaltlich der von der Gemeinde Witterda zu beschließenden 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda, für den Gemeindeteil Friedrichsdorf, vom 18. September 2014, wird die Gemeinde Witterda zum 01.01.2024 die Abwassergebühren anpassen.
Die Gebühren betragen voraussichtlich für
| Einleitgebühr Teilkanalisation | max. 2,50 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | max. 0,50 €/m² |
| Beseitigungsgebühr Fäkalschlamm | max. 85,00 €/m³ |
| Beseitigungsgebühr Fäkalwasser | max. 80,00 €/m³ |
Erläuterung:
Die Abwassergebühren für den OT Friedrichsdorf der Gemeinde Witterda wurden neu kalkuliert und werden der Kommunalaufsicht des Landratsamts Sömmerda zur Genehmigung vorgelegt.
gez. Heinemann
Bürgermeister