| Sitzungstermin: | Montag, 26. August 2024 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:31 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:04 Uhr |
| Ort: | Gesellschaftsraum des Gemeindehauses "Goldener Widder" |
| Sitzungsnummer: | GR W/2024/005 |
| Anwesend waren: | 12+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder gemäß § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2024 |
| 04 | Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum VEP "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" Gemeinde Witterda - Abwägungsbeschluss |
| 05 | Beschlussfassung über die Vergabe des Nachtragsangebotes zum Straßenbau der Straßen Schenkstor und Weinstraße in der Gemeinde Witterda |
| 06 | Beschluss über eine Kreditaufnahme |
| 07 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.
Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder
gemäß § 24 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung
Sachvortrag:
Das Gemeinderatsmitglied Herr Christian Staudinger wurde vom Bürgermeister Herr Heinemann per Handschlag verpflichtet.
Verpflichtung:
„Ich verpflichte Sie, dass Sie ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Thüringen und die Gesetze, insbesondere die Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung über die Teilnahme an Sitzungen, die Treuepflicht, die Befangenheit- und die Verschwiegenheitspflicht beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde Witterda erfüllen werden.“
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Sachvortrag:
Die Freien Wähler stellten den Antrag den TOP unter Verschiedenes von der Tagesordnung zu streichen. Herr Heinemann begründete hierzu jedoch das dieser zur Klärung beraten werden sollte.
Die Tagesordnung blieb damit also unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
zum VEP "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße"
Gemeinde Witterda - Abwägungsbeschluss
Sachvortrag:
In der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses wurde am 12.08.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen zum VEP „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ Gemeinde Witterda beraten
Die Ausschüsse empfehlen dem Gemeinderat in seiner nächsten stattfindenden Sitzung den Abwägungsbeschluss zu fassen.
Beschluss:
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Witterda;
Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ der Gemeinde Witterda;
hier:
Abwägungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 1 (7) BauGB
1. Beschlusstext
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
| - | die Abwägung der zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB. |
| - | Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Witterda sind Bestandteil der Abwägungstabelle und liegen in der Anlage des Beschlusses bei. |
| - | Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. |
2. Beschlussbegründung
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hatte in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ beschlossen, um die weitere städtebauliche Entwicklung des Betriebsstandortes der Witterdaer Agrar GmbH für künftige Vorhaben zu ordnen und zu sichern.
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der geplante Rückbau, der sich im räumlichen Geltungsbereich befindlichen alten dreikammrigen Horizontalsiloanlage und die anschließende Nachnutzung dieser fast vollständig versiegelten Betriebsfläche der Witterdaer Agrar GmbH zur Errichtung von 2 Mittelgaragen zur gewerblichen Vermietung, WC Container sowie Einfriedungen und Zufahrten planungsrechtlich unterstützt und begleitet werden.
Der Standort ist für diese ergänzende Nutzung bereits vollständig erschlossen.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Vorhaben ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen diesem Vorhaben keine höherrangigen europarechtlichen, raumordnerischen, naturschutz-, denkmalschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben entgegen.
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Baugebietsfläche (hier: Sondergebiet landwirtschaftliche Betrieb / Tierproduktion) dargestellt. Da es sich bei dem in Rede stehenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann die Gemeinde Witterda den Flächennutzungsplan am Ende des Planverfahrens auf dem Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB anpassen.
Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen aus der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB einschließlich der Abwägung der Gemeinde Witterda sind Bestandteil der Abwägungstabelle und liegen in der Anlage des Beschlusses bei.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Abwägungsbeschluss ermöglicht.
Bemerkung:
Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Witterda waren wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Herr Steffen Kühnhausen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über die Vergabe des Nachtragsangebotes zum Straßenbau der Straßen Schenkstor und Weinstraße in der Gemeinde Witterda
Sachvortrag:
Im Zuge der Baumaßnahme Kanalbau Schenkstor und Weinstraße wurde entschieden das im Zuge dessen der Straßenbau und die Nebenanlagen der Straßen gleich mit ausgebaut werden sollen.
Beim Fördermittelgeber für die Kanalbauarbeiten wurde dies rechtzeitig als Technologieänderung angezeigt und befürwortet.
Fa. Bauer Bauunternehmen GmbH wurde hierzu gebeten auf Grundlage der vorbereiteten Entwurfsplanung zum Straßenbau das Leistungsverzeichnis mit den bereits submittierten Preisen aus dem Kanalbau als Nachtragsangebot abzugeben.
Nach einem Beratungstermin mit Fa. Bauer Bauunternehmen GmbH wurden die Preise noch einmal nachverhandelt, die Position der Ortsbeleuchtung entfernt und die Maßnahme Tanzplatz mit aufgenommen, sodass das Nachtragsangebot bezüglich des Straßenbaus sowie der Nebenanlagen für die Straßen Schenkstor, Weinstraße und Tanzplatz zu einem Pauschalangebot in Höhe von 280.000,07 € Brutto vereinbart wurde.
Als Änderungswunsch der Gemeinderatsmitglieder wurde eigebracht, für die Gehwege das Verlegemuster der Nebenanlagen der K20 zu verwenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung das Nachtragsangebot zum Straßenausbau + Nebenanlagen in den Straßen Schenkstor und Weinstraße
an Firma
| Bauer Bauunternehmen GmbH |
| In der Aue 2, 99189 Walschleben |
zu einem Bruttogesamtpreis von 280.000,00 €
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschluss über eine Kreditaufnahme
Sachvortrag:
Im Haushalt 2024 der Gemeinde Witterda wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 238.083 € vom Landratsamt Sömmerda genehmigt. Aus der vorjährigen Haushaltssatzung 2023 wurde der Gemeinde Witterda eine Kreditgenehmigung in Höhe von 110.000 € erteilt. Dieser Kredit wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Daher soll nun ein Kredit mit der Gesamtsumme in Höhe von 348.083 € für die Finanzierung der Baumaßnahme Kanal- und Straßenbau Schenkstor/Weinstraße aufgenommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 348.083 € (dreihundertachtundvierzigtausenddreiundachtzig).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den zu diesem Zeitpunkt günstigsten Kredit abzuschließen.
Die Thüringer Aufbaubank hat den günstigsten Kredit als Tilgungsdarlehen zu einem Zinssatz von 2,896 % angeboten, mit der Möglichkeit nach 10 Jahren umzuschulden bei einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren.
Die Kreditermächtigung resultiert aus den Haushaltsplänen 2023 und 2024 und wurde bisher nicht ausgeschöpft. Sie umfasst insgesamt ein Volumen von 348.083 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
Zum Beginn des TOP’s Verschiedenes wurde die E-Mail einer Bürgerin vorgelesen und anschließend darüber diskutiert. Da es in dieser Nachricht zu unbegründeten Unterstellungen gegenüber der Gemeindeverwaltung und deren Mitarbeitern kam, kündigte Herr Heinemann bei weiteren derartigen E-Mails und Aussagen rechtliche Konsequenzen an.
Anzeige wegen Sachbeschädigung
Sehr geehrter Herr Heinemann,
ich möchte, dass zur Gemeindeversammlung, am 26.08.2024, folgendes verhandelt wird:
Am 13.08.2024 wurde das Rasenstück Obertor 5 gemäht. Ich weiß auch inzwischen, dass das Gras liegen bleibt. Aber dann sollte es gleichmäßig liegen bleiben.
Leider ist das nicht so. Das Gras wird, warum auch immer, zu einer Wurst nach unten an den Zaun geblasen.
Ich habe, etwa gegen 7.30 Uhr, wie jeden Tag die Birnen aufgelesen. Es waren 2 Stück (eine angefault und eine madig).
Dann sind wir zum Arzt nach Erfurt gefahren.
Am Nachmittag, so gegen 16.00 Uhr bin ich wieder in den Garten gegangen, weil ich die Gurken für das Abendbrot abnehmen wollte.
Was musste ich aber sehen: Es lagen 14 Birnen ohne Beschädigungen unter dem Baum. 3 waren so weit vom Baum entfernt und lagen nahe dem Zahn der Pension Göbel.
Fast alle Birnen waren oberhalb der Sollbruchkante mit Blättern abgeschlagen. So etwas habe ich auch noch nicht gesehen. Es war ja kein Wind an diesem Tag.
So können es nur die Gemeindearbeiter mit ihrem Blasgerät getan haben.
Ich habe mir das Ganze von außen angeschaut. Ich habe mir vorgestellt, wie sie da gestanden haben und mächtig über ihre Tat gelacht haben.
Was soll das? Was ist als nächstes dran? Wird der Zaun zerschnitten oder das Haus beschädigt oder das Auto?
Ich möchte, dass dieser Vorfall aufgeklärt wird!
Hängen bei uns zu viele Birnen und auch Äpfel, die man auch abblasen kann?
Denken Sie mal darüber nach. So kann es nicht weitergehen.
Mit freundlichen Güßen
Weiterhin kam es zu Themen wie:
| - | Die nicht beantragte Versieglung eines Gemeindegrundstücks | |
| - | Das Brandschutzgutachten des kleinen Saals | |
| - | Die Straßenbeleuchtung vor dem Feuerwehrgerätehaus | |
| - | Ein angedachtes Starkregenschutzkonzept für die Gemeinde Witterda | |
| - | Einige unebene Gehwege und die flackernde Lampe vom Obertor 8a | |
| - | Eine Beleuchtung der Kirche findet seit Jahren nicht mehr statt, soll dies so bleiben? | |
| -> | Dies ist Sache der Kirchengemeinde und nicht die der politischen Gemeinde |
| - | Standort des Bushaltestellenhäuschens soll mit der EVAG abgesprochen werden | |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:44 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 28.10.2024