I.
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10 S. 301), in der jeweils gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167 in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung vom 23. September 2024 nachfolgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung):
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Elxleben wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 302 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Elxleben, 23.09.2024
gez. Koch
Bürgermeister
Ausgefertigt am 23.10.2024
gez. Koch — - Siegel -
Bürgermeister
II.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§ 38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Kämmerei, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, den 15. November 2024
gez. Koch
Bürgermeister