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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Witterda durch den Gemeinderat werden sich die Gebühren erhöhen auf höchstens:

1.

Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten

(Nutzungsdauer 20 Jahre)

(1)

Reihengräber

Erdreihengrab

640,73 €

Kindergrab

585,36 €

Urnenreihengrab

515,21 €

(2)

Wahlgräber

Erdwahlgrab (je Stelle)

1.022,82 €

Urnenwahlgrab (bis 4 Urnen)

928,68 €

(3)

Sondergrabstätten

Urnengemeinschaftsanlage

(mit Namenstafel)

973,88 €

zzgl. der Kosten für die Bronzetafel

Urnengemeinschaftsanlage (anonym)

658,36 €

2.

Bestattungsgebühren

Erdbestattung

(Leiche ab dem 5. Lebensjahr)

1.514,60 €

Erdbestattung

(Leiche unter 5 Jahren)

1.116,02 €

3.

Benutzungsgebühren

Benutzung der Leichenhalle

282,36 €

Erläuterung:

Nach Beschlussfassung muss die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Witterda noch durch die obere Dienstbehörde genehmigt werden.

gez. Heinemann

Bürgermeister