Vorbehaltlich der Genehmigung der 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben durch die obere Dienstbehörde, wird die Gemeinde Elxleben zum 01.01.2026 eine Gebühr für die Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten (§ 29 Abs.3 ThürKitaG) erheben.
Die Gebühr beträgt voraussichtlich 30,00 € pro Monat und Kind
Wird ein Kind weniger als 5 Stunden in der Einrichtung betreut beträgt die Gebühr voraussichtlich 20,00 € pro Monat und Kind.
Erläuterung:
Die Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft wurde am 1. Dezember beschlossen und muss noch durch die obere Dienstbehörde genehmigt werden.
gez. Koch
Bürgermeister