Bei der Kontrolle des Friedhofes wurde festgelegt, dass an der Urnengemeinschaftsanlage Gegenstände abgelegt werden, welche gemäß Satzung nicht zulässig sind.
Wir bitte diese bis Ende des Jahres 2025 selbständig zu entfernen.
Auszug aus der Friedhofssatzung der Gemeinde Elxleben:
§ 17
Urnengemeinschaftsanlage
(1) Die Urnengemeinschaftsanlage dient der Beisetzung von Urnen mit oder ohne Nennung von Namen und Daten der Verstorbenen am Namensträger. Der Namensträger und die Grabbepflanzung werden durch die Friedhofsverwaltung erstellt und unterhalten.
Grabschmuck ist nur in Form von Blumensträußen gestattet. Diese dürfen nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden.
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Koch
Bürgermeister