Aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat die Gemeinde Elxleben am 11.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
| 1. | Der § 12 - Gebührenerhebung - wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren nach § 13, Einleitungsgebühren nach § 14a und § 14b und Beseitigungsgebühren nach § 15.“
| 2. | Der § 13 - Grundgebühr - Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Grundgebühr wird bei anschließbaren Grundstücken nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe der Dauerdurchflüsse der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern des Dauerdurchflusses
| bis Q3 | 4 | 70,00 EUR/a |
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| bis Q3 | 10 | 175,00 EUR/a |
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| bis Q3 | 16 | 280,00 EUR/a |
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| bis Q3 | 25 | 437,50 EUR/a |
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| bis Q3 | 63 | 1.102,50 EUR/a |
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| 3. | Der § 14 a - Einleitungsgebühr Schmutzwasserentsorgung - wird wie folgt geändert: |
Im Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2,52 €/m³“ durch die Angabe „3,52 €/m³“ ersetzt.
| 4. | Der § 14 b - Einleitungsgebühr Niederschlagswasserentsorgung - Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: |
„Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze für angeschlossene Grundstücke berechnet, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangt.
Die Einleitungsgebühr beträgt 0,59 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.“
| 5. | Der § 15 - Beseitigungsgebühr - wird wie folgt geändert: |
Im Absatz 2 wird die Angabe „21,27 €/m³“ durch die Angabe „23,12 €/m³“ ersetzt.
Artikel 2
| 1. | Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. |
| 2. | Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 2 der Satzung zum 01.01.2025 in Kraft. |
Elxleben, 11.11.2024
gez. Heiko Koch
Bürgermeister
ausgefertigt am 20.11.2024
gez. Heiko Koch
Bürgermeister — - Siegel -
II.
Die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Elxleben (BGS-EWS) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Elxleben (BGS-EWS) ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Elxleben (BGS-EWS) ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bauamt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, den 20. Dezember 2024
gez. Heiko Koch
Bürgermeister