| Sitzungstermin: | Montag, 23. September 2024 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 21:00 Uhr |
| Ort: | Seniorentreff |
| Sitzungsnummer: | GR/2024/003 |
| Anwesend waren: | 13+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Einwohner Fragestunde |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2024 |
| 04 | Beschlussfassung über eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben |
| 05 | Beschlussfassung über eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Elxleben |
| 06 | Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben |
| 07 | Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Elxleben |
| 08 | Beschlussfassung über die Schließung der Gemeindeküche |
| 09 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 13+1
Einwohner Fragestunde
Sachvortrag:
| • | Ab dem 30.09.2024 wird die Erfurter Straße zwischen der August-Bebel-Str. und der Thomas-Müntzer-Str. für 14 Tage gesperrt. Grund: Verlegung Abwasser, Strom, Trinkwasser und Telekom. | |
| o | Frau Fernschild weist in diesem Zuge darauf hin, dass bitte kontrolliert werden soll, dass im Kreuzungsbereich keine LKW parken. |
| • | Am 03.10.2024 wird für einen Tag ein Bauernmarkt in Elxleben stattfinden. | |
| • | Antwort auf die Anfrage bzgl. der Erzieherin welche mit Handy durch den Ort geht. | |
| o | In der Kita befindet sich ein Kind mit hohem Diabetes, hier müssen ständig die Werte überwacht werden und dieses Kind hat eine extra Begleitung. |
| • | Der Termin mit der Thüringer Landgesellschaft hat stattgefunden. Die Planungen sind angelaufen und hierzu parallel auch die Planung für den ländlichen Weg. Die Planung soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden und die Umsetzung spätestens im Jahr 2026. | |
| o | Herr Westhaus merkt daraufhin an, dass nun die AGRAR einen Plan machen muss bzgl. der Fahrzeuge. |
| • | Nach Aussage des Straßenverkehrsamtes ist trotz parkender Autos genügend Platz von 3,05 m und somit ein halbseitiges Parkverbot nicht erforderlich. | |
Beschlussfassung über die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 13+1
Beschlussfassung über eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung am 24. November 2015 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen.
Gleichzeitig wurden in den Folgejahren die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer in der Haushaltssatzung mit festgelegt.
Diese „doppelten“ Festsetzungen sind aus Sicht der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda nicht erforderlich.
Da in der Haushaltssatzung 2023 der Gewerbesteuerhebesatz auf 395 % erhöht wurde, weichen nun auch noch beide Satzungen voneinander ab und widersprechen sich.
Um Bedarfszuweisung beantragen zu können, muss die in 2015 beschlossene Hebesatz-Satzung mit einer Aufhebungssatzung aufgehoben werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende
Satzung zur Aufhebung
der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer
und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung)
der Gemeinde Elxleben
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr.2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes ( ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10 S. 301), in der jeweils gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167 in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung vom 23. September 2024 nachfolgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben, ausgefertigt am 04. Dezember 2015, wird aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt am 31.12.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 13+1
Beschlussfassung über eine Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Auf Grund der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde Elxleben (Erstellung Haushaltssicherungskonzept ab 2025 und eventuellem Bedarf einer Bedarfszuweisung 2025) sollte eine neue Hebesatz-Satzung mit den erforderlichen Hebesätzen gemäß der VV-Bedarfszuweisung des Landes Thüringen erlassen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende
Satzung über die
Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben
I.
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr.2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl.Nr. 10 S. 301), in der jeweils gültigen Fassung, sowie in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167 in der jeweils gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung vom 23. September 2024 nachfolgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung):
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Elxleben wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 302 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 13+1
Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die
Hauptsatzung
der Gemeinde Elxleben
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 13+1
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die
Geschäftsordnung
für den Gemeinderat und die Ausschüsse
der Gemeinde Elxleben
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 13+1
Beschlussfassung über die Schließung der Gemeindeküche
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Sachvortrag
In Abstimmung mit dem Gemeinderat in der Sitzung am 23.10.2023 wurde festgelegt, die Menüpreise in der Gemeindeküche nochmals an die derzeit anstehenden Kosten sowohl variabel als auch fix anzupassen und nach Abschluss des ersten bzw. zweiten Quartal nochmals auszuwerten.
Der negative Trend im Ergebnis hat sich im Jahr 2024 fortgesetzt. Eine Schließung der Gemeindeküche ist unabdinglich.
Wir werden versuchen, den beiden Mitarbeiterinnen innerhalb der Gemeinde andere Arbeitsplätze anzubieten. Zur Wahrung von Fristen und dem Ausschluss von späteren Regressansprüchen, möchten wir bereits jetzt mit dem Verfahren beginnen.
Begründung:
Die gemeindeeigene Küche hat in den letzten zehn Jahren ständig ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet. Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat sich bei der Erstellung der Haushaltpläne immer wieder mit den Fehlbeträgen auseinandergesetzt.
Die regelmäßige Anpassung der Preise für die Menüs hat nicht den gewünschten Erfolg verbracht. Der Preisanstieg im Wareneinkauf konnte nicht proportional und gleichzeitig auf die Menüpreise umgelegt werden. Die Preisanpassungen der Menüs führten gleichzeitig zu einem Rückgang der Anzahl von Essenportionen, welches die Preisanpassung sofort wieder aufhob und die Schere zwischen Herstellung / Wareneinsatz und Verkauf wieder größer wurde.
Das aktuelle Defizit des HH-Jahres 2024 beläuft sich zum Halbjahr auf 23.000€ und es ist nach Hochrechnung mit einem negativen Ergebnis zum Ende des Jahres in Höhe von 45.000€ zu rechnen.
Nach Beschlussfassung wird der Elternbeirat sofort hierüber informiert, da dieser sich um einen geeigneten Essenanbietern kümmern muss. Das Essen soll auch künftig über Thermobehälter geliefert werden.
Es soll versucht werden, auch die Senioren mit einzubinden um ihnen weiterhin die Möglichkeit der Essenversorgung anzubieten.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Gemeindeküche aufgrund von wiederholten Defiziten und wirtschaftlichen Einbußen zum 31.12.2024 zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 3
Enthaltung: 2
Anwesende Mitglieder: 13+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
| 1. | Herr Westhaus möchte zum nächsten HFA die Einsparungen in der Gemeinde Elxleben vorgelegt bekommen. | |
| o | Dies ist bis dahin nicht möglich, da von den Ämtern noch keine konkreten Zahlen vorliegen. |
| 2. | Herr Bötticher fragt nach der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2025. | |
| o | Erst muss das Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden und parallel hierzu der Haushalt. Danach kann die Bedarfszuweisung beantragt werden und erst nach der Genehmigung dieser, kann der Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen werden. |
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:30 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 11.11.2024