Öffentlich
| Sitzungstermin: | Montag, 28. November 2022 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | — 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:00 Uhr |
| Ort: | Medienraum |
| Sitzungsnummer: | HFA/2022/029 |
| Anwesend waren: | 5+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2022 |
| 03 | Beratung über den HH-Plan 2023 mit seinen Anlagen |
| 04 | Beratung über die Verlängerung des Rahmenvertrages - Prüferbau |
| Kanal und Straßenbauarbeiten in der Gemeinde Elxleben | |
| 05 | Beratung über die Vergabe Los 5 Fenster und Außentüren - Neubau Krippe Elxleben |
| 06 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6700.5200 |
| Straßenbeleuchtung | |
| 07 | Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9352 |
| 08 | Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4600.7123 |
| 09 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle1100.6500 |
| 10 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6100.6550 |
| 11 | Beratung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720 |
| 12 | Beratung über eine Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9501 |
| 13 | Verschiedenes |
Öffentliche Sitzung
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beratung über den HH-Plan 2023 mit seinen Anlagen
Sachvortrag:
Frau Heinz - Kämmerei Gemeindeverwaltung Elxleben erklärt:
| • | Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von 390 auf 395 % angehoben |
| • | Die Rücklage wurde 2022 komplett entnommen um die Mehrkosten - Neubau Kinderkrippe - abzufangen |
| • | Die Koste für die Anschaffung der Drehleiter sind im Finanzplan 2025 enthalten |
Änderungen in einzelnen HH-Stellen wurden erläutert und diskutiert.
Es wurde angeregt, mehr in Solar/Photovoltaik zu investieren. Vorschläge und Ideen sollen gesammelt und später im Ausschuss beraten werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung des HH-Planes 2022 mit seinen Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beratung über die Verlängerung des Rahmenvertrages - Prüferbau
Kanal und Straßenbauarbeiten in der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Der Rahmenvertrag zwischen der Gemeinde Elxleben und der Fa. Prüferbau GmbH läuft aus.
In der letzten Sitzung wurde empfohlen mit der Firma Prüferbau über einen neuen Vertrag zu verhandeln. Die Einzelpreise wurden angepasst. Auf Anfragen wird derzeit noch auf Antwort gewartet.
Im nächsten Gemeinderat soll der Tagesordnungspunkt als Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden.
Beratung über die Vergabe Los 5 Fenster und Außentüren -
Neubau Krippe Elxleben
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben berät in seiner heutigen Sitzung erneut über die Vergabe - Los 5 - Fenster und Außentüren in Bezug auf den Neubau der Krippe in der Gemeinde Elxleben.
Auf Grund von berechtigten Einwänden wurde die Vergabe vertagt. Als wirtschaftlichster Bieter wird der zweite Bieter von der Vergabestelle und dem zuständigen Planungsbüro vorgeschlagen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben empfiehlt dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung die Vergabe
BV: Neubau Krippe
Los 5 - Fenster und Außentüren
an
Holz Beck Holzhandel - Tischlerei
Am Kalkteich 1, 99510 Apolda
zu einem Betrag von 90.414,42 € Brutto
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6700.5200
Straßenbeleuchtung
Sachvortrag:
Umrüstungsarbeiten an der Straßenbeleuchtung wurden durchgeführt.
Hierbei wurde die alte Straßenbeleuchtung (125 Watt) auf LED-25 Watt Technik umgerüstet um zukünftig Energiekosten zu sparen.
Da die Mittel im Haushalt 2022 nicht eingeplant waren, muss hierzu eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgaben:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 6700.5200 | 2022 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Straßenbeleuchtung |
| 9.457,29 EURO | Maßnahme: | Geräte und Ausrüstungsgegenstände |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 4.000,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: 6700.6380 | — 364,92 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 6700.9500 | — 9.457,29 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 13.822,21 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Es wurden Umrüstungsarbeiten der alten Straßenbeleuchtung zu LED- Technik durchgeführt um zukünftig Energiekosten zu sparen.
Aus diesem Grund wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.457,29 € beantragt.
zeitlich: 2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9352
Anschaffung Luftreiniger Kita
Sachvortrag:
Die Mittel waren im HH 2022 nicht vorgesehen; eine außerplanmäßige Ausgabe ist zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalts-Jahr: |
| üpl X apl | 4640.9352 | 2022 VwH X VmH |
| Betrag: | Objekt: | Kita |
| 8.700,00 EURO | Maßnahme: | Luftreiniger |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 0,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.3612 - 3.954,38 9000.0612 - 4.745,62 | — 8.700,00 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 8.700,00 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
Laut Bescheid des LVWA vom 28.03.2022 konnte die Gemeinde Fördermittel für die Aufstellung von mobilen Luftreinigern in Ihrer Kita erhalten. Nach Prüfung ergab sich in unserer Kita ein Bedarf von 3 Luftreiniger; pro Etage 1 Gerät. Diese wurden angeschafft. Die Fördermittel betragen 3.954,38 €. Der Eigenanteil beläuft sich auf 4.745,62 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4600.7123
Rückzahlung Fördermittel Jugendpflege 2021
Sachvortrag:
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zur Jugendpflege 2021 ergab sich ein rechnerischer Rückforderungsbetrag der bereits in 2021 ausgezahlten Fördermitteln. Genehmigt waren Fördermittel in Höhe von 38.760 €. Diese konnten nicht voll ausgeschöpft werden, da aufgrund der Coronapandemie nur eine eingeschränkte Jugendarbeit möglich war. Weiterhin hat uns im November 2021 eine Kollegin verlassen, sodass auch hier weniger Ausgaben entstanden. Laut Bescheid des Landratsamtes Sömmerda vom 26.07.2022 beträgt der Rückforderungsbetrag 5.421,83 €.
Eine außerplanmäßige Ausgabe ist vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalts-Jahr: |
| üpl X apl | 4600.7123 | 2022 VwH X VmH |
| Betrag: | Objekt: | Jugendpflege |
| 5421,83 EURO | Maßnahme | Rückzahlung Fördermittel 2021 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 0,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 9000.0612 | — 5.421,83 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 5.421,83 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zur Jugendpflege 2021 ergab sich ein rechnerischer Rückforderungsbetrag der bereits in 2021 ausgezahlten Fördermitteln. Genehmigt waren Fördermittel in Höhe von 38.760 €. Diese konnten nicht voll ausgeschöpft werden, da aufgrund der Coronapandemie nur eine eingeschränkte Jugendarbeit möglich war. Weiterhin hat uns im November 2021 eine Kollegin verlassen, sodass auch hier weniger Ausgaben entstanden. Laut Bescheid des Landratsamtes Sömmerda vom 26.07.2022 beträgt der Rückforderungsbetrag 5.421,83 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle1100.6500
Pässe und Ausweise
Sachvortrag:
Im Jahr 2022 wurden mehr Pässe und Ausweise beantragt. Fällige Rechnungen an die Bundesdruckerei müssen beglichen werden.
Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen gegenüber.
Ein Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe ist somit notwendig.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl | 1100.6500 | 2022 x VwH |
| Betrag: 8.000 | Objekt: | Einwohnermeldeamt |
| EURO | Maßnahme: | Pässe und Ausweise |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2021 | 13.000 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 1100.1000 | — 8.000 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 21.000 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Es wurden in diesem Jahr mehr Pässe und Ausweise beantragt.
zeitlich:
Fällige Rechnungen an die Bundesdruckerei müssen beglichen werden
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6100.6550
Sachvortrag:
Bei der Haushaltsplanung für 2022 wurden Kosten in Höhe von 58.000,00 € für Planungsleistungen eingeplant, durch die verschiedenen Änderungsverfahren zu bestehenden Bebauungsplänen und Änderung der Klarstellungssatzung kommt es hier zu überplanmäßigen Ausgaben.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 2022 VwH VmH | |
| Betrag: | Objekt: | Planungskosten |
| 5.079,83 EURO | Maßnahme: | Änderung B-Plan „Vor dem Dorfe“ |
| Änderung Klarstellungssatzung |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 58.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: 7700.9352 | — 23.000,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 5800.9500 | — 5.079,83 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 86.079,83 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Bei der Haushaltsplanung für 2022 wurden Kosten in Höhe von 58.000,00 € für Planungsleistungen eingeplant, durch die verschiedenen Änderungsverfahren zu bestehenden Bebauungsplänen und Änderung der Klarstellungssatzung kommt es hier zu überplanmäßigen Ausgaben.
zeitlich:
2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beratung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720
Betriebskostenpauschale nach ThürKigaG § 21
Sachvortrag:
Die Betriebskostenpauschale für Kinder mit Wohnsitz in Elxleben, die nicht in der Kita Elxleben, sondern in anderen Kindertagesstätten (Stadt/Gemeinden) betreut werden, erhöht sich voraussichtlich um 38.300 Euro auf 92.700 Euro für das Haushaltsjahr 2022. Die große Abweichung zum geplanten Haushaltssoll ergibt sich aus dem geschätzten Planansatz 2022 (Durchschnittswerte der letzten Jahre) und dem tatsächlichen Aufkommens in der Gemeinde, wobei aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, die Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe zur Beschlussfassung:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| x üpl apl | 4640.6720 | 2022 x VwH VmH |
| Betrag: 38.300 | Objekt: | Betriebskostenpauschale n. ThürKigaG |
| EURO | Maßnahme: | Wunsch- und Wahlrecht § 5, Finanzierung § 21 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 54.400 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.1712 in Höhe von 2.900 | — 38.300 EURO |
| 4640.1621 in Höhe von 8.600 0800.6410 in Höhe von 12.300 9000.0612 in Höhe von 14.500 Voraussichtliche Gesamtausgabe | — — — 92.700 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
ThürKigaG § 21, Abs. 5
zeitlich:
---
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Beratung über eine Überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9501
Sachvortrag:
Der Haushaltsansatz von 700.000,00 € wurde zu gering am Anfang des Haushaltsjahres für 2022 geschätzt. LOS 1 -Abbrucharbeiten und Los 2 Erd- und Rohbauarbeiten wurden dieses Haushaltsjahr bereits Schlussgerechnet.
Die nächsten Lose für Gerüstbauarbeiten und Flachdacharbeiten werden in Kürze beginnen, des Weiteren sind Baunebenkosten in diesem Haushaltsjahr bereits abgerechnet wurden.
Aus diesem Grund ist hier ein überplanmäßiger Beschluss nötig.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe zu beschließen:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 4640.9501 | 2022 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Kindergarten |
| EURO 370.000,00 | Maßnahme: | Neubau Krippe |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 700.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: Entnahme aus der allg. Rücklage | — 370.000,00 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 1.070.000,00 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Der Haushaltsansatz von 700.000,00 € wurde zu gering am Anfang des Haushaltsjahres für 2022 geschätzt. LOS 1 Abbrucharbeiten und Los 2 Erd- und Rohbauarbeiten wurden dieses Haushaltsjahr bereits Schlussgerechnet.
Die nächsten Lose für Gerüstbauarbeiten und Flachdacharbeiten werden in Kürze beginnen, des Weiteren sind Baunebenkosten in diesem Haushaltsjahr bereits abgerechnet wurden.
Aus diesem Grund ist hier ein überplanmäßiger Beschluss nötig.
zeitlich:
2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5 + 1
Verschiedenes
Sachvortrag:
Eine Anfrage zu dem Grundstück Karl-Marx-Straße/August-Bebel-Straße konnte vom Bürgermeister beantwortet werden.
Ende der öffentlichen Sitzung: 22:00 Uhr
Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss vom: 16.01.2023