Öffentlich
| Sitzungstermin: | Montag, 12. Dezember 2022 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | — 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:52 Uhr |
| Ort: | Schulungsraum FF Elxleben |
| Sitzungsnummer: | GR/2022/035 |
| Anwesend waren: | 10 + 1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Information Bürgermeister |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2022 |
| 04 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022 |
| 05 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2023 |
| 06 | Beschlussfassung über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026 |
| 07 | Beschlussfassung Vergabe Los 5 Fenster und Außentüren |
| 08 | Beschlussfassung Fortschreibung des Rahmenvertrages mit Fa. Prüferbau |
| 09 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9501 |
| 10 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720 |
| Betriebskostenpauschale an Stadt/Gemeinden nach ThürKigaG § 21, Abs. 5 | |
| 11 | Verschiedenes |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Information Bürgermeister
Sachvortrag:
Die Digitalisierung der Verwaltung wurde Aufgrund technischer Probleme auf den 01.02.2023 verschoben.
Der Adventsmarkt am 24.11.2022 wurde von den Bürgern gut angenommen. Zukünftig sollte dieser Adventsmarkt mehr beworben werden.
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 2
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben für das Jahr 2023
Sachvortrag:
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurde im Haupt- und Finanzausschuss besprochen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Bericht zum Haushalt, welcher jedem Gemeinderatsmitglied vorlag, wurde von Frau Heinz (Kämmerin der Verwaltung) vorgelesen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Neubau Krippe in dem Jahr 2023 höchste Priorität hat und somit nicht viel Spielraum für andere Vorhaben im Haushalt besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende
| Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben |
| Landkreis Sömmerda |
| für das Haushaltsjahr 2023 |
Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 12. Dezember 2022 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 6.264.700 € | |
| und Ausgaben | 6.264.700 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.226.500 € | |
| und Ausgaben | 2.226.500 € | |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 786.400 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.044.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 225.000 € festgesetzt.
§ 7
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026
Sachvortrag:
Der Finanzplan wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026
§ 1
Der Gemeinderat Elxleben beschließt, auf der Grundlage des § 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, in der Sitzung am 12. Dezember 2022 den als Anlage beigelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022-2026.
§ 2
Der Finanzplan ist mit seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
§ 3
Der Beschluss tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung Vergabe Los 5 Fenster und Außentüren
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 über den Vergabevorschlag zu Los 5- Fenster und Außentüren - BV: Neubau Krippe Elxleben, beraten.
Dem Gemeinderat wurde die Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, die Vergabe
BV: Neubau Krippe
Los 5 - Fenster und Außentüren
an die
Tischlerei Holz Beck
Am Kalkteich 1, 99510 Apolda
zu einem Bruttogesamtpreis von 90.414,42 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung Fortschreibung des Rahmenvertrages
mit Fa. Prüferbau
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 über die Fortschreibung des Rahmenvertrages mit der Fa. Prüferbau beraten und zur Beschlussfassung dem Gemeinderat empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung den Rahmenvertrag mit Fa. Prüferbau für das Jahr 2023 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9501
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 über die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.9501 beraten.
Dem Gemeinderat wurde die Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 4640.9501 | 2022 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Kindergarten. |
| 370.000,00 EURO | Maßnahme: | Neubau Krippe |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 700.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: Entnahme aus der allg. Rücklage | — 370.000,00 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 1.070.000,00 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Der Haushaltsansatz von 700.000,00 € wurde am Anfang des Haushaltsjahres für 2022 zu gering geschätzt. LOS 1 Abbrucharbeiten und Los 2 Erd- und Rohbauarbeiten wurden in diesem Haushaltsjahr bereits Schlussgerechnet.
Die nächsten Lose für Gerüstbauarbeiten und Flachdacharbeiten werden in Kürze beginnen, des Weiteren wurden Baunebenkosten in diesem Haushaltsjahr bereits abgerechnet.
Aus diesem Grund ist hier ein überplanmäßiger Beschluss nötig.
zeitlich:
2022
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720
Betriebskostenpauschale an Stadt/Gemeinden nach ThürKigaG § 21, Abs. 5
Sachvortrag:
Die Betriebskostenpauschale für Kinder mit Wohnsitz in Elxleben, die nicht in der Kita Elxleben, sondern in anderen Kindertagesstätten (Stadt/Gemeinden) betreut werden, erhöht sich voraussichtlich um 38.300 Euro auf 92.700 Euro für das Haushaltsjahr 2022. Die große Abweichung zum geplanten Haushaltssoll ergibt sich aus dem geschätzten Planansatz 2022 (Durchschnittswerte der letzten Jahre) und dem tatsächlichen Aufkommen in der Gemeinde, wobei aufgrund des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern, die Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden.
Dieser TOP wurde dem Gemeinderat vom Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| x üpl apl | 4640.6720 | 2022 x VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Betriebskostenpauschale n. ThürKigaG |
| 38.300 EURO | Maßnahme: | Wunsch- und Wahlrecht § 5, Finanzierung § 21 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022 | 54.400 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.1712 in Höhe von 2.900 | — 38.300 EURO |
| 4640.1621 in Höhe von 8.600 0800.6410 in Höhe von 12.300 9000.0612 in Höhe von 14.500 Voraussichtliche Gesamtausgabe | — — — 92.700 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO )
sachlich:
ThürKigaG § 21, Abs. 5
zeitlich:
---
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 10 + 1
Verschiedenes
Sachvortrag:
| 1. | Die Gasse zwischen Thomas-Müntzer-Straße und Kleiner Anger muss bis Ende Januar 2023 gesperrt werden. Eine defekte Mauer muss abgetragen werden. |
| 2. | Herr Koch erklärte auf Anfrage die Zuständigkeiten des Winterdienstes. |
Ende der öffentlichen Sitzung: 19:52 Uhr
Zustimmung durch Gemeinderat: 30.01.2023