Entwurf Lageplan der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (ohne Maßstab)
| Sitzungstermin: | Montag, 11. Dezember 2023 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:45 Uhr |
| Ort: | Seniorentreff |
| Sitzungsnummer: | GR/2023/045 |
| Anwesend waren: | 12+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Information Bürgermeister |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 |
| 04 | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 |
| 05 | Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022 |
| 06 | Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021 |
| 07 | Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeister für das Jahr 2022 |
| 08 | Beschlussfassung über die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben |
| 09 | Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Offenlage der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Zeitraum vom 25.09.2023 bis 03.11.2023 der Gemeinde Elxleben - Abwägungsbeschluss |
| 10 | Beschlussfassung über die erneute Offenlage der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben |
| 11 | Beschlussfassung über die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda zur Wiederaufnahme ins Dorferneuerungsprogramm |
| 12 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720 |
| Betriebskostenpauschale als Finanzierung für fremd betreute Kinder aus anderen Städten/Gemeinden gemäß ThürKigaG § 21, Abs. 5 (Wunsch- und Wahlrecht) |
| 13 | Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses GR/2023/018 |
| Bestellung Wahlleiter |
| 14 | Beschlussfassung über die Bestellung eines Wahlleiters und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters |
| 15 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Information Bürgermeister
Sachvortrag:
1. LEADER Projekte
Die Anträge über die Sanierung von Trauerhalle und Friedhofsmauer, wurden über LEADER beantragt und abgelehnt.
2. Adventsmarkt
Der Adventsmarkt, welcher durch die Gemeinde und ortsansässige Vereine organisiert wurde, war in diesem Jahr nicht so gut besucht. Dank gilt allen Mitwirkenden.
3. Haushalt 2024
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 ist noch in Arbeit, soll aber noch in diesem Jahr allen Gemeinderatsmitglieder zugestellt werden.
Die Sitzungen hierzu werden am 15.01.24 (HFA) und am 29.01.24 (Gemeinderat) stattfinden.
Beschlussfassung
über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 3
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Jahresrechnung 2021
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.
Der Prüfbericht ist jedem Gemeinderatsmitglieder per Mail zugegangen.
Fragen von Seiten der Gemeinderatsmitglieder gab es nicht.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2021.
Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Elxleben vom 15. September 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.
Der Gemeinderat Elxleben stimmt der Haushaltsrechnung 2021 zu.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Jahresrechnung 2022
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.
Der Prüfbericht ist jedem Gemeinderatsmitglieder per Mail zugegangen.
Fragen von Seiten der Gemeinderatsmitglieder gab es nicht.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2022.
Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Elxleben vom 15. September 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.
Der Gemeinderat Elxleben stimmt der Haushaltsrechnung 2022 zu.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Heiko Koch - Bürgermeister, war aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der 1. Beigeordnete Herr Walter Braband übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschlussempfehlung:
Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Elxleben vom 15. September 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.
Der Gemeinderat Elxleben stimmt der Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2021 zu.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Heiko Koch - Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Entlastung des Bürgermeister für das Jahr 2022
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Heiko Koch - Bürgermeister, war aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
Der 1. Beigeordnete übernimmt die Sitzungsleitung.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Elxleben vom 15. September 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.
Der Gemeinderat Elxleben stimmt der Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2022 zu.
Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Heiko Koch - Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss ausgiebig beraten und mit dem Elternbeirat besprochen.
Die Portionskosten sollen auch zukünftig durch die Gemeinde Elxleben mit 10 % subventioniert werden.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Gespräche über das, was gekocht wird (Schokosuppe, Böhmische Klöße mit Soße - Gemüse?) sollten nochmals geführt werden.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (Thür.KAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 418), in der jeweils gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 21 Abs.1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Elxleben,
hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung am 11.12.2023, folgende 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben beschlossen.
Artikel 1
Der § 6 - Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühr
wird wie folgt geändert:
Der Absatz 1 wird ersetzt durch:
(1) Die Verpflegungsgebühren betragen 3,35 € pro Portion Mittagessen und 5,00 € für Vesper und Getränke pro Monat. Wird ein Kind weniger als 5 Stunden in der Einrichtung betreut, wird eine Gebühr von 1 € pro Monat für Getränke erhoben.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Offenlage der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Zeitraum vom 25.09.2023 bis 03.11.2023 der Gemeinde Elxleben - Abwägungsbeschluss
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 27.11.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der 1. Offenlage zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben im Zeitraum vom 25.09.2023 bis 03.11.2023 beraten.
Die erarbeiteten Abwägungsempfehlungen (Anlage Abwägungstabelle mit Beschlussvorschlägen) soll der Gemeinderat in Form eines Abwägungsbeschlusses in seiner Sitzung vom 11.12.2023 fassen.
Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen ist es nötig, die Unterlagen zu ändern und eine erneute Offenlage zu beschließen.
Erklärungen zu den Änderungen folgte.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben nach hat nach reiflicher Prüfung aller Stellungnahmen und Hinweise sowie Anregungen sach- und fachgerecht gegeneinander abgewogen.
In seiner heutigen Sitzung beschließt der Gemeinderat die erarbeiten Abwägungsempfehlungen (Anlage) als Abwägungsbeschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die erneute Offenlage der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (1. Offenlage im Zeitraum vom 25.09.203 bis 03.11.2023) werden Anregungen und Hinweise im bestehenden Verfahren aufgenommen. Durch diese Änderungen wird eine erneute Offenlage benötigt.
Der Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen soll in der Sitzung vom 11.12.2023 gefasst werden.
Erklärungen zur Auslegung und Beteiligung folgten.
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur
AUFSTELLUNG EINER KLARSTELLUNGS-
UND ERGÄNZUNGSSATZUNG - ELXLEBEN -
FÜR DIE GEMEINDE ELXLEBEN (LANDKREIS SÖMMERDA)
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Elxleben“ nach erfolgter Abwägung in der Fassung vom Dezember 2023 nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Die erforderlichen Planunterlagen liegen zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich
vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024
während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Elxleben,
Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 1. OG Raum 0-08 (Bauamt)
in 99189 Elxleben aus
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
Des Weiteren können die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde Elxleben unter:
www.gemeinde-elxleben.de eingesehen werden.
Die Freischaltung der entsprechenden Planunterlagen auf der Internetseite erfolgt mit Fristbeginn am 29.01.2024.
Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen.
Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen reichen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Straße 1, 99189 Elxleben bis spätestens zum 01.03.2024 ein
Die rechtskräftige Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2002 tritt mit Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltung: | 0 |
| Anwesende Mitglieder: | 12+1 |
Beschlussfassung
über die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda zur Wiederaufnahme ins Dorferneuerungsprogramm
Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.11.2023 über den gemeinsamen Antrag der Gemeinden Elxleben und Witterda zur Wiederaufnahme in das Dorferneuerungsprogramm beraten.
Es werden vornehmlich Regionen gefördert.
Der Vorschlag ist, gemeinsam mit der Gemeinde Witterda eine Dorfregion zu bilden um einen formlosen Antrag zur Aufnahme in die Liste stellen zu können.
Erklärung Moderationsphase und Förderung folgt.
Die Gemeinde Walschleben solldiesbezüglich zeitnah angefragt werden, da die Befürchtung besteht, dass die Region der Gemeinden Elxleben und Witterda zu klein ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda bezüglich der Wiederaufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720
Betriebskostenpauschale als Finanzierung für fremd betreute Kinder aus anderen Städten/Gemeinden gemäß ThürKigaG § 21, Abs. 5 (Wunsch- und Wahlrecht)
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Gemäß ThürKigaG, Wunsch- und Wahlrecht, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, §§ 21, Abs. 5, ist die Gemeinde verpflichtet, monatlich eine Betriebskostenpauschale für fremd betreute Kinder (Kinder, die ihren Wohnsitz in Elxleben haben und in anderen Städten oder Gemeinden betreut werden) an die betreuenden Städte/Gemeinden zu zahlen.
Für das vergangene Kindergartenjahr 2022/2023 beliefen sich die Kosten pro Platz, für die gemeinschaftlich geführte Einrichtung verschiedener Altersgruppen, auf 653 Euro; für das laufende Kindergartenjahr 2023/2024 auf 702 Euro. Die Bekanntgabe erfolgt jährlich durch das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, letztmalig am 1.11.23.
Die Erhöhung der Betriebskostenpauschale ab August 2023 war als Schätzwert in die Planung 2023 bereits einbezogen.
Die Anzahl der Kinder mit auswärtiger Betreuung ist von geplanten 14 Kindern auf 22 Kinder angestiegen. Daraus ergeben sich erhöhte Ausgaben für die Betriebskostenpauschale in Haushaltsstelle 4640.6720 für das Haushaltsjahr 2023.
Eine Diskussion über den Personalschlüssel in der Kindertagesstätte folgte.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt- Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| (x) üpl ( ) apl | 4640.6720 | 2023 (x) VwH ( ) VmH |
| Betrag: 16.200,00 Euro | Objekt: Maßnahme: | Kindertagesstätte / Kita-Betreuung Betriebskostenpauschale für fremd betreute Kinder, Zahlung an Städte/Gemeinden |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | 112.300,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: ………… | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.1610, 4640.1621, 4640. 1712 | 16.200,00 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 128.500,00 EURO |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Aufhebung des Beschlusses GR/2023/018
Bestellung Wahlleiter
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Mit Beschluss GR/2023/018 vom 24. April wurde Frau Janine Fischer zum Stellvertretenden Wahlleiter berufen.
Als Stellvertreter des Wahlleiters soll Frau Jasmin Schie berufen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses GR/2023/018 vom 24. April 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Beschlussfassung
über die Bestellung eines Wahlleiters
und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen
Mit Beschluss GR/2023/018 vom 24. April wurde Frau Janine Fischer zum Stellvertretenden Wahlleiter berufen.
Als Stellvertreter des Wahlleiters soll Frau Jasmin Schie berufen werden.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung gemäß § 4, Abs. 2 Satz 3 bis 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes - ThürKWG - vom 16. August 1993, in seiner jeweils gültigen Fassung sowie § 2 Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung - ThürKWO - vom 02. März 2009, in seiner jeweils gültigen Fassung, die Bestellung eines Wahlleiters und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Elxleben für die im Jahr 2024 stattfindenden Wahlen
§ 1
Als Wahlleiter der Gemeinde Elxleben wird eine Bedienstete der Gemeinde Elxleben, Frau Virena Heinemann, berufen.
Als Stellvertreter des Wahlleiters wird eine Bedienstete der Gemeinde Elxleben, Frau Jasmin Schie, berufen.
§ 2
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 des ThürKWG ist die Berufung der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
§ 3
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 12+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
1. Krippe
Der Umzug der Krippe soll Mitte/Ende Januar erfolgen.
Die Eltern würden hierbei gern helfen.
2. Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung in der Osterlange ab Gst. Fährmann ist defekt.
Kreuzungsbereich Bebelstraße /Straße der Einheit ist schlecht ausgeleuchtet. Es soll darüber nachgedacht werden, aus einer Laterne zwei zu machen.
3. Ländlicher Weg
Eine Antwort hierzu wird im Januar erwartet.
4. Brücken Erfurter Straße
Die Brücken in der Erfurter Straße, welche nicht mehr benötigt/genutzt werden, können entfernt werden.
5. Heizung Thälmann-Straße
In der Heizung wird wöchentlich aufgefüllt. Was ist das Problem?
Dies wird gerade geklärt.
6. Spielplatz
Auf dem Spielplatz sollte eine neue und stabilere Kiste für das Spielzeug angeschafft werden.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:44 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatsitzung am: 29.01.2024