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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

Bekanntmachung der

2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben

I.

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (Thür.KAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 418), in der jeweils gültigen Fassung, des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), in der jeweils gültigen Fassung, der §§ 21 Abs.1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), in der jeweils gültigen Fassung, sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Elxleben, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in der Sitzung am 11.12.2023, folgende 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben beschlossen.

Artikel 1

Der § 6 - Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Verpflegungsgebühr

wird wie folgt geändert:

Der Absatz 1 wird ersetzt durch:

(1) Die Verpflegungsgebühren betragen 3,35 € pro Portion Mittagessen und 5,00 € für Vesper und Getränke pro Monat. Wird ein Kind weniger als 5 Stunden in der Einrichtung betreut, wird eine Gebühr von 1 € pro Monat für Getränke erhoben.

Artikel 2

Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Elxleben, 11.12.2023

gez. Heiko Koch

Bürgermeister

ausgefertigt am 18.11.2024 — - Siegel -

gez. Heiko Koch

Bürgermeister

II.

Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.

Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

persönliche Beteiligung (§ 38 Abs. 1 ThürKO)

2.

die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

III.

Jedermann kann die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Elxleben ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Elxleben, den 16. Februar 2024

gez. Koch

Bürgermeister