I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in seiner jetzigen gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), in seiner jetzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20. September 2013 (Beschluss-Nr. 149-32-2013) in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 beschlossen:
Die vom Gemeinderat Witterda am 19. Juni 2013 beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
Art. 1 - Änderungen
Der § 14 a Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,21 EUR/m³ Abwasser.“
Der § 14 a Absatz 2 Satz 8 wird wie folgt geändert:
„Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Einleitgebühr auf 1,44 EUR/m³ Abwasser.“
Der § 14 b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung für die öffentliche Einrichtung Witterda beträgt 0,36 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.“
Der § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 52,34 EUR/m³ für Abwasser aus einer Grundstückskläranlage.
§ 15 Absatz 3 wird neu eingefügt:
„Die Gebühr für Abwasser (Fäkalwasser) aus abflusslosen Gruben beträgt 51,92 EUR/m³ “
Art. 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 21. Januar 2023 in Kraft.
Witterda, den 14. Dezember 2023
gez. Heinemann
Bürgermeister
ausgefertigt am 18. Januar 2024 — - Siegel -
gez. Heinemann
Bürgermeister
II.
Die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§ 38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Witterda, den 18. Januar 2024
gez. Heinemann
Bürgermeister