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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Witterda

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2023

03

Beschlussfassung

über die Gebührenkalkulation Abwasser Friedrichsdorf für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027

04

Beschlussfassung

Aufhebung Beschluss GR W/2023/018

Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

05

Beschlussfassung

über die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

06

Beschlussfassung

über die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda zur Wiederaufnahme ins Dorferneuerungsprogramm

07

Beschlussfassung

über den Aufstellungsbeschluss bezüglich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda

08

Beschlussfassung

über die Jahresrechnung 2021

09

Beschlussfassung

über die Jahresrechnung 2022

10

Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

11

Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022

12

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 3

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 03

Beschlussfassung

über die Gebührenkalkulation Abwasser Friedrichsdorf

für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2027

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda, für den Gemeindeteil Friedrichsdorf, vom 18. September 2014 wurde turnusmäßig durch das Ing.büro IBSG, Frau Germershaus neu kalkuliert.

In Friedrichsdorf wurden bereits 26 Kleinkläranlagen an die Teilortskanalisation (TOK) angeschlossen, 22 davon sind bereits vollbiologisch. Im Jahr 2024 soll eine weitere Kleinkläranlage umgestellt werden. Eine geringfügig benutzte Kleinkläranlage soll in eine abflusslose Grube umgewandelt werden. Zwei weitere KKA werden zurzeit nicht genutzt.

Da der Kalkulationszeitraum im Jahr 2023 abläuft, müssen die Abwassergebühren für die kommenden 4 Jahre neu kalkuliert werden.

Die in den letzten Jahren durch Überdeckung angesparte Summe ist weitestgehend aufgebraucht, weshalb eine Anpassung der Preise notwendig ist. Die im Dezember-Amtsblatt veröffentlichten Abwassergebühren liegen über den tatsächlichen Preisen, da es sich hier um eine Vorankündigung handelt und die Beträge nur grob überschlagen wurden. Die Abwassergebührenkalkulation wurde im Vorfeld von der Kommunalaufsicht überprüft. Aus ihrer Sicht liegen keine Bedenken vor.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in seiner gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), in seiner gültigen Fassung, folgende 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda, für den Gemeindeteil Friedrichsdorf vom 18. September 2014 (Beschluss-Nr. 12 - 03 - 2014) in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 beschlossen.

Die vom Gemeinderat Witterda am 18. September 2014 beschlossene Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für den Gemeindeteil Friedrichsdorf wird wie folgt geändert:

Art. 1 - Änderungen

Der § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Gebühr beträgt:

I. Einleitgebühr Teilkanalisation 1,94 €/m³

Der § 4 a Absatz 2 Satz 8 wird wie folgt geändert:

Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung für die öffentliche Einrichtung Friedrichsdorf beträgt 0,29 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.

Der § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Gebühr beträgt 74,81 €/m³ Fäkalwasserbeseitigung aus einer Grundstücksanlage und 79,86 €/m³ Fäkalschlammbeseitigung“

Art. 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9+1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10

TOP 04

Beschlussfassung

Aufhebung Beschluss GR W/2023/018

Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

Sachvortrag:

Die Vorankündigung über die Neukalkulation und den damit verbundenen neuen Abwassergebühren der Gemeinde Witterda wurde im Amtsblatt Dezember 2022 falsch bekannt gemacht. Die richtige Vorankündigung wurde im Dezember 2022 in den Schaukästen der Gemeinde Witterda ausgehangen und am 20. Januar 2023 erneut im Amtsblatt der Gemeinden veröffentlicht.

Die Hauptsatzung § 12 besagt, dass die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde durch Veröffentlichung in dem von den Gemeinden Elxleben und Witterda mit Ortsteil Friedrichsdorf gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt erfolgt.

Das Amtsblatt ist am 20. Januar 2023 erschienen, somit kann die Änderungssatzung erst zum 21. Januar 2023 in Kraft treten.

Ebenso handelt es sich erst um die 3. Änderung.

Der Beschluss muss somit aufgehoben werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses GR W/2023/018 vom 14. Dezember 202326. Oktober 2023 über die Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 05

Beschlussfassung

über die Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

Sachvortrag:

Durch Änderungen in der ursprünglichen Satzung wurde diese aufgehoben und muss erneut beschlossen werden.

Beschluss:

Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Witterda, Landkreis Sömmerda

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in seiner jetzigen gültigen Fassung und aufgrund der §§ 2, 7, 7b, 10, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), in seiner jetzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 20. September 2013 (Beschluss-Nr. 149-32-2013) in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 beschlossen:

Die vom Gemeinderat Witterda am 19. Juni 2013 beschlossene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

Art. 1 - Änderungen

Der § 14 a Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage 2,21 EUR/m³ Abwasser.“

Der § 14 a Absatz 2 Satz 8 wird wie folgt geändert:

„Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigt sich die Einleitgebühr auf 1,44 EUR/m³ Abwasser.“

Der § 14 b Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung für die öffentliche Einrichtung Witterda beträgt 0,36 EUR je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr.“

Der § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

„Die Gebühr beträgt 52,34 EUR/m³ für Abwasser aus einer Grundstückskläranlage.

§ 15 Absatz 3 wird neu eingefügt:

„Die Gebühr für Abwasser (Fäkalwasser) aus abflusslosen Gruben beträgt 51,92 EUR/m³ “

Art. 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 21. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 06

Beschlussfassung

über die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda zur Wiederaufnahme ins Dorferneuerungsprogramm

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 30.11.2023 über die gemeinsame Antragsstellung bezüglich der Wiederaufnahme in das Dorferneuerungsprogramm beraten.

Eine Anmeldung für das Dorferneuerungsprogramm im nächsten Jahr wird vorgeschlagen um einige Erneuerungen vornehmen zu können. Diese soll mit Elxleben erfolgen, da die Anmeldung als einzelne Kommune nicht gern gesehen ist.

Der Antrag muss bis zum 15.01.2024 eingereicht werden. Nach Bestätigung des Antrags beginnt eine 2-jährige Moderationsphase in der die Projekte geplant werden müssen. Anschließend müssen die Projekte verteidigt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die gemeinsame Anmeldung der Gemeinde Elxleben mit der Gemeinde Witterda zur Wiederaufnahme in das Dorferneuerungsprogramm.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9+1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10

TOP 07

Beschlussfassung

über den Aufstellungsbeschluss bezüglich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 30.11.2023 über den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße“ der Gemeinde Witterda beraten.

Die Agrar GmbH Witterda hat bezüglich der Errichtung von 2 Mittelgaragen zur gewerblichen Vermietung und Aufstellung WC-Container sowie die Errichtung einer Einfriedung am 15.02.2023 einen Bauantrag gestellt.

Am 25.05.2023 hat der Bauausschuss der Gemeinde Witterda sein gemeindliches Einvernehmen gegeben. Am 27.07.2023 erhielt die Witterdaer Agrar GmbH seitens des Landratsamtes - untere Bauaufsicht die Baugenehmigung.

Nach Überprüfung eines Widerspruchs stellte sich heraus, dass in diesem Bereich, das Sondergebiet für Landwirtschaft gilt, gemäß des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Witterda. Um die Voraussetzungen zur Errichtung der Hallen zu schaffen soll in Form eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Teil des ausgewiesenen Sondergebietes Landwirtschaft zu Gewerbe umgewandelt werden.

Beschluss:

Betr.:

Bauleitplanung der Gemeinde Witterda;

Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich

1. Beschlusstext

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Beschlussbegründung

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" der Gemeinde Witterda ist gemäß § 1 (3) BauGB erforderlich, um das seitens der Witterdaer Agrar GmbH beabsichtigte Vorhaben zur Errichtung von Lager-, KFZ- und Technikhallen zu eigenen Nutzung und zur Vermietung auf dem Betriebsgelände westlich der Bahnhofstraße zu errichten.

Der Standort ist für diese ergänzende Nutzung bereits vollständig erschlossen.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Vorhaben ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.

Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen diesem Vorhaben keine höherrangigen europarechtlichen, raumordnerischen, naturschutz-, denkmalschutz- und wasserrechtlichen Vorgaben entgegen.

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als Baugebietsfläche (hier: Sondergebiet landwirtschaftliche Betrieb / Tierproduktion) dargestellt.

Zur Sicherung der Kostenübernahme für das Planverfahren sowie ggf. daraus resultierender Erschließungsmaßnahmen, naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen des Artenschutzes usw. durch den Vorhabenträger, erfolgt der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 08

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.

Fragen bezüglich der Inventarisierung und den Mahngebühren konnten mithilfe der Kämmerei geklärt werden.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2021.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Witterda vom 09.Oktober 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltsrechnung 2021 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9+1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10

TOP 09

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2022

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.

Fragen bezüglich der Inventarisierung und den Mahngebühren konnten mithilfe der Kämmerei geklärt werden.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2022.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Witterda vom 09. Oktober 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Haushaltsrechnung 2022 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9+1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 10

TOP 10

Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.

Die Beratung und Abstimmung wurde vom 1. Beigeordneten Christian Sturm geführt, da der Bürgermeister Rene Heinemann aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung/ Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Witterda vom 09. Oktober 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Witterda waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

René Heinemann - Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9

TOP 11

Beschlussfassung

über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda hat die Jahre 2021 und 2022 geprüft.

Die Beratung und Abstimmung wurde vom 1. Beigeordneten Christian Sturm geführt, da der Bürgermeister Rene Heinemann aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung/ Befangenheit ausgeschlossen wurde.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung, gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.

Grundlage ist der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 bis 2022 der Gemeinde Witterda vom 09. Oktober 2023, des Rechnungsprüfungsamtes Sömmerda.

Der Gemeinderat stimmt der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022 zu.

Dieser Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Witterda waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

René Heinemann - Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9

TOP 12

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

Beim Arbeitseinsatz wurden unter anderem ein Graben freigelegt und mehrere Treppenstufen verlegt.

Weitere Themen waren:

-

Der Besuch der Gemeinde Budenheim

-

Ein Balkonkraftwerk für das Feuerwehrgebäude und den Goldenen Widder

-

Das Backhausfest am 29.12.2023

Frau Anja Oschmann informierte über die positive Rückmeldung der Vereine bezüglich der Dorfleben App. Ein Austausch der Kontaktdaten von Frau Anja Oschmann und den Vereinsvorsitzenden ist zeitnah angedacht, da die Gemeinde grundsätzlich nicht dafür zuständig ist.

Die Bürger schlugen vor während der Weihnachtszeit beleuchtete Bäume auf öffentliche Plätze zu stellen. Dafür könnten die Kirmesbäume genutzt werden. Die Preise bezüglich der Lichterketten für die Bäume sollen von der Gemeinde eingeholt werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:10 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatsitzung am: 01.02.2024