Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hausmüll in öffentlichen Abfallkörben

Abfallbehälter an Straßen und öffentlichen Anlagen dürfen nach § 7 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Elxleben nur zur Aufnahme kleiner Mengen Müll unbedeutender Art, wie Zigarettenschachteln, Taschentücher, Kaugummis, etc. benutzt werden. Kurz, Müll der unterwegs entsteht.

Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern ist nach § 7 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Elxleben verboten und gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Elxleben als Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße sanktioniert werden kann.

Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Wer illegale Benutzungen bemerkt, kann die Gemeinde informieren.

Ordnungsamt Elxleben