Interessierte Bürger der Gemeinden Elxleben und Witterda können sich bis zum 31.03.2023 in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Bürgerbüro, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe oder Jugendschöffin/Jugendschöffe bewerben.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Erklärung abzugeben. Diese Erklärung ist im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Elxleben oder über unsere Web-Seite Gemeinde-Elxleben erhältlich.
Elxleben, den 17. März 2023
gez. Heinemann
Bürgeramt