Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 29. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda, als Aufsichtsbehörde, vom 15. Februar 2024, hiermit bekannt gemacht wird.
Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben
Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 6.330.000 € |
| und Ausgaben | 6.330.000 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 618.300 € |
| und Ausgaben | 618.300 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.055.000 € festgesetzt.
§ 6
Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 230.000 € festgesetzt.
§ 7
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2024 in Kraft.
Elxleben, den 29. Januar 2024
gez. Koch
Bürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 18. März bis 2. April 2024 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Elxleben, den 15. März 2024
gez. Koch
Bürgermeister