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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung der

Gemeinde Elxleben

(Landkreis Sömmerda)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 29. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda, als Aufsichtsbehörde, vom 15. Februar 2024, hiermit bekannt gemacht wird.

Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

6.330.000 €

und Ausgaben

6.330.000 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

618.300 €

und Ausgaben

618.300 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

270 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.055.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 230.000 € festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2024 in Kraft.

Elxleben, den 29. Januar 2024

gez. Koch

Bürgermeister

Hinweis

Der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 18. März bis 2. April 2024 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Elxleben, den 15. März 2024

gez. Koch

Bürgermeister