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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen
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Das Ordnungsamt informiert

Kleinfeuerwerke

Am 31.12. und 1.1 eines Jahres dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt.

Wenn Sie in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ein Kleinfeuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 abbrennen wollen, ohne Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber/-in zu sein, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Die Antragsstellung ist bei der zuständigen Behörde vorzunehmen:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) -

Dezernat 21 Standort Erfurt

Linderbacher Weg 30, 99099 Erfurt

Hinweise zur Antragstellung, benötigte Unterlagen, anfallende Gebühren, Fristen, etc. finden Sie unter:

www.buerger.thueringen.de (Zuständigkeitsfinder)

Ihr Ordnungsamt