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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Witterda

Auszug aus der Niederschrift

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Witterda

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2023

03

Beschlussfassung

über die Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda für das Haushaltsjahr 2024

04

Beschlussfassung

über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2023-2027

05

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

Abstimmungsergebnis:

 — 

Abstimmungsergebnis:

 — 

Sachvortrag:

Die gewünschten Änderungen wurden von der Kämmerei im Haushaltsplan eingearbeitet. Zusätzlich wurden im Haushaltsplan 10.000 € für die Feuerwehr Garage eingeplant.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurde im Haupt- und Finanzausschuss besprochen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die

Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

mit folgendem

Abstimmungsergebnis:

 — 

TOP 04

Beschlussfassung

über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2023-2027

Sachvortrag:

Der Finanzplan wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2023-2027

§1

Der Gemeinderat Witterda beschließt, auf der Grundlage des § 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung – ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2023 (GVBl. S. 127), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, in der Sitzung am 01. Februar 2024 den als Anlage beigelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2024, für die Jahre 2023-2027.

§ 2

Der Finanzplan ist mit seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

§ 3

Der Beschluss tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

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Sachvortrag:

Aufgrund der starken Bewirtschaftung des Waldes und mehrere Nachfragen der Bürger, wurde ein Antwortschreiben bezüglich dessen vom Bürgermeister verlesen. Dieses soll im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Das Zusammentreffen bezüglich der Dorfleben App soll im März auf dem Saal des Goldenen Widders stattfinden. Nähere Informationen sind im nächsten Amtsblatt zu finden.

Weiterhin war das umgefallene Kunstdenkmal erneut Thema des Gemeinderates. Eine Anfrage bezüglich des Bauplanes soll zur Wiederherstellung bei dem Künstler angefragt werden.

Das Brandschutzkonzept vom Saal des Goldenen Widders liegt vor. Der Sachstand soll vom Bauamt eingeholt werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:40 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 14.03.2024