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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2024

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda (Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2024

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.978.200 €

und Ausgaben

1.978.200 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

1.243.300 €

und Ausgaben

1.243.300 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 238.083 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

310 v. H.

b) für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 329.700 € festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungskostenumlage an die Gemeindeverwaltung Elxleben wird auf 230.000 € festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2024 in Kraft.

Witterda, 01.02.2024

gez.

René Heinemann

Bürgermeister

ausgefertigt am 20.03.2024

gez.

René Heinemann

Bürgermeister

Hinweis

Die Gemeinde Witterda hat am 01.02.2024 die Haushaltssatzung 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

-

Die Satzung wurde am 02.02.2024 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda zur Genehmigung angezeigt.

-

Die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Sömmerda hat die Satzung mit Schreiben vom 20.02.2024 - eingegangen am 21.02.2024, AZ: 092.51:902.58:68061/2024 rechtsaufsichtlich unter Erteilung folgender Auflage genehmigt:

1.

Von dem in § 2024 der durch den Gemeinderat am 1.2.2024 beschlossenen Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 370.100,00 € wird ein Teilbetrag in Höhe von 238.083 € (in Worten: zweihundertachtunddreißigtausenddreiundachtzig EURO) genehmigt.

2.

Weitere Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Witterda nicht; rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die vorgelegte Haushaltssatzung werden nicht erhoben.

3.

Die Haushaltssatzung kann bekannt gemacht werden, sobald sich der Gemeinderat im Wege des Beitrittsbeschlusses mit der Teilgenehmigung des Kredites entsprechend der Tenorierung zu (Nr.1) einverstanden erklärt hat.“

-

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 mit Beschluss-Nr. GR W/2024/008.den Beitrittsbeschluss einstimmig mit 10 Ja-Stimmen gefasst.

-

Die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Witterda enthält keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

-

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Witterda liegt zur Einsichtnahme vom 22. April bis 6. Mai 2024 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2024 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Witterda, den 19. April 2024

gez.

René Heinemann

Bürgermeister