Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Witterda am 10. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.983.300 € |
| und Ausgaben | 1.983.300 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 730.700 € |
| und Ausgaben | 730.700 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 41
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 330.500 € festgesetzt.
§ 6
Die Verwaltungskostenumlage an die Gemeindeverwaltung Elxleben wird auf 215.000 € festgesetzt.
§ 7
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2025 in Kraft.
1 nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 310 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss GR W/2024/034 vom 28.10.2024 - Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda
Witterda, 10.02.2025
gez. René Heinemann
Bürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Witterda liegt zur Einsichtnahme vom 22. April bis 6. Mai 2025 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2025 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Witterda, den 17. April 2025
gez. René Heinemann
Bürgermeister