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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Information Bürgermeister

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2024

04

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe

HH-Stelle 7000.5001 (Unterhaltung Kanalsystem)

05

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe

HH-Stelle 4640.9501 (Neubau Krippe)

06

Beschlussfassung

über die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

07

Verschiedenes - öffentlich

Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 02

Information Bürgermeister

Sachvortrag:

Der Bürgermeister erklärt:

Die Verwaltung unterstützt die VG Gera Aue mit einer Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt, hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

Für die Zukunft ist eine Fusion der erfüllenden Gemeinde Elxleben und der VG Gera Aue zu einer großen erfüllenden Gemeinde geplant.

Der Werdegang einer solchen Zusammenlegung wird erklärt ebenso die Vorteile bzgl. Fördermittel, Personal, Bürgerservice etc..

Die Abrechnung läuft über eine Verwaltungskostenpauschale, hier wird der korrekte Verbrauch nach Einwohnern ermittelt. Diese Aufstellung wird den Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Beschlüsse der Gemeinden sind hierzu notwendig.

TOP 03

Beschlussfassung über die

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2024

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 1

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 04

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

HH-Stelle 7000.5001 (Unterhaltung Kanalsystem)

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Durch weitere Einsätze der Fa. Dill (Beseitigung von Verstopfungen, Kanaluntersuchungen usw.) kommt es bei dieser HH-Stelle zu einer Haushaltsüberschreitung. Die Hintergründe hierzu wurden mehrfach in vorangegangenen Sitzungen erläutert.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl X apl

7000.5001

2024 VwH VmH

Betrag:

Objekt

Abwasser

10.468,69 €

Maßnahme:

Unterhaltung Kanalsystem

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024

10.000,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

41.600 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung 7000.7130

 — 

10.468,69 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

62.068,69 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

Durch weitere Einsätze der Fa. Dill (Beseitigung von Verstopfungen, Kanaluntersuchungen usw.) kommt es bei dieser HH-Stelle zu einer Ansatzüberschreitung.

zeitlich: 2024

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 05

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

HH-Stelle 4640.9501 (Neubau Krippe)

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Der Beschlussempfehlung wurde unter der Maßgabe, dass alle Positionen nochmal einzeln dargestellt werden zugestimmt.

Durch folgende Anschaffungen, Gewerke und Restarbeiten kommt die Überschreitung des Ansatzes zu Stande:

Zusammenstellung überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4640.9501

*** Restarbeiten ELT Die Arbeiten in der Einzelrechnungen sind Leistungen die zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.

In der Einzelrechnung enthalten sind:

1.

Abschluss Installationsarbeiten

für die Energieversorgung der Heizungstechnik

Die Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungsanlage die noch nicht abgeschlossen waren, konnten im Voraus nicht berücksichtigt werden, weil diese im Detail nicht bekannt waren und daher nicht vorausschauende kalkuliert werden konnten.

2.

Ansteuerung Dachfenster

Die Installationsarbeiten für die Ansteuerung der Dachfenster konnte nicht im Voraus berücksichtigt werden, da die Informationen zu den Details der Steuerung und der Umfang der erforderlichen Leistung der Firma Toga nicht bekannt waren.

3.

Demontage und Inbetriebnahme der Bestandsgarage

Die Demontagearbeiten in der Bestandgarage waren nicht Bestandteil im Auftrag der Firma Toga. Diese haben sich im Zuge der Anschlussarbeiten der Einspeisung aber als Sinnvoll ergeben. Nach dem Neuanschluss der Stromversorgung wurde noch eine Funktionsprobe durchgeführt.

4.

Anforderungen gemäß Sachverständigen Abnahme

Gemäß Anforderungen aus der SV-Abnahme haben sich Restleistungen ergeben, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.

** Korrektur Schlussrechnung Büro Helk Begründung:

Die Rechnungslegung erfolgte gemäß Vertrag in aller Regel auf der Grundlage der Kostenberechnung. Diese ist Bestandteil der Lph. 3 (Entwurfsplanung) und wird dann entsprechend Planungsverlauf fortgeschrieben.

Dies erfolgt regelmäßig noch einmal nach Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) auf der Grundlage der verpreisten Leistungsverzeichnisse. Die Kostenfortschreibung ist durch die Mitarbeiter Herrn Kroße und Herrn Klemm ordnungsgemäß erstellt und dann später noch um die Phase "Kostenfeststellung" erweitert worden. Diese haben dabei jedoch ausschließlich die reinen Baukosten (KG 300 - 600) betrachtet.

Die Kostengruppe 700 (Planungskosten) hingegen ist über die gesamte Planungs- und Bauzeit unverändert geblieben.

Durch die Abrechnung der Fachplaner für ELT und HLS direkt mit dem Büro Helk ist die fehlerhafte Kostenfortschreibung erst aufgefallen, sodass im Februar 2024 Kontakt zur Gemeinde zur Klärung aufgenommen wurde.

Herr Westhaus machte hierzu Ausführungen mit dem Ergebnis, dass diese Aufstellung nur an einer mangelnden Bauüberwachung liegen kann und dies auf jeden Fall geprüft wird.

Der Beschluss betrifft keine inhaltliche Klärung nur den Haushaltsausgleich.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-Stelle:

Haushalt-Jahr:

üpl X apl

4640.9501

2024 VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Neubau Krippe

48.533,65 €

Maßnahme:

Ing.-Kosten

und Restarbeiten

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und

Haushaltsreste für 2024

 — 

10.000,00 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung

6100.3610 ->41.736,97 €

7000.7130 -> 6.796,68 €

 — 

48.533,65 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

58.533,65 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

Zusammenstellung überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4640.9501

*** Restarbeiten ELT Die Arbeiten in der Einzelrechnungen sind Leistungen die zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.

In der Einzelrechnung enthalten sind:

1.

Abschluss Installationsarbeiten

für die Energieversorgung der Heizungstechnik

Die Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungsanlage die noch nicht abgeschlossen waren, konnten im Voraus nicht berücksichtigt werden, weil diese im Detail nicht bekannt waren und daher nicht vorausschauende kalkuliert werden konnten.

2.

Ansteuerung Dachfenster

Die Installationsarbeiten für die Ansteuerung der Dachfenster konnte nicht im Voraus berücksichtigt werden, da die Informationen zu den Details der Steuerung und der Umfang der erforderlichen Leistung der Firma Toga nicht bekannt waren.

3.

Demontage und Inbetriebnahme der Bestandsgarage

Die Demontagearbeiten in der Bestandgarage waren nicht Bestandteil im Auftrag der Firma Toga. Diese haben sich im Zuge der Anschlussarbeiten der Einspeisung aber als Sinnvoll ergeben.

Nach dem Neuanschluss der Stromversorgung wurde noch eine Funktionsprobe durchgeführt. 4. Anforderungen gemäß Sachverständigen Abnahme

Gemäß Anforderungen aus der SV-Abnahme haben sich Restleistungen ergeben, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.

** Korrektur Schlussrechnung Büro Helk Begründung:

Die Rechnungslegung erfolgte gemäß Vertrag in aller Regel auf der Grundlage der Kostenberechnung. Diese ist Bestandteil der Lph. 3 (Entwurfsplanung) und wird dann entsprechend Planungsverlauf fortgeschrieben.

Dies erfolgt regelmäßig noch einmal nach Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) auf der Grundlage der verpreisten Leistungsverzeichnisse. Die Kostenfortschreibung ist durch die Mitarbeiter Herrn Kroße und Herrn Klemm ordnungsgemäß erstellt und dann später noch um die Phase "Kostenfeststellung" erweitert worden. Diese haben dabei jedoch ausschließlich die reinen Baukosten (KG 300 - 600) betrachtet.

Die Kostengruppe 700 (Planungskosten) hingegen ist über die gesamte Planungs- und Bauzeit unverändert geblieben.

Durch die Abrechnung der Fachplaner für ELT und HLS direkt mit dem Büro Helk ist die fehlerhafte Kostenfortschreibung erst aufgefallen, sodass im Februar 2024 Kontakt zur Gemeinde zur Klärung aufgenommen wurde.

zeitlich: 2024

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 06

Beschlussfassung über die

1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt nachfolgende

1. Satzung zur Änderung der Satzung

für die Erhebung der Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

Aufgrund der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Änderung der Hundesteuersatzung vom 13.07.2016 beschlossen:

Artikel 1

1.

Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - wird wie folgt neu gefasst:

Abs. 1

Die Steuer beträgt

75,00 €

für den zweiten Hund

125,00 €

für jeden weiteren Hund

175,00 €

Abs. 2

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

Abs. 3

Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

2.

§ 11 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.

3.

§ 11 Absatz 3 wird gestrichen.

4.

§ 13 wird gestrichen.

Artikel 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 07

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

1. Herr Bötticher

Herr Bötticher reicht nachfolgendes zur Niederschrift:

Sachlage

Gemäß nach HH-Plan aufgestellten Kostenüberblick fallen Verwaltungskosten (ohne zwischenzeitlicher tariflichen Anpassung) in folgender Höhe an - 779.200 €

Auf Elxleben (2.246 Einw. / 68,2 %) entfallen damit 531.414 € Kosten

Auf Witterda (1.048 Einw. / 31,2 %) entfallen 247.785 € anteilige Kosten.

Von Witterda erhalten wir gem. HH eine Verwaltungskostenpauschale von 230.000 € Es besteht somit ein Defizit von ca. 18.000 €

Antrag Harald Bötticher

Ich beantrage hiermit in Vorbereitung auf die nächste HFA-Sitzung Einblick:

-

In die Aufstellung der Einzelpositionen, die für eine Kostenermittlung heranzuziehen sind

-

Die Werte sind in Gegenüberstellung Haushaltsplanung mit inzwischen erfolgten Personalkostenanpassungen auszuweisen.

-

Auf welcher zweckvertraglichen Grundlage wird die Verrechnung der Verwaltungskostenpauschale vorgenommen.

Der Bürgermeister erklärt:

Diese Aufstellung ist erst nach erfolgtem Jahresabschluss möglich.

Die Kostenaufstellung wird detailliert nach Verbrauch aufgestellt, ein Ausgleich erfolgt im kommenden Jahr.

Ein Abschlag wird von der Gemeinde Witterda monatlich gezahlt.

Die Abrechnung vom letzten Jahr solljedem Gemeinderatsmitglieder zugehen.

Stellenplan:

Herr Bötticher möchte eine namentliche Aufstellung der Mitarbeiter mit Ämterbezeichnung, wöchentlichen Arbeitsstunden und diese prozentual zugeordnet den Aufgaben.

2. Herr Westhaus

Er dankt der Verwaltung für die schnelle Lösung des Problems Kreuzungsbereich Straße der Einheit/August-Bebel-Str.

Die öffentliche Zufahrt zur Mühle - hier steht ein Baum quer über dem Weg. Dies stellt eine Gefahrenquelle dar und müsste beseitigt werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:00 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 24.03.2025