| Sitzungstermin: | Montag, 16. Dezember 2024 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:00 Uhr |
| Ort: | Seniorentreff |
| Sitzungsnummer: | GR/2024/005 |
| Anwesend waren: | 9+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Information Bürgermeister |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2024 |
| 04 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 7000.5001 (Unterhaltung Kanalsystem) |
| 05 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4640.9501 (Neubau Krippe) |
| 06 | Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung |
| 07 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Information Bürgermeister
Sachvortrag:
Der Bürgermeister erklärt:
Die Verwaltung unterstützt die VG Gera Aue mit einer Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt, hierzu wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Für die Zukunft ist eine Fusion der erfüllenden Gemeinde Elxleben und der VG Gera Aue zu einer großen erfüllenden Gemeinde geplant.
Der Werdegang einer solchen Zusammenlegung wird erklärt ebenso die Vorteile bzgl. Fördermittel, Personal, Bürgerservice etc..
Die Abrechnung läuft über eine Verwaltungskostenpauschale, hier wird der korrekte Verbrauch nach Einwohnern ermittelt. Diese Aufstellung wird den Gemeinderat zur Verfügung gestellt.
Beschlüsse der Gemeinden sind hierzu notwendig.
Beschlussfassung über die
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
HH-Stelle 7000.5001 (Unterhaltung Kanalsystem)
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Durch weitere Einsätze der Fa. Dill (Beseitigung von Verstopfungen, Kanaluntersuchungen usw.) kommt es bei dieser HH-Stelle zu einer Haushaltsüberschreitung. Die Hintergründe hierzu wurden mehrfach in vorangegangenen Sitzungen erläutert.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 7000.5001 | 2024 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt | Abwasser |
| 10.468,69 € | Maßnahme: | Unterhaltung Kanalsystem |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | 10.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | 41.600 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung 7000.7130 | — 10.468,69 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 62.068,69 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich:
Durch weitere Einsätze der Fa. Dill (Beseitigung von Verstopfungen, Kanaluntersuchungen usw.) kommt es bei dieser HH-Stelle zu einer Ansatzüberschreitung.
zeitlich: 2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
HH-Stelle 4640.9501 (Neubau Krippe)
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Beschlussempfehlung wurde unter der Maßgabe, dass alle Positionen nochmal einzeln dargestellt werden zugestimmt.
Durch folgende Anschaffungen, Gewerke und Restarbeiten kommt die Überschreitung des Ansatzes zu Stande:
Zusammenstellung überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4640.9501
| Ausstattung Feuerlöscher | 1.413,69 € |
| bei der Brandschutzabnahme die Anschaffung die Anzahl der zusätzlichen Feuerlöscher festgelegt |
| Anschaffung Verdunklungsrollos | 1.770,76 € |
| war in der Planung nicht vorgesehen, wurde aber bei Abnahme durch Unfallkasse gefordert (notwendige Verschattung der Räume) |
| Prüfberichte Brandschutz | 1.486,54 € |
| ist nicht Bestandteil des LV und der Planung, wird immer erst nach Fertigstellung abgerechnet. |
| Bauendreinigung | 2.290,63 € |
| nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses |
| Sitzbänke Terrasse | 5.740,59 € |
| Errichtung Sitzbänke sind Bestandteil des LV, bei der Begehung mit der Unfallkasse wurde festgestellt, dass die Abstände der Lattungen zu groß sind |
| Ausbesserungsarbeiten Innenputz | 1.405,15 € |
| Um die Malerarbeiten fachgerecht ausführen zu können mussten am Innenputz Nacharbeiten durchgeführt werden, diese Kosten wurden vom Los Innenputz abgezogen |
| Inbetriebnahme Wärmepumpe | 2.235,45 € |
| ist Bestand des LV´s, konnte aber erst in 2024 angeschlossen werden (Schlussrechnung in 2023) |
| Erweiterung und Erneuerung Schließanlage | 1.815,88 € |
| die alte Schließanlage war nicht erweiterbar sodass für die neue Krippe sowie für das Bestandsgebäude eine neue Schließanlage eingebaut werden |
| Restarbeiten ELT | 4.414,59 € | *** |
|
| Vernetzung Telefon und WLAN | 5.882,40 € |
| Wurde bei der Planung seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wurde, dass die vorhandene Anlage erweiterbar ist |
| Korrektur Schlussrechnung Ingenieurbüro | 20.077,97 € | ** |
|
| Summe | 48.533,65 € |
|
|
*** Restarbeiten ELT Die Arbeiten in der Einzelrechnungen sind Leistungen die zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.
In der Einzelrechnung enthalten sind:
| 1. | Abschluss Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungstechnik |
Die Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungsanlage die noch nicht abgeschlossen waren, konnten im Voraus nicht berücksichtigt werden, weil diese im Detail nicht bekannt waren und daher nicht vorausschauende kalkuliert werden konnten.
| 2. | Ansteuerung Dachfenster |
Die Installationsarbeiten für die Ansteuerung der Dachfenster konnte nicht im Voraus berücksichtigt werden, da die Informationen zu den Details der Steuerung und der Umfang der erforderlichen Leistung der Firma Toga nicht bekannt waren.
| 3. | Demontage und Inbetriebnahme der Bestandsgarage |
Die Demontagearbeiten in der Bestandgarage waren nicht Bestandteil im Auftrag der Firma Toga. Diese haben sich im Zuge der Anschlussarbeiten der Einspeisung aber als Sinnvoll ergeben. Nach dem Neuanschluss der Stromversorgung wurde noch eine Funktionsprobe durchgeführt.
| 4. | Anforderungen gemäß Sachverständigen Abnahme |
Gemäß Anforderungen aus der SV-Abnahme haben sich Restleistungen ergeben, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.
** Korrektur Schlussrechnung Büro Helk Begründung:
Die Rechnungslegung erfolgte gemäß Vertrag in aller Regel auf der Grundlage der Kostenberechnung. Diese ist Bestandteil der Lph. 3 (Entwurfsplanung) und wird dann entsprechend Planungsverlauf fortgeschrieben.
Dies erfolgt regelmäßig noch einmal nach Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) auf der Grundlage der verpreisten Leistungsverzeichnisse. Die Kostenfortschreibung ist durch die Mitarbeiter Herrn Kroße und Herrn Klemm ordnungsgemäß erstellt und dann später noch um die Phase "Kostenfeststellung" erweitert worden. Diese haben dabei jedoch ausschließlich die reinen Baukosten (KG 300 - 600) betrachtet.
Die Kostengruppe 700 (Planungskosten) hingegen ist über die gesamte Planungs- und Bauzeit unverändert geblieben.
Durch die Abrechnung der Fachplaner für ELT und HLS direkt mit dem Büro Helk ist die fehlerhafte Kostenfortschreibung erst aufgefallen, sodass im Februar 2024 Kontakt zur Gemeinde zur Klärung aufgenommen wurde.
Herr Westhaus machte hierzu Ausführungen mit dem Ergebnis, dass diese Aufstellung nur an einer mangelnden Bauüberwachung liegen kann und dies auf jeden Fall geprüft wird.
Der Beschluss betrifft keine inhaltliche Klärung nur den Haushaltsausgleich.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
Antrag zur Tätigkeit einer über- /außerplanmäßigen Ausgabe
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 4640.9501 | 2024 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Neubau Krippe |
| 48.533,65 € | Maßnahme: | Ing.-Kosten und Restarbeiten |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | — 10.000,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung 6100.3610 ->41.736,97 € 7000.7130 -> 6.796,68 € | — 48.533,65 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 58.533,65 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
Zusammenstellung überplanmäßige Ausgabe HH-Stelle 4640.9501
| Ausstattung Feuerlöscher | 1.413,69 € |
| bei der Brandschutzabnahme die Anschaffung die Anzahl der zusätzlichen Feuerlöscher festgelegt |
| Anschaffung Verdunklungsrollos | 1.770,76 € |
| war in der Planung nicht vorgesehen, wurde aber bei Abnahme durch Unfallkasse gefordert (notwendige Verschattung der Räume) |
| Prüfberichte Brandschutz | 1.486,54 € |
| ist nicht Bestandteil des LV und der Planung, wird immer erst nach Fertigstellung abgerechnet. |
| Bauendreinigung | 2.290,63 € |
| nicht Bestandteil des Leistungsverzeichnisses |
| Sitzbänke Terrasse | 5.740,59 € |
| Errichtung Sitzbänke sind Bestandteil des LV, bei der Begehung mit der Unfallkasse wurde festgestellt, dass die Abstände der Lattungen zu groß sind |
| Ausbesserungsarbeiten Innenputz | 1.405,15 € |
| Um die Malerarbeiten fachgerecht ausführen zu können mussten am Innenputz Nacharbeiten durchgeführt werden, diese Kosten wurden vom Los Innenputz abgezogen |
| Inbetriebnahme Wärmepumpe | 2.235,45 € |
| ist Bestand des LV´s, konnte aber erst in 2024 angeschlossen werden (Schlussrechnung in 2023) |
| Erweiterung und Erneuerung Schließanlage | 1.815,88 € |
| die alte Schließanlage war nicht erweiterbar sodass für die neue Krippe sowie für das Bestandsgebäude eine neue Schließanlage eingebaut werden |
| Restarbeiten ELT | 4.414,59 € | *** |
|
| Vernetzung Telefon und WLAN | 5.882,40 € |
| Wurde bei der Planung seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wurde, dass die vorhandene Anlage erweiterbar ist |
| Korrektur Schlussrechnung Ingenieurbüro | 20.077,97 € | ** |
|
| Summe | 48.533,65 € |
|
|
*** Restarbeiten ELT Die Arbeiten in der Einzelrechnungen sind Leistungen die zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.
In der Einzelrechnung enthalten sind:
| 1. | Abschluss Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungstechnik |
Die Installationsarbeiten für die Energieversorgung der Heizungsanlage die noch nicht abgeschlossen waren, konnten im Voraus nicht berücksichtigt werden, weil diese im Detail nicht bekannt waren und daher nicht vorausschauende kalkuliert werden konnten.
| 2. | Ansteuerung Dachfenster |
Die Installationsarbeiten für die Ansteuerung der Dachfenster konnte nicht im Voraus berücksichtigt werden, da die Informationen zu den Details der Steuerung und der Umfang der erforderlichen Leistung der Firma Toga nicht bekannt waren.
| 3. | Demontage und Inbetriebnahme der Bestandsgarage |
Die Demontagearbeiten in der Bestandgarage waren nicht Bestandteil im Auftrag der Firma Toga. Diese haben sich im Zuge der Anschlussarbeiten der Einspeisung aber als Sinnvoll ergeben.
Nach dem Neuanschluss der Stromversorgung wurde noch eine Funktionsprobe durchgeführt. 4. Anforderungen gemäß Sachverständigen Abnahme
Gemäß Anforderungen aus der SV-Abnahme haben sich Restleistungen ergeben, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der SR nicht bekannt waren.
** Korrektur Schlussrechnung Büro Helk Begründung:
Die Rechnungslegung erfolgte gemäß Vertrag in aller Regel auf der Grundlage der Kostenberechnung. Diese ist Bestandteil der Lph. 3 (Entwurfsplanung) und wird dann entsprechend Planungsverlauf fortgeschrieben.
Dies erfolgt regelmäßig noch einmal nach Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) auf der Grundlage der verpreisten Leistungsverzeichnisse. Die Kostenfortschreibung ist durch die Mitarbeiter Herrn Kroße und Herrn Klemm ordnungsgemäß erstellt und dann später noch um die Phase "Kostenfeststellung" erweitert worden. Diese haben dabei jedoch ausschließlich die reinen Baukosten (KG 300 - 600) betrachtet.
Die Kostengruppe 700 (Planungskosten) hingegen ist über die gesamte Planungs- und Bauzeit unverändert geblieben.
Durch die Abrechnung der Fachplaner für ELT und HLS direkt mit dem Büro Helk ist die fehlerhafte Kostenfortschreibung erst aufgefallen, sodass im Februar 2024 Kontakt zur Gemeinde zur Klärung aufgenommen wurde.
zeitlich: 2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über die
1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt nachfolgende
1. Satzung zur Änderung der Satzung
für die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
Aufgrund der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 16.12.2024 folgende Änderung der Hundesteuersatzung vom 13.07.2016 beschlossen:
1.
Der § 5 - Steuermaßstab und Steuersatz - wird wie folgt neu gefasst:
| Abs. 1 |
|
|
| Die Steuer beträgt | 75,00 € |
|
| für den zweiten Hund | 125,00 € |
|
| für jeden weiteren Hund | 175,00 € |
|
Abs. 2
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Abs. 3
Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
2.
§ 11 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.
3.
§ 11 Absatz 3 wird gestrichen.
4.
§ 13 wird gestrichen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
1. Herr Bötticher
Herr Bötticher reicht nachfolgendes zur Niederschrift:
Sachlage
Gemäß nach HH-Plan aufgestellten Kostenüberblick fallen Verwaltungskosten (ohne zwischenzeitlicher tariflichen Anpassung) in folgender Höhe an - 779.200 €
Auf Elxleben (2.246 Einw. / 68,2 %) entfallen damit 531.414 € Kosten
Auf Witterda (1.048 Einw. / 31,2 %) entfallen 247.785 € anteilige Kosten.
Von Witterda erhalten wir gem. HH eine Verwaltungskostenpauschale von 230.000 € Es besteht somit ein Defizit von ca. 18.000 €
Antrag Harald Bötticher
Ich beantrage hiermit in Vorbereitung auf die nächste HFA-Sitzung Einblick:
| - | In die Aufstellung der Einzelpositionen, die für eine Kostenermittlung heranzuziehen sind |
| - | Die Werte sind in Gegenüberstellung Haushaltsplanung mit inzwischen erfolgten Personalkostenanpassungen auszuweisen. |
| - | Auf welcher zweckvertraglichen Grundlage wird die Verrechnung der Verwaltungskostenpauschale vorgenommen. |
Der Bürgermeister erklärt:
| • | Diese Aufstellung ist erst nach erfolgtem Jahresabschluss möglich. |
| • | Die Kostenaufstellung wird detailliert nach Verbrauch aufgestellt, ein Ausgleich erfolgt im kommenden Jahr. |
| • | Ein Abschlag wird von der Gemeinde Witterda monatlich gezahlt. |
| • | Die Abrechnung vom letzten Jahr solljedem Gemeinderatsmitglieder zugehen. |
Stellenplan:
Herr Bötticher möchte eine namentliche Aufstellung der Mitarbeiter mit Ämterbezeichnung, wöchentlichen Arbeitsstunden und diese prozentual zugeordnet den Aufgaben.
2. Herr Westhaus
Er dankt der Verwaltung für die schnelle Lösung des Problems Kreuzungsbereich Straße der Einheit/August-Bebel-Str.
Die öffentliche Zufahrt zur Mühle - hier steht ein Baum quer über dem Weg. Dies stellt eine Gefahrenquelle dar und müsste beseitigt werden.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:00 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 24.03.2025