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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

Gemeinderat Elxleben

Öffentlich

Sitzungstermin:

Montag, 02. März 2026

Sitzungsbeginn

öffentlicher Teil:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

21:35 Uhr

Ort:

Seniorentreff

Sitzungsnummer:

GR/2026/010

Anwesend waren:

19:00 Uhr 8+1

19:03 Uhr 9+1

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

 

über die Tagesordnung

02

Information Bürgermeister

03

Beschlussfassung

 

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2025

04

Information

 

über die Aufgaben der Feuerwehr/Gemeinde

05

Beschlussfassung

 

über die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben

06

Information

 

zum aktuellen Bearbeitungsstand zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses 

 

zum Bauvorhaben: Neubau Krippe Elxleben

07

Verschiedenes - öffentlich

Öffentliche Sitzung

Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: ⤄ 9

Nein-Stimmen: ⤄ 0

Enthaltung: ⤄ 0

Anwesende Mitglieder: ⤄ 8+1

TOP 02

Information Bürgermeister

Sachvortrag:

1.

Ländlicher Weg

 

In der 11. KW. wird es nochmals einen Termin mit den Grundstückseigentümern geben. Die Planung ist abgeschlossen, liegt der Verwaltung aber noch nicht vor und soll in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Die Thüringer Landgesellschaft wird daraufhin die Ausschreibung durchführen, so dass im III. Quartal Baubeginn wäre.

2.

Kinder- und Jugendtreff

 

Zum 30.06.2026 wird der Kinder- und Jugendtreff schließen.

Die Kollegin wird uns zu diesem Zeitpunkt verlassen.

 

Vermehrt fanden Vorkommnisse mit Jugendlichen und auch deren Eltern statt. Man muss sich nicht von Eltern anfeinden lassen und es ist auch nicht die Aufgabe einer Jugendpflegerin sich mit Kindern zu beschäftigen, welche sich nicht wissen zu benehmen.

TOP 03

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2025

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: ⤄ 9

Nein-Stimmen: ⤄ 0

Enthaltung: ⤄ 1

Anwesende Mitglieder: ⤄ 9+1

TOP 04

Information über die Aufgaben der Feuerwehr/Gemeinde

Sachvortrag:

Der Bürgermeister übergibt an zwei Kameraden der Feuerwehr Elxleben. Herr Stielow und Herr Größl stellen die Aufgaben der Gemeinde und der Feuerwehr vor.

Die Präsentation enthält unter anderem eine Aufstellung:

über die Aufgaben der Gemeinde

der Mitglieder der Feuerwehr sowie Jugendfeuerwehr

der Einsätze des letzten Jahres

der Fahrzeuge (Alter, Ausstattung etc.)

des baulichen Zustandes FW-Gerätehaus

Der Bürgermeister dankt für die Präsentation und den Kameraden und Kameradinnen für die Arbeit, welche sie leisten.

Die Idee ist, einmal jährlich über die Arbeit und Probleme zu berichten.

Herr Westhaus erklärt:

der bauliche Zustand des Geräthauses ist nicht hinnehmbar und muss angegangen werden.

manche Entscheidungen richten sich nicht danach ob an will, sondern ob man dies finanziell kann.

Hilfreich wäre, wenn Ausschreibungen/Anschaffung von Technik, Fahrzeuge etc. zentral über das Land Thüringen gesteuert würden, um Kosten für die Kommunen zu sparen.

Der Bürgermeister erklärt abschließend, dass die für 2027 geplanten Fördermittel für die neu angeschaffte Drehleiter, der Gemeinde Elxleben bereits 2026 zur Verfügung stehen.

Eine feierliche Übergabe der Drehleitern (Elxleben, Kölleda, Roßleben) mit dem Innenministerium soll stattfinden.

TOP 05

Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Im Jahr 2024 konnte für die Freiwillige Feuerwehr mittels Festbetragsfinanzierung (Zuwendung) eine Waschmaschine und ein Trockner beschafft werden um die eigene Einsatzkleidung zu reinigen.

Um Einnahmen zu generieren bietet die FFW Elxleben diese Dienstleistung seit 2025 auch anderen Feuerwehren an. Da dieses Ehrenamt sehr zeitaufwendig ist - Absprachen und Terminierungen erfolgen durch den Feuerwehrangehörigen (PSA-Wart) eigenständig -, wird vorgeschlagen diese Aufwendungen für den PSA-Wart in die Satzung aufzunehmen.

Eine kurze Diskussion erfolgte über die Fremdreinigung, hier soll nach der Sommerpause eine Kalkulation vorgelegt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende:

1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der

Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und

ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der

Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben

Aufgrund des § 19 (1) Satz 11. V. m. § 2 (1) und (2) sowie § 13 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) vom 2.Juli 2024 (GVBI. S. 210) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBI. 2019 S. 457) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 02. März 2026 folgende 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) beschlossen.

Artikel 1

Der § 2 Abs. 1 Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Funktionen erhält folgende neue Fassung:

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für

 

den Ortsbrandmeister

160,00 EURO

 

den Vertreter Ortsbrandmeister

80,00 EURO

 

den Jugendfeuerwehrwart

90,00 EURO

 

den Atemschutzgerätewart

75,00 EURO

 

den 1. Gerätewart (Technik)

75,00 EURO

 

den 2. Gerätewart

(bewegliches und

unbewegliches Anlagevermögen)

75,00 EURO

 

den PSA-Wart

75,00 EURO

 

den Sicherheitsbeauftragten

40,00 EURO

 

den Alarm- und Einsatzplaner

40,00 EURO

 

den Datenerfasser (Statistik) sowie

zuständig für Wartung und Pflege der

Informations- und Kommunikationsmittel

40,00 EURO

Artikel 2

(1) Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: ⤄ 10

Nein-Stimmen: ⤄ 0

Enthaltung: ⤄ 0

Anwesende Mitglieder: ⤄ 9+1

TOP 06

Information zum aktuellen Bearbeitungsstand zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zum Bauvorhaben:

Neubau Krippe Elxleben

Sachvortrag:

In der letzten Gemeinderatssitzung 2025 wurde festgelegt, dass in der ersten stattfindenden Gemeinderatssitzung 2026 der aktuelle Bearbeitungsstand zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zum Bauvorhaben: Neubau Krippe Elxleben mitgeteilt werden soll.

Ein erneuter Termin mit dem Planungsbüro Helk fand statt, es liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor.

Sobald dieses vorliegt, wird es in der Verwaltung aufbereitet und jedem Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung gestellt.

Über einzelne Positionen gibt Frau Pfannmöller-Cimino kurze Erklärungen ab.

TOP 07

Verschiedenes - öffentlich

Sachvortrag:

1.

Lärm B4

 

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde über das Thema, Lärm durch die Erhöhung der Geschwindigkeit auf 120 h/km, auf der B 4 gesprochen.

 

Hierzu wurde ein neues Lärmgutachten von Seiten des Landesamtes erstellt, welches eine Überschreitung von 3 dB nachweist, dies allerdings nicht im gesamten Gebiet der Wegelange. Das Landesamt sieht hier keinen Handlungsbedarf, da sich an der Straße nichts geändert hat.

 

Der Bürgermeister hat nochmals das Gespräch mit dem Ministerium gesucht bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 h/km in der Nacht.

 

Dieses Thema war vor dem Erdfall schon einmal Thema im Gemeinderat und es konnte auch damals nichts erreicht werden.

 

Die Gemeinde wird einen erneuten Antrag hierzu stellen und auf das erhöhte Aufkommen hinweisen. Dieses entsteht unter anderem durch den Zubringer zur A 71.

2.

To-do-Liste

 

Eine To-do-Liste ist allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Diese soll regelmäßig aktualisiert und jedem zur Verfügung gestellt werden.

3.

Ländlicher Weg/große Gerabrücke

 

Herr Westhaus erklärt hierzu, dass im MDR die Brücke über die Hohewarte vorgestellt wurde, welche nur auf 30 t begrenzt ist. Dadurch kann diese auch durch Rettungsfahrzeuge genutzt werden. Eine kurze Diskussion über die Tragfähigkeit der Brücke folgte.

Ende der öffentlichen Sitzung: 21:00 Uhr

Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 30.03.2026