Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 20.03.2023 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr |
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€ |
€ |
€ |
€ verändert |
im Verwaltungshaushalt | |||||
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die Einnahmen |
92.500 |
- |
6.264.700 |
6.357.200 |
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die Ausgaben |
92.500 |
- |
6.264.700 |
6.357.200 |
im Vermögenshaushalt | |||||
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die Einnahmen |
134.400 |
- |
2.226.500 |
2.360.900 |
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die Ausgaben |
134.400 |
- |
2.226.500 |
2.360.900 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird von 786.400 € um 351.600 € erhöht und damit auf 1.138.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben unverändert:
1. |
Grundsteuer | ||
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
— 270 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (B) |
390 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.044.000 € um 15.500 € erhöht und damit auf 1.059.500 € neu festgesetzt.
§ 6
Die Vorauszahlung der Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird nicht geändert.
§ 7
Der Stellenplan wird angepasst.
§ 8
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.
Elxleben, 20.03.2023
gez. Koch
Bürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 23. Januar bis 6. Februar 2023 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2023 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Elxleben, den 19. Mai 2023
gez. Koch
Bürgermeister