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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Auszug aus der Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung Witterda

Sitzungstermin:

Mittwoch, 08. Februar 2023

Sitzungsbeginn

öffentlicher Teil:

 — 

19:00 Uhr

Sitzungsende:

20:50 Uhr

Ort:

Gesellschaftsraum des

Gemeindehauses "Goldener Widder"

Sitzungsnummer:

GR W/2023/021

Anwesend waren:

9+1

Tagesordnung

Öffentlich:

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022

03

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022

04

Beschlussfassung

über die Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda für das Jahr 2023

05

Beschlussfassung

über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026

06

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7800.5100 VwH

07

Beschlussfassung

über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle: 6300.9502

Nebenanlagen K20

Auszahlung Einbehalt 2. Entwicklungspflege

08

Beschlussfassung

über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle: 6300.9600

Rückzahlung Straßenausbaubeiträge K20 Gemeindestraßen

09

Beschlussfassung

über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.5200

Geräte und Ausrüstungsgegenstände (Corona)

10

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 1300.5590 VWH

11

Beschlussfassung

über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7000.5004

Fäkalschlammentsorgung

12

Verschiedenes

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Sachvortrag:

Der Bürgermeister stellt den Antrag zur Änderung der Tagesordnung zu TOP 6.

Die Unterlagen wurden als Tischvorlage gereicht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 02

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2022

Sachvortrag:

Zu der Sitzung am 25.10.2022 war die Idee von Frau Oschmann, einen Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle in der Kleinfahnerschen Str. zu planen bzw. die Anfrage an die Verkehrsbehörde Sömmerda zu richten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 3

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 03

Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 3

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 04

Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda für das Jahr 2023

Sachvortrag:

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurde im Haupt- und Finanzausschuss besprochen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Frau Heinz (Leiterin der Kämmerei) erläutert die Veränderungen der Beträge in den einzelnen Haushaltsstellen mit einer entsprechenden Begründung.

Anschließend wird der Bericht von Frau Heinz zum Haushaltsplan vorgelesen.

Hierzu gab es anschließend einige Fragen die von Herr Heinemann und Frau Heinz umgehend beantwortet wurden.

Folgende Themen wurden detaillierter besprochen:

Allgemeines in dem Grundvermögen -

Erwerb von Grundstücken (8810.9320)

Herr Dr. Göbel hat Frau Heinz darum gebeten, im Haushaltsplan die Ausgaben in der Haushaltsstelle 8810.9320 detaillierter und verständnisvoller zu formulieren, sodass man besser nachvollziehen kann, für was das Geld eingeplant ist.

Abwasserbeseitigung Witterda -

Kosten für Fäkalschlammentsorgung (7000.5004)

Herr Dr. Göbel stellte Fragen, wie sich die Beträge für die Fäkalschlammentsorgung zusammensetzen.

Herr Heinemann informierte, dass eventuelle Fehlbeträge in der Nachkalkulation erfasst werden und in die neue Kalkulation mit einfließen. Die neue Abwasserkalkulation ist bereits in Arbeit.

Laut Herrn Heinemann könnte man überlegen für das Naherholungsgebiet „Schöne Aussicht“ eine separate Kalkulation durchzuführen.

Verbesserung der Einnahmen

Herr Dr. Göbel schlägt vor zu prüfen, ob alle freien, unbebauten gemeindeeigene Flächen, die eventuell bereits von Anwohnern aus Witterda genutzt werden, verpachtet sind, sodass die Gemeinde zusätzliche Einnahmen bekommt.

Bestattungswesen - Baumaßnahme Friedhof (7500.9503)

Es soll eine neue Stele gebaut werden sowie Namenstafeln an das Kriegerdenkmal angebracht werden.

Herr Dr. Göbel merkte an, dass bezüglich der Namenstafeln für das Kriegerdenkmal im Vorfeld von der „Widder Gilde“ der Vorgang der Kostenumsetzung nicht ausreichend erläutert wurde.

Herr Heinemann erläuterte, dass das Kriegerdenkmal Eigentum der Gemeinde ist und die Gemeinde für die Erhaltung und Pflege verantwortlich ist. Er sei froh gewesen, dass sich die „Widder Gilde“ bereit erklärt hat, das Denkmal wiederaufzuarbeiten. Dabei sind weitaus mehr Kosten angefallen, als die Namenstafeln jetzt verursachen. Die Kosten wurden bereits von der „Widder Gilde“ getragen.

Herr Heinemann gab nochmals zu bedenken, dass das Denkmal zu Ehren der gefallenen Witterdaer errichtet wurde und die Gemeinde dankbar für die Unterstützung der „Widder Gilde“ sein kann.

Er hält es für die Pflicht der Gemeinde, sich finanziell an der Herrichtung der Gedenkstätte zu beteiligen.

Laut Herrn Schwade soll in Zukunft eine präzise Kommunikation stattfinden, sodass Unklarheiten und Missverständnisse gar nicht erst entstehen.

Da der Gemeinderat im Vorfeld Prioritäten setzen muss, wäre eine transparente Vorgangsweise bezüglich der Finanzierung erforderlich gewesen.

Am besten sollen solche Vereinbarungen schriftlich erfolgen.

Herr Sturm bittet um eine Aufschlüsselung, mit wieviel sich die „Widder Gilde“ beteiligt und was für Kosten bereits angefallen sind.

Frau Heinz betont, dass es keine Verpflichtung ist, das eingeplante Geld dafür auszugeben.

Vermessung des Friedhofs

Laut Herrn Dr. Göbel muss ein anderes Konzept erfolgen. Die Friedhofsplanung ist nicht mehr aktuell.

Herr Ulbricht bittet um eine gestalterische Planung.

Herr Heinemann möchte in Zukunft Kosten hierfür einplanen.

Bushaltestellen

Der Um- oder Neubau von 2 barrierefreien Bushaltestellen in Witterda wird teilweise vom Freistaat Thüringen gefördert.

Da wir nicht in das Hauptförderprogramm gekommen sind, bei dem der Fördermittelanteil bei 90% lag, gab es die Möglichkeit nach der neuen Richtlinie Fördermittel zu beantragen, dafür gibt es 75% Förderung.

Laut Herrn Heinemann konnte im Haushalt, durch andere Baumaßnahmen wie Kanalbau Schenkstor/Weinstraße, nicht genug Geld für den Eigenanteil des Ausbaus der Bushaltestellen eingeplant werden.

Es wird aber in den nächsten Jahren angestrebt.

Der Malzplatz wurde für einen neuen Standplatz einer Bushaltestelle vorgeschlagen.

Dafür müssen die EVAG und die Gothaer Buslinie einverstanden sein. Die EVAG könnte eventuell Bedenken anmelden, da die Gelenkbusse zu groß sind. Kleinere Busse sind ausgeschlossen, da die Anzahl der beförderten Personen zu hoch ist, laut Herrn Schwade.

Dies wäre noch zu klären.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende

Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Witterda am 08. Februar 2023 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

1.874.500 €

und Ausgaben

1.874.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

803.200 €

und Ausgaben

803.200 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 110.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

310 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 312.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungskostenumlage an die Gemeindeverwaltung Elxleben wird auf 225.000 € festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 05

Beschlussfassung über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026

Sachvortrag:

Der Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

über den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023 für die Jahre 2022-2026

§ 1

Der Gemeinderat Witterda beschließt, auf der Grundlage des § 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Januar 2022 (GVBl. S. 87), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, in der Sitzung am 08. Februar 2023 den als Anlage beigelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2023, für die Jahre 2022-2026.

§ 2

Der Finanzplan ist mit seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

§ 3

Der Beschluss tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 06

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7800.5100 VwH

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7800.5100 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung der Mehrausgabe zur Maßnahme des Holzeinschlages in der Gemeinde Witterda.

Die Beförsterungskosten wurden bereits für Ende 2021 geplant und im Haushaltsplan 2021 mit 10.300,00 € beschlossen. Die Maßnahme konnte erst zum Jahresanfang 2022 umgesetzt werden. Somit erfolgte auch die Rechnungsstellung erst Anfang 2023.

Die Ausgaben der Holzernte 7800.5100 können durch deren Einnahmen 7800.1300 gedeckt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

apl/üpl

7800.5100

2022 VwH

Betrag:

9.673,29 EURO

Objekt:

Maßnahme:

Förderung der Land-

und Forstwirtschaft

Beförsterungskosten

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022

500,00 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 7800.1300

9.673,29 EURO

9.673,29 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

10.173,29 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO )

sachlich:

Geplante Maßnahme zum Holzeinschlag in der Gemeinde Witterda. Die Beförsterungskosten wurden bereits für Ende 2021 geplant und im Haushaltsplan 2021 mit 10.300,00 € beschlossen; konnte aber erst zum Jahresanfang 2022 umgesetzt werden.

Die Ausgaben der Holzernte 7800.5100 können durch deren Einnahmen 7800.1300 gedeckt werden.

zeitlich:

Somit auch die Rechnungsstellung erst Anfang 2023.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 07

Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle: 6300.9502

Nebenanlagen K20

Auszahlung Einbehalt 2. Entwicklungspflege

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe beraten und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.

Bei der Schlussrechnung zu Los 3 - Nebenanlagen zum Bauvorhaben K20, wurde versäumt, den Einbehalt bezüglich der Entwicklungspflege (2.Jahr) einzubuchen.

Dieser wurde von der Firma Strabag im Oktober 2022 abgerufen.

Seitens des Planungsbüros Wilke wurde der Abruf bestätigt, sodass der Einbehalt ausgezahlt werden muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende außerplanmäßigen Ausgabe:

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

üpl X apl

6300.9502

2022 VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Nebenanlagen K20

2.171,41 EURO

Maßnahme:

Auszahlung Einbehalt

2. Entwicklungspflege

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022

0,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 1300.9500

2.1.71,41 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

2.171,41 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

Bei der Schlussrechnung zu Los 3 - Nebenanlagen zum Bauvorhaben K20, wurde versäumt, den Einbehalt bezüglich der Entwicklungspflege (2. Jahr) einzubuchen.

Dieser wurde seitens der Strabag im Oktober 2022 abgerufen.

Seitens des Planungsbüros Wilke wurde der Abruf bestätigt, sodass der Einbehalt ausgezahlt werden muss.

zeitlich:

2022

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 08

Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle: 6300.9600

Rückzahlung Straßenausbaubeiträge K20 Gemeindestraßen

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 über die außerplanmäßige Ausgabe beraten und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurden unter der Haushaltsstelle 6300.9600 keine Gelder für die Rückzahlung der Straßenausbaubeiträge eingeplant, da damit gerechnet wurde, dass im Jahr 2022 die Erstattung über das Land erfolgt.

Da dies nicht erfolgte, ist eine außerplanmäßige Ausgabe notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende außerplanmäßige Ausgabe:

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

üpl X apl

6300.9600

2022 VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Gemeindestraßen

14.703,33 EURO

Maßnahme:

Rückzahlung

Straßenausbaubeiträge K20

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022

0,00 Euro

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 7000.9503 und 6700.9500

14.703,33 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

14.703,33 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

Im Haushaltsplan für 2022 wurden unter der Haushaltsstelle 6300.9600 keine Gelder eingeplant, da damit gerechnet wurde, das in 2022 die Erstattung über das Land erfolgt, dem war nicht so, sodass hier eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgte.

zeitlich:

2022

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 09

Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle 4640.5200

Geräte und Ausrüstungsgegenstände (Corona)

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde am 31.01.2023 im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Aufgrund der Corona Pandemie wurden die Kommunen verpflichtet den Kitas kostenfreie Schnelltests für Kinder und Erzieher zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der Kosten wurde vom Land erstattet.

Eine außerplanmäßige Ausgabe muss beschlossen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

x üpl x apl

4640.5200

2022 x VwH VmH

Betrag:

Objekt:

Kindergarten

2.603,70 EURO

Maßnahme:

Geräte- und Ausrüstung

(Corona)

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2021

0 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 9000.0612

2.603,70 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

2.603,70 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

Aufgrund der Corona Pandemie wurden die Kommunen verpflichtet den Kitas kostenfreie Schnelltests für Kinder und Erzieher zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der Kosten wurde vom Land erstattet.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 10

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle 1300.5590 VWH

Sachvortrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung vom 31.01.2023 die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 1300.5590 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung der Mehrausgabe zur Reparatur des TLF 16.

Mängelfeststellung bei der Hauptuntersuchung, welche zum Erhalt einer TÜV-Plakette behoben/ repariert werden müssen.

Mängel: Spurstange mit Kugelgelenk verschlissen; Schlitzbuchse/ Lagerbuchse für Stabilisator links und rechts zu viel Spiel; Abgasanlage undicht; Kraftstofftank undicht

Da es sich hier um ein Dienst-bzw. Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Witterda handelt;

war eine Reparatur nicht aufschiebbar.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

apl/üpl

1300.5590

2022 VwH

Betrag:

5.310,26 EURO

Objekt:

Maßnahme:

Brandschutz, Feuerschutz

Reparatur IVECO, TLF 16

SÖM-T 249

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022

1.000,00 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0,00 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 1300.5600

5.310,26 EURO

5.310,26 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

6.310,26 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

sachlich:

Mängelfeststellung bei der Hauptuntersuchung, welche zum Erhalt einer TÜV-Plakette behoben/ repariert werden müssen.

Mängel: Spurstange mit Kugelgelenk verschlissen; Schlitzbuchse/ Lagerbuchse für Stabilisator links und rechts zu viel Spiel; Abgasanlage undicht; Kraftstofftank undicht

zeitlich:

Dienst-bzw. Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Witterda; somit ist eine Reparatur nicht aufschiebbar.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 11

Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

in der HH-Stelle 7000.5004

Fäkalschlammentsorgung

Sachvortrag:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Es wurden im Jahr 2022 in der Naherholungsanlage mehr Gruben zum Abfahren des Fäkalschlamms angemeldet.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe

die Ausgabe ist:

Haushalt-

Stelle:

Haushalt-

Jahr:

üpl

7000.5004

2022 x VwH

Betrag:

Objekt:

Abwasser

4.376,10 EURO

Maßnahme:

Fäkalschlammentsorgung

Berechnung der Gesamtausgabe:

Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2022

3.500 EURO

Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung

Deckung bei:

 — 

0 EURO

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung

Deckung: 7000.6550

4.376,10 EURO

Voraussichtliche Gesamtausgabe

7.876,10 EURO

Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben

(§ 58 ThürKO)

Es wurden im Jahr 2022 in der Naherholungsanlage mehr Gruben zum Abfahren des Fäkalschlamms angemeldet.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 0

Anwesende Mitglieder: 9+1

TOP 12

Verschiedenes

Sachvortrag:

Glasfaseranschluss

Es findet ein Glasfaserausbau in Witterda statt.

Bis zum 28.02.2023 bekommt man einen kostenlosen Hausanschluss. Der Ausbau des Glasfasernetzes soll bis 2024 fertig sein.

Winterdienst

Herr Ulbricht erkundigte sich, ob es einen Fahrplan bezüglich des Winterdienstes gibt.

Dazu erklärte Herr Heinemann, dass die Hauptverkehrsstraßen in Witterda und Friedrichsdorf Vorrang haben. Anschließend werden die Seitenstraßen geräumt.

Verkehrsregelung Weiherstraße/Neuer Weg

Frau Oschmann sprach die Verkehrsregelung in der Weiherstraße/Neuer Weg an. Dies soll nochmal von der Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob eine Aufstellung von einem Vorfahrtsschild die Verkehrssituation beruhigen kann.

clean up day - 16. September 2023

Frau Söldner (Gast) sprach den Clean up day an. Ihre Frage dazu war, ob der 16. September 2023, der als Weltaufräumtag vorgeschlagen, wird zeitlich passt.

Herr Schwade hat den clean day im März vorgeschlagen da im September viel Laub liegt.

Herr Dr. Göbel schlägt vor den clean day in diesem Jahr im September zu veranstalten.

Feste 2023

Laut Frau Söldner (Gast) soll das Kapellenfest in diesem Jahr von Sonntag auf Samstag (09.09.) verlegt werden.

Der Tag des offenen Denkmals ist Sonntag der 10. September 2023.

Es werden Konzerte in der Kirche geplant.

-

am 07.05.2023 - Orgelkonzert

-

am 11.06.2023 - Pfarreifest

Es kam die Frage auf, ob es ein Vereinsfest geben soll. Die Frage wurde bejaht, es soll wieder stattfinden aber es gäbe noch keinen Termin.

Veranstaltung im „Goldenen Widder“

Frau Söldner schlug zum Beispiel eine Buchlesung vor um das Gebäude mehr zu nutzen.

Die Besucher brauchen mehr Parkmöglichkeiten, wenn Veranstaltungen im „Goldenen Widder“ stattfinden sollen.

Herr Dr. Göbel schlug vor, oberhalb vom Bolzplatz Parkplätze zu errichten.

Herr Sturm schlug vor, den Reitplatz als Parkplatz herzurichten, wenn Veranstaltungen wären.

Bekanntgabe zukünftiger Ortschronist

Der Aufgabe des Ortschronisten möchte sich Herr Dr. Hubert Göbel in Zukunft annehmen.

Die Verkündung war eine freudige Überraschung.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:40 Uhr

Genehmigung der Niederschrift durch den Gemeinderat am 27.04.2023