Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben

Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 i. V. m. § 2 (1) und (2) sowie § 13 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, des § 14 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210) in der jeweils gültigen Fassung und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 457) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 02. März 2026 folgende

1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung

der Aufwandsentschädigung

für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben

(Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung)

beschlossen.

Artikel 1

Der § 2 Abs. 1 Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Funktionen erhält folgende neue Fassung:

(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für

den Ortsbrandmeister

160,00 EURO

den Vertreter Ortsbrandmeister

80,00 EURO

den Jugendfeuerwehrwart

90,00 EURO

den Atemschutzgerätewart

75,00 EURO

den 1. Gerätewart (Technik)

75,00 EURO

den 2. Gerätewart

(bewegliches und

unbewegliches Anlagevermögen)

75,00 EURO

den 3. Gerätewart (PSA)

75,00 EURO

den Sicherheitsbeauftragten

40,00 EURO

den Alarm- und Einsatzplaner

40,00 EURO

den Datenerfasser (Statistik)

sowie zuständig für Wartung und Pflege

der Informations- und Kommunikationsmittel

40,00 EURO

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

ausgefertigt am 16.04.2026 - Siegel -

gez. Heiko Koch

Bürgermeister

II.

Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.

Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

persönliche Beteiligung (§ 38 Abs. 1 ThürKO)

2.

die Einberufung und

Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

III.

Jedermann kann die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Elxleben, den 15. Mai 2026

gez. Koch

Bürgermeister