Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 i. V. m. § 2 (1) und (2) sowie § 13 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, des § 14 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210) in der jeweils gültigen Fassung und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 457) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben in seiner Sitzung am 02. März 2026 folgende
1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung
der Aufwandsentschädigung
für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben
(Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung)
beschlossen.
Der § 2 Abs. 1 Aufwandsentschädigungen für Inhaber von Funktionen erhält folgende neue Fassung:
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für
| den Ortsbrandmeister | 160,00 EURO |
| den Vertreter Ortsbrandmeister | 80,00 EURO |
| den Jugendfeuerwehrwart | 90,00 EURO |
| den Atemschutzgerätewart | 75,00 EURO |
| den 1. Gerätewart (Technik) | 75,00 EURO |
| den 2. Gerätewart (bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen) | 75,00 EURO |
| den 3. Gerätewart (PSA) | 75,00 EURO |
| den Sicherheitsbeauftragten | 40,00 EURO |
| den Alarm- und Einsatzplaner | 40,00 EURO |
| den Datenerfasser (Statistik) sowie zuständig für Wartung und Pflege der Informations- und Kommunikationsmittel | 40,00 EURO |
Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
ausgefertigt am 16.04.2026 - Siegel -
gez. Heiko Koch
Bürgermeister
II.
Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§ 38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elxleben (Feuerwehr-Aufwandsentschädigungssatzung) ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, den 15. Mai 2026
gez. Koch
Bürgermeister