Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Witterda am 23. März 2026 folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.100.300 € |
| und Ausgaben | 2.100.300 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 673.500 € |
| und Ausgaben | 673.500 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 € festgesetzt.
Die Verwaltungskostenumlage an die Gemeindeverwaltung Elxleben wird auf 225.000 € festgesetzt.
Es wird eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 282.700 € erfolgen.
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2026 in Kraft.
1 nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
310 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss GR W/2024/034 vom 28.10.2024 -
Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern
(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda
ausgefertigt am 14.03.2026 - Siegel -
gez. René Heinemann
Bürgermeister
Hinweis
Der Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Witterda liegt zur Einsichtnahme vom 18. Mai bis 1. Juni 2026 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Witterda, den 15. Mai 2026
gez. René Heinemann
Bürgermeister