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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Witterda

(Landkreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2026

Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Witterda am 23. März 2026 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

2.100.300 €

und Ausgaben

2.100.300 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

673.500 €

und Ausgaben

673.500 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 41

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Verwaltungskostenumlage an die Gemeindeverwaltung Elxleben wird auf 225.000 € festgesetzt.

Es wird eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 282.700 € erfolgen.

§ 7

Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2026 in Kraft.

1 nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

gemäß Gemeinderatsbeschluss GR W/2024/034 vom 28.10.2024 -

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern

(Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Witterda

ausgefertigt am 14.03.2026 - Siegel -

gez. René Heinemann  

Bürgermeister

Hinweis

Der Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Witterda liegt zur Einsichtnahme vom 18. Mai bis 1. Juni 2026 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.

Witterda, den 15. Mai 2026

gez. René Heinemann

Bürgermeister