Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat aufgrund der §§ 15 Abs. 1a und 26a Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung, folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben, in seiner Sitzung am 24. April 2023 beschlossen:
Artikel 1
| 1. | Der § 4 wird wie folgt geändert: |
| a) | Die Überschrift erhält folgende Fassung: |
§ 4
Einwohnerfragestunde und -versammlung
| b) | Danach wird folgender Absatz als Absatz 1 neu eingefügt und die bisherigen Absätze fortlaufend neu nummeriert: |
(1) Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht- öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Elxleben pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Gemeindeverwaltung Elxleben - Hauptamt - info@gemeinde-elxleben.de eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 2 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 20 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 3 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.
| 2. | Nach § 8 wird ein neuer Paragraph (§ 8a) mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
§ 8 a
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch
| - | die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, |
| - | die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, |
| - | Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, |
| - | Umfragen in Jugendforen oder |
| - | die Durchführung von Jugendworkshops. |
Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Elxleben, den 24.04.2023
gez.
Heiko Koch
Bürgermeister
Ausgefertigt am 17. Mai 2023
gez.
Heiko Koch — - Siegel -
Bürgermeister
II.
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elxleben ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, den 16.06.2023
gez.
Heiko Koch
Bürgermeister