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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten

Wahl der Schöffen

für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028

für das Schöffengericht des Amtsgerichtes und des Landgerichtes

Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das AG und das LG gefasst.

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda wird in seiner Sitzung am 22.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das AG und das LG fassen.

Die Listen liegen gemäß § 36/III GVG in der Zeit vom 3.7.2023 bis 7.7.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhard-Hauptmann-Straße 1 in Elxleben aus und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung - auch schon während der Auslegungszeit - schriftlich oder zu Protokoll während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Elxleben Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen eingetragene Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Elxleben, den 16. Juni 2023

gez.

Heinemann

Hauptamt