| Sitzungstermin: | Donnerstag, 14. März 2024 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | — 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:51 Uhr |
| Ort: | Gesellschaftsraum des Gemeindehauses "Goldener Widder" |
| Sitzungsnummer: | GR W/2024/002 |
| Anwesend waren: | 9+1 |
Tagesordnung
Öffentlich:
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2024 |
| 03 | Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss Teilgenehmigung Kredit - Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2024 Gemeinde Witterda |
| 04 | Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 5900.9880 |
| 05 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 1300.5200 (2023) |
| 06 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720 |
| Betriebskostenpauschale für Kinder der eigenen Wohnsitzgemeinde, die auswärtig betreut werden |
| 07 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6300.5410 |
| 08 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7000.5422 |
| 09 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7700.5590 |
| 10 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 9000.8100 Gewerbesteuerumlage |
| 11 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 0620.6550 (Sachverständiger, Gerichts- und ähnliche Kosten) |
| 12 | Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Bürgermeisters |
| 13 | Beschlussfassung über die Beantragung der Fördermittel (Regionalbudget ) zur Anschaffung eines Fernrohrs auf gemeindeeigener Fläche |
| 14 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Sachvortrag:
Der Tagesordnung sollen zwei TOP‘s hinzugefügt werden.
Diese rücken an Stelle des Top 12 und Top 13, weshalb sich alle weiteren TOP’s verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2024
Sachvortrag:
Im TOP 05 der Niederschrift vom 01.02.2024 soll das Wort Brandschutzgutachten in Brandschutzkonzept geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss Teilgenehmigung Kredit - Haushaltssatzung / Haushaltsplan 2024 Gemeinde Witterda
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Kreditbetrag in Höhe von 370.100 €, welcher im Haushalt 2024 eingeplant war, wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda um 132.017 € gekürzt. Somit wurden nur 238.083 € genehmigt.
Im Rahmen der vorjährigen Haushaltssatzung 2023 wurde der Gemeinde Witterda eine Kreditgenehmigung in Höhe von 110.000 € erteilt. Bisher wurde dieser genehmigte Kredit nicht in Anspruch genommen. Gemäß § 63 Abs. 3 ThürKO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung fort. Die Gemeinde Witterda verfügt somit noch über eine Kreditgenehmigung in Höhe von 110.000 €.
Nach den Berechnungsvorgaben der Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise vom 29.11.2022 wurde für die Gemeinde Witterda von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda ein genehmigungsfähiger Kreditbetrag in Höhe von 348.083 € ermittelt.
Der Differenzbetrag in Höhe von 22.017 € muss nun vorerst im Haushalt gesperrt bzw. eingespart werden. Der Sperrvermerk soll in der Haushaltsstelle 8810.9507 vorgenommen werden.
Der Gemeinderat Witterda muss sich zu den Änderungen der Haushaltssatzung bezüglich der gekürzten Kreditsumme einverstanden erklären, indem er einen Beitrittsbeschluss fasst.
Beschluss:
Die Gemeinde Witterda tritt der Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda aus dem Bescheid vom 20.02.2024, AZ 092.51:902.58:68061/2024 (Eingang am 21.02.2024), bei.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung 2024 wird von 370.100 € um 132.017 € gekürzt und auf 238.083 € festgesetzt.
Im Rahmen der vorjährigen Haushaltssatzung 2023 wurde der Gemeinde Witterda eine Kreditgenehmigung in Höhe von 110.000 € erteilt. Bisher wurde dieser genehmigte Kredit nicht in Anspruch genommen. Gemäß § 63 Abs. 3 ThürKO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung. Die Gemeinde Witterda verfügt somit noch über eine Kreditgenehmigung in Höhe von 110.000 €.
Gleichzeitig wird in 2024 bei der Haushaltsstelle 8810.9507 ein Sperrvermerk i. H. v. 22.017 € festgesetzt.
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 5900.9880
Sachvortrag:
Der Sportverein hat über das LEADER Programm einen Fördermittelantrag zur Anschaffung von Outdoorfitnessgeräten gestellt und bewilligt bekommen.
Nach Umsetzung der Maßnahme zahlt LEADER den Förderbetrag in Höhe von 2.770,89 € aus.
Die Gemeinde Witterda ist als Zwischenfinanzier eingesprungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende außerplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 5900.9880 | 2023 VwH VmH |
| Betrag: 2.770,89 € | Objekt: | Zuschuss zu Investition Outdoor Fitnessgeräte |
| Maßnahme: | Vorfinanzierung |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 0,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 5600.7180 — 1.000,00 € 5600.5200 — 1.000,00 € 3400.7180 — 770,89 € | 2.770,89 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 2.770,89 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Der Sportverein hat über das LEADER Programm einen Fördermittelantrag zur Anschaffung von Outdoorfitnessgeräten gestellt und bewilligt bekommen.
Nach Umsetzung der Maßnahme zahlt LEADER den Förderbetrag in Höhe von 2.770,89 € aus.
Die Gemeinde Witterda ist als Zwischenfinanzier eingesprungen.
zeitlich: 2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 1300.5200 (2023)
Sachvortrag:
Die Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale 2023 erschien am 05.05.2023, somit konnte die Ausgabe und Einnahme bei der Haushaltsplanung 2023 nicht berücksichtigt werden.
Beschluss:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| apl/üpl | 1300.5200 | 2023 VwH |
| Betrag: 3.923,98 € | Objekt: Maßnahme: | Brandschutz, Feuerschutz Förderung zur bspw. Anschaffung von Geräten und Ausrüstung über die landesweite Feuerwehrpauschale 2023 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 4.200,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 1300.1710 | 3.923,98 EURO 3.923,98 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 8.123,98 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Die Freiwillige Feuerwehr Witterda erhielt auf Grundlage der jährlichen Feuerwehrstatistik zum Stichtag 31.12.2022 (19 Mitglieder) eine Zuwendung i. H. von 5.700,00 €. Unter Einhaltung der förderfähigen Maßnahmen wurden 3 Stck. Feuerwehrspinde, 23 Stck. Jugendfeuerwehrparkas und ein Satz Wettbewerbsgeräte (bestehend aus: Leiterwand, Hürde, Knotengestell, Laufbrett, Kriechtunnel samt Transportwagen) für die Jugendfeuerwehr angeschafft.
zeitlich: Die Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale 2023 erschien am 05.05.2023, somit konnte die Ausgabe und Einnahme bei der Haushaltsplanung 2023 nicht berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720
Betriebskostenpauschale für Kinder der eigenen Wohnsitzgemeinde, die auswärtig betreut werden
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Gemäß ThürKigaG, Wunsch- und Wahlrecht, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, § 21, Abs.5, ist die Gemeinde verpflichtet, monatlich eine Betriebskostenpauschale für fremd betreute Kinder (Kinder, die ihren Wohnsitz in Witterda/Friedrichsdorf haben und in anderen Städten oder Gemeinden betreut werden) an die betreuenden Städte/Gemeinden zu zahlen.
Für das vergangene Kindergartenjahr 2022/2023 beliefen sich die Betriebskosten pro Platz, für die gemeinschaftlich geführte Einrichtung verschiedener Altersgruppen, auf 653 Euro; für das laufende Kindergartenjahr 2023/2024 auf 702 Euro. Die Bekanntgabe erfolgt jährlich durch das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, letztmalig am 1.11.23.
Im Haushaltsplan wurde als Mittelwert eine Erhöhung von 30 Euro pro Kind und Monat geplant.
Die Anzahl der Kinder mit auswärtiger Betreuung ist von geplanten 8 Kindern auf 9 Kinder angestiegen. Es ergeben sich damit höhere Ausgaben für die Betriebskostenpauschale in Haushaltsstelle 4640.6720 für das Haushaltsjahr 2023. Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist erforderlich gemäß Beschlussvorlage.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe.
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| (x) üpl ( ) apl | 4640.6720 | 2023 (x) VwH ( ) VmH |
| Betrag: 5.073,87 € | Objekt: Maßnahme: | Kindertagesbetreuung Mehrkosten für auswärtig betreute Kinder der Wohnsitzgemeinde Witterda/Friedrichsdorf |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 63.700,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: … | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.1620 | — 5.073,87 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 68.773,87 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: ThürKigaG, Wunsch- und Wahlrecht, Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6300.5410
Sachvortrag:
Der Ansatz war für 2023 zu niedrig geplant. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde auf der Haushaltsstelle 4.300,00 € eingeplant um eine erneute Überschreitung zu vermeiden.
Der Ansatz lässt sich schwierig planen, da man nicht einschätzen kann wie die Winter werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 6300.5410 | 2023 VwH VmH |
| Betrag: 1.713,19 € | Objekt: | Ortsdurchfahrt Winterdienstpauschale |
| Maßnahme: | Betriebsausgaben / Kraftstoff Rasenmäher |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 2.500,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 6300.5200 — 1.394,09 € 7000.7130 — 319,10 € | 1.713,19 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 4.213,19 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Der Ansatz war für 2023 zu niedrig geplant.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurde auf der Haushaltsstelle 4.300,00 € eingeplant um eine erneute Überschreitung zu vermeiden.
Im Allgemeinen lässt sich der Ansatz schwierig planen, da man nicht einschätzen kann wie die Winter werden.
zeitlich: 2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7000.5422
Sachvortrag:
Für die neue Pumpstation für das Wohngebiet „Am Sägewerk“ (Regenrückhaltebecken) waren wir Anfangs in der Grundversorgung. Ein Vertrag bei der TEAG wurde geschlossen.
Am 20.12.2023 erhielt die Verwaltung ein Schreiben, das rückwirkend zum 18.05.2023 der neue Vertrag gilt. Es wird in 2024 eine hohe Rückzahlung der bis dato geleistete Abschläge erwartet, da die Raten viel zu hoch angenommen wurden.
Es kamen zudem Fragen bezüglich der Notwendigkeit der Pumpen auf. Das Bauamt erklärte hierzu folgendes:
Da das Regenrückhaltebecken tiefer als der Kanal liegt und sich das Becken dadurch füllt, muss dieses nach Starkregen sukzessiv abgepumpt werden. Der Bau des Beckens war technisch nicht anders umsetzbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 7000.5422 | 2023 VwH VmH |
| Betrag: 2.121,17 € | Objekt: | Energie Pumpstationen Witterda |
| Maßnahme: | Energiekosten |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 2.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 7000.5490 — 300,00 € 7000.6550 — 1.115,11 € 7000.7130 — 706,06 € | 2.121,17 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 4.121,17 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Für die neue Pumpstation für das Wohngebiet „Am Sägewerk“ (Regenrückhaltebecken) waren wir Anfangs in der Grundversorgung. Ein Vertrag bei der TEAG wurde geschlossen. Am 20.12.2023 erhielten wir das Schreiben, das rückwirkend zum 18.05.2023 der neue Vertrag gilt. Wir erwarten in 2024 eine hohe Rückzahlung der bis dato geleistete Abschläge da die Raten viel zu hoch angenommen wurden.
zeitlich: 2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7700.5590
Sachvortrag:
Die Mehrausgabe kommt aufgrund der Reparatur des Multicar (SÖM-2132) in Höhe von 4.236,36 € zustande.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 7700.5590 | 2023 VwH VmH |
| Betrag: 3.766,71 € | Objekt: | Fahrzeugerhaltung Reparaturen |
| Maßnahme: | Multicar SÖM-2132 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 5.925,38 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 6100.6550 | — 3.766,71 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 9.692,09 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Die Mehrausgabe kommt aufgrund der Reparatur des Multicar (SÖM-2132) in Höhe von 4.236,36 € zustande.
zeitlich: 2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 9000.8100Gewerbesteuerumlage
Sachvortrag:
Die Gemeinden führen anhand der tatsächlich eingenommenen Gewerbesteuern eine Gewerbesteuerumlage an das Land Thüringen ab.
Im Haushaltsjahr 2023 wurden mehr als doppelt so viele Gewerbesteuern eingenommen wie ursprünglich geplant waren. Deshalb musste auch bedeutend mehr Gewerbesteuerumlage abgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe.
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl | 9000.8100 | 2023 x VwH |
| Betrag: 17.114,70 € | Objekt: | Steuern, Allgemeine Zuweisungen u. Umlagen |
| Maßnahme: | Gewerbesteuerumlage 2023 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 23.500,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 9000.0030 | — 17.114,70 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 40.614,70 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
Die Gemeinden führen anhand der tatsächlich eingenommenen Gewerbesteuern eine Gewerbesteuerumlage an das Land Thüringen ab.
Im Haushaltsjahr 2023 wurden mehr als doppelt so viele Gewerbesteuern eingenommen wie ursprünglich geplant waren. Deshalb musste auch bedeutend mehr Gewerbesteuerumlage abgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 0620.6550 (Sachverständiger, Gerichts- und ähnliche Kosten)
Sachvortrag:
Bei der Haushaltsplanung für 2023 wurden für die Haushaltsstelle 0620.6550 ein Betrag in Höhe von 6.000,00 € eingeplant.
Durch zusätzlich anfallende Kosten wie u.a. Honorarkosten für die rechtliche Beratung bezüglich der Naherholungsanlage „Schöne Aussicht“ sowie die Vermessungskosten für die Flurstückzerlegung zur Entstehung einer öffentlichen Straße (parallel zum Siegelsgraben) wird der Haushaltsansatz um einen Betrag in Höhe von 6.442,55 € überschritten.
Aus diesem Grund wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.442,55€ für diese Haushaltsstelle beantragt.
Die überplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 0620.6550 wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 0620.6550 | 2023 VwH VmH |
| Betrag: 6.442,55 € | Objekt: | Sachverständiger, Gerichts- und ähnliche Kosten |
| Maßnahme: | Honorarvereinbarung (Ampere, Frau Henke), Liegenschaftsvermessung (Straße) |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2023 | — 6.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 Euro |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 9000.8320 | — 6.442,55 Euro |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 12.442,55 Euro |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Bei der Haushaltsplanung für 2023 wurden für die Haushaltsstelle 0620.6550 ein Betrag in Höhe von 6000,00 € eingeplant. Durch zusätzlich anfallende Kosten wie u.a. Honorarkosten für die rechtliche Beratung bezüglich der Naherholungsanlage „Schöne Aussicht“ sowie die Vermessungskosten für die Flurstückzerlegung zur Entstehung einer öffentlichen Straße (parallel zum Siegelsgraben) wird der Haushaltsansatz um einen Betrag in Höhe von 6.442,55 € überschritten. Aus diesem Grund wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.442,55 € für diese Haushaltsstelle beantragt.
zeitlich: 2023
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Bürgermeisters
Sachvortrag:
Das Kunstdenkmal „Verzahnung“ soll eigenständig sichergestellt und beräumt werde.
Die Kosten sollen an die Stadt gestellt und von dieser getragen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung den Bürgermeister Herrn Rene Heinemann zu ermächtigen, die Sicherstellung und Beräumung der Plastik „Verzahnung“ zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 9+1
Beschlussfassung über die Beantragung der Fördermittel (Regionalbudget) zur Anschaffung eines Fernrohrs auf gemeindeeigener Fläche
Sachvortrag:
Herr Scheitler stellte erneut das digitale Fernrohr vor. Die Frist für die Antragseinreichung wurde auf den 15.03.2024 verlängert. Die Kosten belaufen sich auf rund 12.000,00 €. Davon können 80% der förderfähigen Kosten zurückerstattet werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Beantragung der Fördermittel (Regionalbudget) zur Anschaffung eines Fernrohrs auf gemeindeeigener Fläche.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 1
Enthaltung: 1
Anwesende Mitglieder: 9+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
Thema im TOP Verschiedenes war unter anderem die Baustelle am Schenkstor. Das alte Pflaster der Baustelle soll vorerst auf dem Bauhof gelagert werden, bis es eine neue Verwendung findet. Zudem wurde über die Breite des Gehweges gesprochen, dieser beträgt an der schmalsten Stelle eine Breite von 53 cm. An der Engstelle ist vorerst keine Beschilderung vorgesehen.
Der Kalkofengraben in Witterda verschlechtert sich immer weiter. Es ist angedacht die dafür bereits vorhandenen Rohre weiter zu verlegen.
Im Gemeindehaus Lange Str. 99 wurde ein Wasserfleck über der Haustür festgestellt.
Nach der Sitzung wurde festgestellt, dass die Ursache dafür ein defektes Heizungsrohr ist. Die Reparatur ist bereits zeitnah geplant.
Ende der öffentlichen Sitzung: 20:51 Uhr
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 25.04.2024