| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung:
Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der geplante Rückbau, der sich im räumlichen Geltungsbereich befindlichen alten dreikammrigen Horizontalsiloanlage und die anschließende Nachnutzung dieser fast vollständig versiegelten Betriebsfläche der Witterdaer Agrar GmbH zur Errichtung von 2 Mittelgaragen zur gewerblichen Vermietung, WC Container sowie Einfriedungen und Zufahrten planungsrechtlich unterstützt und begleitet werden.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angaben nach § 3 (2) Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassender Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße" gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Planunterlagen zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hallenneubau Agrar GmbH - Bahnhofstraße", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlage werden in der Zeit vom 27.05.2024 bis 28.06.2024 auf der Internetseite der erfüllenden Gemeinde Elxleben unter der Adresse:
www.gemeinde-elxleben.de unter Aktuelles
gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der erfüllenden Gemeinde Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 99189 Elxleben während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen: info@gemeinde-elxleben.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Heinemann
Bürgermeister