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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

der Gemeinderatssitzung Witterda

Öffentlich

Sitzungstermin:

Donnerstag, 27. April 2023

Sitzungsbeginn öffentlicher Teil:

19:00 Uhr

Sitzungsende:

19:30 Uhr

Ort:

Gesellschaftsraum des Gemeindehauses "Goldener Widder"

Sitzungsnummer:

GR W/2023/022

Anwesend:

7+1

Tagesordnung

01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2023

03

Beschlussfassung

über die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

04

Beschlussfassung

über die Bestellung eines Wahlleiters und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters

05

Beschlussfassung

über die Veränderungssperre Bezüglich des Antrages der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG - Errichtung Windenergie in der Gemarkung Witterda

06

Verschiedenes

Bürgermeister René Heinemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates Witterda fest.

TOP 01

Beschlussfassung

über die Tagesordnung

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

Anwesende Mitglieder:

7+1

 — 

TOP 02

Beschlussfassung

über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2023

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

Anwesende Mitglieder:

7+1

 — 

TOP 03

Beschlussfassung

über die 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

Sachvortrag:

Mit dem 6. Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 23.03.2021 wurden unter anderem die §§ 15 Abs.1a und 26a ThürKO neu eingefügt. Diese zwei Paragraphen sollen zukünftig in die Hauptsatzung der Gemeinde Witterda aufgenommen werden.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes in Sömmerda hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass dies ergänzt werden muss.

Zu der Ergänzung des § 15 Abs.1a Thürko (Unterrichtung und Beratung der Einwohner) gab

Herr Heinemann bekannt, dass jeder Einwohner der Gemeinde Witterda, weiterhin keine Einschränkung hat bezüglich der Redezeit und Fragestellungen zu einem Anliegen, was den Einwohner bewegt.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

Aufgrund der §§ 15 Abs. 1a und 26a der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Witterda in seiner Sitzung am 27. April 2023 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda beschlossen:

Artikel 1

1. Der § 5 wird wie folgt geändert:

a)

Die Überschrift erhält folgende Fassung:

§ 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung

b)

Danach wird folgender Absatz als Absatz 1 neu eingefügt und die bisherigen Absätze fortlaufend neu nummeriert:

(1)

Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Witterda mit OT Friedrichsdorf pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Gemeindeverwaltung Elxleben – Hauptamt - info@gemeinde-elxleben.de eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 2 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 20 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 3 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.

2. Nach § 9 wird ein neuer Paragraph (§ 9a) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 9 a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch

-

die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

-

die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

Anwesende Mitglieder:

7+1

 — 

TOP 04

Beschlussfassung

über die Bestellung eines Wahlleiters und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters

Sachvortrag:

Da im Jahr 2024 die

  • Europawahl,
  • Landtagswahl
  • Landratswahl
  • Kreistagswahl
  • Kommunalwahl

stattfindet, muss ein Wahlleiter und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Witterda bestellt werden.

Herr Heinemann stellte den vorgeschlagenen Wahlleiter, Frau Ines Galle und dessen Vertretung, Frau Cornelia Heinz, vor.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung gemäß § 4, Abs. 2 Satz 3 bis 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes – ThürKWG – vom 16. August 1993, in seiner jeweils gültigen Fassung sowie § 2 Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung – ThürKWO – vom 02. März 2009, in seiner jeweils gültigen Fassung, die Bestellung eines Wahlleiters und eine weitere Person zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Witterda für das Jahr 2024 für die

  • Europawahl
  • Landtagswahl
  • Landratswahl
  • Kreistagswahl
  • Kommunalwahl

§ 1

Als Wahlleiter der Gemeinde Witterda wird eine Bedienstete der Gemeinde Elxleben, Frau Ines Galle berufen.

Als Stellvertreter des Wahlleiters wird eine Bedienstete der Gemeinde Elxleben Frau Cornelia Heinz berufen.

§ 2

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 des ThürKWG ist die Berufung der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

§ 3

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung:

0

Anwesende Mitglieder:

7+1

 — 

TOP 05

Beschlussfassung

über die Veränderungssperre Bezüglich des Antrages der UKA Meißen Projektentwicklung GmbH & Co. KG - Errichtung Windenergie in der Gemarkung Witterda

Sachvortrag:

Herr Heinemann empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes dem Antrag nicht zuzustimmen und stattdessen eine Veränderungssperre bezüglich der Errichtung der Windenergieanlagen zu verhängen.

Mit der befreundeten norddeutschen Gemeinde Wiesmoor wurde bereits Kontakt aufgenommen, um sich über das Thema Windenergie beraten zu lassen. Hierzu werden Herr Heinemann und Herr Sturm gemeinsam nach Wiesmoor fahren.

Herr Sturm würde sich wünschen, dass sich einige Ratsmitglieder anschließen.

Herr Schwade bittet währenddessen um Protokollführung, sodass man besser nachvollziehen kann über welche Themen oder Problematiken diesbezüglich gesprochen wurde.

Herr Staudinger erkundigte sich, wo in Zukunft Photovoltaikanlagen in Witterda angebracht werden könnten. Laut Herrn Heinemann sollte darüber nachgedacht werden, jedes Dach eines öffentlichen Gebäudes der Gemeinde mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Bauausschuss der Gemeinde Witterda hat dem Gemeinderat die Verhängung der Veränderungssperre bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Witterda empfohlen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Witterda beschließt in seiner heutigen Sitzung die Verhängung der Veränderungssperre bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Witterda aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Witterda als sachlicher Teilflächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2b BauGB zu Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen.

Beschluss Nr. 61 – 15 - 2021

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltung:

0

Anwesende Mitglieder:

7+1

 — 

TOP 06

Verschiedenes

Sachvortrag:

Thema Anschaffung der Tablets

Aus Datenschutzgründen ist es notwendig, dass jedes Gemeinderatsmitglied ein separates Tablet von der Gemeinde zur Verfügung gestellt bekommt, damit vertrauliche Informationen digital zugestellt werden können.

Aufgrund der geringeren Kreisumlage konnten die Tablets nun angeschafft werden.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:31 Uhr

Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates am:  —  22.06.2023