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Amtsblatt der Gemeinden Elxleben und Witterda
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda

Aufgrund der §§ 15 Abs. 1a und 26a der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Witterda in seiner Sitzung am 27. April 2023 folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda beschlossen:

Artikel 1

1. Der § 5 wird wie folgt geändert:

a)

Die Überschrift erhält folgende Fassung:

§ 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung

b)

Danach wird folgender Absatz als Absatz 1 neu eingefügt und die bisherigen Absätze fortlaufend neu nummeriert:

(1)

Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohner­anfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Witterda mit OT Friedrichsdorf pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Gemeindeverwaltung Elxleben – Hauptamt - info@gemeinde-elxleben.de eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 2 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 20 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 3 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatssitzung.

2. Nach § 9 wird ein neuer Paragraph (§ 9a) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 9 a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch

-

die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

-

die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Witterda, den 27. April 2023

gez.

Heinemann

Bürgermeister

ausgefertigt am 13. Juli 2023

gez.

Heinemann  —  - Siegel -

Bürgermeister

II.

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda ist der Kommunalaufsicht beim Landratsamtes Sömmerda als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden. Rechtliche Bedenken gegen diese Satzung bestehen nicht.

Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO)

2.

die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO)

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

III.

Jedermann kann die32. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witterda ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Witterda, den 21. Juli 2023

gez. Heinemann

Bürgermeister