| Sitzungstermin: | Montag, 24. März 2025 |
| Sitzungsbeginn öffentlicher Teil: | 19:02 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:27 Uhr |
| Ort: | Seniorentreff |
| Sitzungsnummer: | GR/2025/006 |
| Anwesend waren: | 11+1 |
Tagesordnung
| 01 | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 02 | Information Bürgermeister |
| 03 | Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2024 |
| 04 | Beratung über den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Elxleben mit seinen Anlagen |
| 05 | Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.4160 |
| 06 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 4640.6720 |
| 07 | Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 7000.5001 |
| 08 | Beschlussfassung über die Einstellung des ursprünglichen Bauleitplanverfahrens VEP Nr. 08/2014 "Edeka-Markt" der Gemeinde Elxleben |
| 09 | Beschlussfassung über die Einstellung des aktuellen Bauleitplanverfahrens (1. Änderung Edeka) des VEP Nr.08/2014 "Edeka-Markt" der Gemeinde Elxleben |
| 10 | Beschlussfassung über den Verkauf der Gemeindeeigenen Flächen, Gemarkung Elxleben, Flur 4, Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50 |
| 11 | Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung - ländlicher Weg In der Aue in Elxleben |
| 12 | Verschiedenes - öffentlich |
Bürgermeister Heiko Koch eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Information Bürgermeister
Sachvortrag:
Der Bürgermeister erklärte kurz die derzeitige Haushaltssituation, verwies dann jedoch auf eine weitere Klärung im TOP 04.
Beschlussfassung über die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2024
Sachvortrag:
Im TOP 03 und TOP 10 der Niederschrift vom 16.12.2024 sollen kleine Änderungen bezüglich der Formulierung vorgenommen werden.
Der Bürgermeister erklärte auf eine Frage bezüglich der fehlenden Auflistung des Personalamtes im Organigramm, das dieses dem Hauptamt zugehörig ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 3
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beratung über den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Elxleben mit seinen Anlagen
Sachvortrag:
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen wurde jedem Gemeinderatsmitglied als Diskussionsgrundlage übergeben.
Der Bürgermeister erklärte die Zusammensetzung von dem aktuellen Fehlbetrag in Höhe von 900.000,00 €. Die Rücklage sind durch den Bau der Kita aufgebraucht, weshalb es nötig ist weiterhin Gelder einzusparen. Zwar ist dies schon gut gelungen, jedoch sollte weiterhin nach Einsparmöglichkeiten geschaut werden. Vorschläge hierzu sind ausdrücklich erwünscht.
Die Gemeinde Elxleben befindet sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung. Der Haushalt selbst soll, wenn möglich im Mai beschlossen werden.
Herr Westhaus schlug vor eine Mietpauschale vom Revierförster, welcher 1x pro Woche für 2 Stunden in der Gemeinde sitzt einzunehmen. Da dieser jedoch lediglich den Medienraum nutzt und keinerlei Ressourcen verbraucht, ist eine Rechnungsstellung laut dem Bürgermeister unbegründet und nicht gerechtfertigt.
Der Bürgermeister erklärte zudem, dass die Reinigungskosten der Kita sehr hoch sind. Da eine tägliche Reinigung jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist, soll der derzeitige Vertrag überprüft werden. Eine neue Ausschreibung ist dabei nicht ausgeschlossen. Weiterhin ist noch der Finanzausgleich in Höhe von 32.000,00 € an das Land fällig.
Die Gemeinde Elxleben wird nach aktuellen Rechnungen auch im Jahr 2026 keine Schlüsselzuweisungen erhalten.
Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe
in der HH-Stelle 4640.4160
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung mit folgendem Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 4+1
empfohlen.
Die außerplanmäßigen Kosten entstanden durch wiederholte, unvorhersehbare krankheitsbedingte Ausfälle des Küchenpersonals in unserer Kita. Da die Aufgabe sachlich und zeitlich unabwendbar war, musste kurzfristig externes Personal eingesetzt werden, um den Betrieb sicherzustellen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende außerplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl x apl | 4640.4160 | 2024 x VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Personalausgaben sonstige Beschäftigte |
| 16.940,62 EURO | Maßnahme: | Elxleben |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | 0,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — 0,00 EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 6700.9500 | 16.940,62 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 16.940,62 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
Die außerplanmäßigen Kosten entstanden durch wiederholte, unvorhersehbare krankheitsbedingte Ausfälle des Küchenpersonals in unserer Kita. Da die Aufgabe sachlich und zeitlich unabwendbar war, musste kurzfristig externes Personal eingesetzt werden, um den Betrieb sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
in der HH-Stelle 4640.6720
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung mit folgendem Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 5+1
empfohlen.
Gemäß ThürKigaG, Wunsch- und Wahlrecht, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, §§ 21, Abs. 5, ist die Gemeinde verpflichtet, monatlich eine Betriebskostenpauschale für fremd betreute Kinder (17 Kinder, die ihren Wohnsitz in Elxleben haben und in anderen Städten oder Gemeinden betreut werden) an die betreuenden Städte/Gemeinden zu zahlen.
Für das vergangene Kindergartenjahr 2023/2024 beliefen sich die Kosten pro Platz, für die gemeinschaftlich geführte Einrichtung verschiedener Altersgruppen, auf 702 Euro; für das laufende Kindergartenjahr 2024/2025 auf 764 Euro. Die Bekanntgabe erfolgt jährlich durch das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, letztmalig am 18.10.24.
Die Erhöhung der Betriebskostenpauschale ab August 2024 war mit einem Mittelwert von 30 Euro /Kind/Monat in die Planung 2024 bereits einbezogen worden. Tatsächlich erhöhte sich die Pauschale um 62 Euro. Mit Schuleintritt im August 2024 war keine Senkung der Kosten zu erwarten, da weitere Kinder außerhalb der Gemeinde Elxleben zur Betreuung angemeldet worden sind, obwohl Betreuungsplätze in der Gemeinde zur Verfügung stehen.
Es ergeben sich erhöhte Ausgaben für die Betriebskostenpauschale in Haushaltsstelle 4640.6720 für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 32.153,60 €.
Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ist erforderlich. Die Mehrausgaben werden gedeckt aus den Mehreinnahmen in der 4640.1621 und 4640.1611.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende überplanmäßige Ausgabe
| X üpl apl | 4640.6720 | 2024 X VwH VmH |
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| Betrag: | Objekt: | Wunsch- und Wahlrecht nach ThürKigaG |
| 32.153,60 EURO | Maßnahme: | Finanzierung der Kindertagesbetreuung in anderen Gemeinden n. ThürKigaG §§ 21 und 22 |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | 108.000,00 EURO |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: | — EURO |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung: 4640.1621 | 32.153,60 EURO 14.749,00 EURO |
| 4640.1611 Voraussichtliche Gesamtausgabe | 17.404,60 EURO 140.153,60 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Übernahme der Betriebskosten für fremd betreute Kinder durch die Wohnsitzgemeinde gemäß ThürKigaG
Auswärtig betreute Kinder: 17,
Betriebskosten/Kind/Monat: 1-07.24 = 702,00 €
8-12.24 = 764,00 €
zeitlich: 2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe
in der HH-Stelle 7000.5001
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung mit folgendem Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 4+1
empfohlen.
Weitere Unterhaltungsmaßnahmen am Kanalsystem verursachen die überplanmäßige Ausgabe. Unter anderen mussten wegen Verstopfungen in der Hauptleitung an mehreren Stellen im Ort gespült werden und TV-Befahrungen zur Ermittlung der Ursachen der Verstopfungen beauftragt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung folgende überplanmäßige Ausgabe:
| die Ausgabe ist: | Haushalt-Stelle: | Haushalt-Jahr: |
| üpl X apl | 7000.5001 | 2024 VwH VmH |
| Betrag: | Objekt: | Abwasser |
| 497,09 € | Maßnahme: | Unterhaltung Kanalsystem |
Berechnung der Gesamtausgabe:
| Haushaltsansatz und Haushaltsreste für 2024 | 10.000,00 Euro |
| Bisher genehmigte Haushaltsüberschreitung Deckung bei: 6300.5100 5.000,00 € 6700.9501 5.000,00 €, 6700.9504 3.500,00 €, 7000.9500 10.000,00 €, 7000.9501 4.000,00 €, 5900.5100 2.000,0 €, 7700.5590 4.000,00 €, 8810.9320 8.100,00 € | 52.068,69 Euro |
| Neu beantragte Haushaltsüberschreitung Deckung 7000.5000 | 497,09 EURO |
| Voraussichtliche Gesamtausgabe | 62.565,78 EURO |
Begründung der Unabweisbarkeit der Ausgaben
(§ 58 ThürKO)
sachlich: Weitere Unterhaltungsmaßnahmen am Kanalsystem verursachen die überplanmäßige Ausgabe. Unter anderen mussten wegen Verstopfungen in der Hauptleitung an mehreren Stellen im Ort gespült werden und TV-Befahrungen zur Ermittlung der Ursachen der Verstopfungen beauftragt werden.
zeitlich: 2024
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über die Einstellung des ursprünglichen Bauleitplanverfahrens VEP Nr. 08/2014 "Edeka-Markt" der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2014 planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ für die Errichtung des Edeka-Marktes wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bis zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss durchgeführt.
Zur Beschleunigung der Umsetzung des geplanten Einkaufsmarktes wurde am 09.11.2015 beim Landratsamt Sömmerda der Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung gestellt. In dem Zusammenhang wurden dem Landratsamt Sömmerda am 25.01.2016 zusammengestellten Verfahrensakten des bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 zur Planreifebestätigung übergeben.
Durch das Landratsamt Sömmerda wurde am 10.02.2016 die Planreife des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 festgestellt. Die Baugenehmigung für den Edeka-Markt wurde daraufhin am 19.04.2016 nach § 33 BauGB erteilt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ der Gemeinde Elxleben trat anschließend jedoch nie in Kraft, da die formelle Genehmigung des Bauleitplanes nicht beantragt wurde, die anschließend ortsüblich hätte bekanntgegeben werden müssen.
Im Ergebnis der dazu durchgeführten Beratung im Landratsamt Sömmerda am 17.12.2024 wurde festgestellt, dass dieses Bauleitplanverfahren somit noch nicht abgeschlossen ist, aber auf Grund der erteilten Baugenehmigung und die Errichtung sowie Inbetriebnahme des Edeka-Marktes vor über 7 Jahren vom Bestandschutz des Marktes auszugehen ist und eine nachträgliche Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 durch den Landkreis Sömmerda nicht mehr erforderlich ist.
Aus den genannten Gründen wird das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ hiermit eingestellt. Dieser Beschluss dient der Klarstellung und formellen Berücksichtigung der gegebenen Rechtslage.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 über die Einstellung des Verfahrens beraten.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutige Sitzung die Einstellung des ursprünglichen Bauleitverfahrens einzustellen.
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Elxleben;
Planverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka - Markt“ der Gemeinde Elxleben im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in den Jahren 2014 bis 2015
hier: Einstellung dieses ursprünglichen Bauleitplanverfahrens
1. Beschlusstext
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: 56/04/2012 vom 16.12.2014) planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ für die Errichtung des Edeka-Marktes wird hiermit eingestellt.
2. Beschlussbegründung
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2014 planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka - Markt“ für die Errichtung des Edeka-Marktes wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB bis zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss durchgeführt.
Zur Beschleunigung der Umsetzung des geplanten Einkaufsmarktes wurde am 09.11.2015 beim Landratsamt Sömmerda der Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung gestellt. In dem Zusammenhang wurden dem Landratsamt Sömmerda am 25.01.2016 zusammengestellten Verfahrensakten des bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 zur Planreifebestätigung übergeben.
Durch das Landratsamt Sömmerda wurde am 10.02.2016 die Planreife des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 festgestellt. Die Baugenehmigung für den Edeka-Markt wurde daraufhin am 19.04.2016 nach § 33 BauGB erteilt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ der Gemeinde Elxleben trat anschließend jedoch nie in Kraft, da die formelle Genehmigung des Bauleitplanes nicht beantragt wurde, die anschließend ortsüblich hätte bekanntgegeben werden müssen.
Im Ergebnis der dazu durchgeführten Beratung im Landratsamt Sömmerda am 17.12.2024 wurde festgestellt, dass dieses Bauleitplanverfahren somit noch nicht abgeschlossen ist, aber auf Grund der erteilten Baugenehmigung und die Errichtung sowie Inbetriebnahme des Edeka-Marktes vor über 7 Jahren vom Bestandschutz des Marktes auszugehen ist und eine nachträgliche Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 durch den Landkreis Sömmerda nicht mehr erforderlich ist.
Aus den genannten Gründen wird das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ hiermit eingestellt. Dieser Beschluss dient der Klarstellung und formellen Berücksichtigung der gegebenen Rechtslage.
Bemerkung:
Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Anlage zum Beschluss:
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über die Einstellung des aktuellen Bauleitplanverfahrens (1. Änderung Edeka) des VEP Nr.08/2014 "Edeka-Markt" der Gemeinde Elxleben
Sachvortrag:
Für das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 23.10.2023 planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka - Markt“ zur Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes wurde eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Im Zuge dieser Behördenbeteiligung hat das Landratsamt Sömmerda in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für den Ursprungsplan (2024/2015) lediglich eine Planreifebestätigung im Zuge der erteilten Baugenehmigung vorliegt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ (Ursprungsplan 2014/2015) der Gemeinde Elxleben trat anschließend jedoch nie in Kraft, da die formelle Genehmigung des Bauleitplanes nicht beantragt wurde, die anschließend ortsüblich hätte bekanntgegeben werden müssen, was von allen Beteiligten offensichtlich übersehen wurde.
Im Ergebnis der dazu durchgeführten Beratung im Landratsamt Sömmerda am 17.12.2024 wurde festgestellt, dass auf Grund der erteilten Baugenehmigung vom 19.04.20216 und die Errichtung sowie Inbetriebnahme des Edeka-Marktes vor über 7 Jahren vom Bestandschutz des Marktes auszugehen ist und eine nachträgliche Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 durch den Landkreis Sömmerda nicht mehr erforderlich ist.
Damit einher erging die Feststellung, dass die Fortführung des 1. Änderungsverfahrens zum Ursprungsplan nicht mehr möglich ist, da der Ursprungsplan nie in Kraft getreten ist.
Dem Vermerk der Rechtsanwaltskanzlei Bergerhoff (Erfurt) vom 22.11.2024 (siehe Anlage 2 zum Beschluss) wurde seitens des Landratsamtes Sömmerda grundsätzlich zugestimmt, in dem es u.a. heißt:
„Da es für den Standort somit keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung nach § 34 bzw. § 35 BauGB. Das Vorhabengrundstück liegt unzweifelhaft in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so dass sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB richtet.“
Da die Rechtsanwaltskanzlei Bergerhoff bei der planungsrechtlichen Beurteilung dieser Situation im Ergebnis zu einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Erweiterung der Verkaufsfläche des Einkaufsmarktes nach § 34 BauGB kommt, wird das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka - Markt“ hiermit eingestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 über die Verfahrenseinstellung beraten.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Einstellung des aktuellen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des VEP Nr. 08/2014 „Edeka-Markt“ der Gemeinde Elxleben.
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Elxleben;
Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ der Gemeinde Elxleben im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (2023 / 2024)
hier: Einstellung dieses aktuellen Bauleitplanverfahrens
1. Beschlusstext
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: GR/2023/064 vom 23.10.2023) planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ zur Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes wird hiermit eingestellt.
2. Beschlussbegründung
Für das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 23.10.2023 planungsrechtlich eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ zur Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes wurde eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Im Zuge dieser Behördenbeteiligung hat das Landratsamt Sömmerda in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für den Ursprungsplan (2024/2015) lediglich eine Planreifebestätigung im Zuge der erteilten Baugenehmigung vorliegt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/2014 „Edeka Markt“ (Ursprungsplan 2014/2015) der Gemeinde Elxleben trat anschließend jedoch nie in Kraft, da die formelle Genehmigung des Bauleitplanes nicht beantragt wurde, die anschließend ortsüblich hätte bekanntgegeben werden müssen, was von allen Beteiligten offensichtlich übersehen wurde.
Im Ergebnis der dazu durchgeführten Beratung im Landratsamt Sömmerda am 17.12.2024 wurde festgestellt, dass auf Grund der erteilten Baugenehmigung vom 19.04.20216 und die Errichtung sowie Inbetriebnahme des Edeka-Marktes vor über 7 Jahren vom Bestandschutz des Marktes auszugehen ist und eine nachträgliche Genehmigung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 durch den Landkreis Sömmerda nicht mehr erforderlich ist.
Damit einher erging die Feststellung, dass die Fortführung des 1. Änderungsverfahrens zum Ursprungsplan nicht mehr möglich ist, da der Ursprungsplan nie in Kraft getreten ist.
Dem Vermerk der Rechtsanwaltskanzlei Bergerhoff (Erfurt) vom 22.11.2024 (siehe Anlage 2 zum Beschluss) wurde seitens des Landratsamtes Sömmerda grundsätzlich zugestimmt, in dem es u.a. heißt:
„Da es für den Standort somit keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung nach § 34 bzw. § 35 BauGB. Das Vorhabengrundstück liegt unzweifelhaft in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, so dass sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB richtet.“
Da die Rechtsanwaltskanzlei Bergerhoff bei der planungsrechtlichen Beurteilung dieser Situation im Ergebnis zu einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Erweiterung der Verkaufsfläche des Einkaufsmarktes nach § 34 BauGB kommt, wird das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/2014 "Edeka-Markt“ hiermit eingestellt.
Bemerkung:
Nachfolgend namentlich aufgeführte Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Elxleben waren aufgrund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wegen persönlicher Beteiligung / Befangenheit von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:
Anlage 1 zum Beschluss:
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Planung
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über den Verkauf der
Gemeindeeigenen Flächen, Gemarkung Elxleben,
Flur 4, Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49, 50
Sachvortrag:
Im Zuge des Hochwasserschutzprojektes nördliche Geraaue, Kühnhausen - Gebesee werden zur Errichtung der neuen Deiche verschiede Flurstücke in der Gemarkung Elxleben für die Umsetzung der Maßnahme benötigt.
Um die Gärten in der Gartenanlage „Große Gera“ erhalten zu können wurde die Planung angepasst und eine Zersplitterung der Gärten vermieden.
Der neue Verlauf der Deiche erfolgt über Gemeindeeigene Flurstücke (46 -50).
In verschiedenen Gesprächen zwischen der Thüringer Landgesellschaft und dem Bürgermeister bekundete man die Verkaufsbereitschaft diese Flurstücke 46-50, Flur 4, Gemarkung Elxleben. Auch hier wäre eine Zersplitterung der Flächen durch die neuen Deiche entstanden, sodass wir der Thüringer Landgesellschaft mitgeteilt haben, dass wenn wir die Flächen verkaufen, nur im Ganzen zum Ankauf anbieten werden.
Der Verkaufserlös soll als Co- Finanzierung für die Planungsleistungen für die Genehmigungsplanung des ländlichen Weges (In der Aue) verwendet werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Elxleben hat in seiner Sitzung vom 10.03.2025 über den Verkauf der Flächen Flurstücke 46 bis 50, Flur 4, Gemarkung Elxleben beraten.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
Der Gemeinderat schlug vor auch das Flurstück 45 zu verkaufen, da dieses zwar für den Deichbau nicht benötigt wird, jedoch im Anschluss als Pachtland unbrauchbar ist.
Das Angebot soll daher geändert und anschließend beim Freistaat Thüringen eingereicht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung den Verkauf der Grundstücksgesamtflächen in der Gemarkung Elxleben, Flur 4, Flurstücke 45, 46, 47, 48, 49 und 50 bezüglich der benötigten Flächen für den Hochwasserschutz (Deichbau) bei den Gärten vor der Gerabrücke
| an die | Thüringer Landgesellschaft mbH |
| Weimarische Straße 29 b, 99099 Erfurt |
zu den aktuellen Bodenrichtwert für Ackerflächen in Höhe von 1,40 €/m².
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistung -
ländlicher Weg In der Aue in Elxleben
Sachvortrag:
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung mit folgendem Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 4+1
empfohlen.
Um Fördermittel für die Herstellung des ländlichen Weges (In der Aue) beim TLBG beantragen zu können benötigt die Gemeinde Elxleben eine Genehmigungsplanung.
Der Bürgermeister erklärte hierzu, dass diese im Jahr 2019 noch nicht Pflicht gewesen ist, der Weg jedoch von großem Nutzen und Vorteil sei. Die Gesamtmaßnahme samt Ausschreibung für das Flurbereinigungsverfahren erfolgt über den Freistaat Thüringen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Elxleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Planungsleistungen bezüglich der Erstellung der Genehmigungsplanung für den ländlichen Weg In der Aue an das Büro
| Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH |
| An der Pikardie 8, 01277 Dresden |
zu einem Bruttogesamtpreis in Höhe von 30.147,04 €
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Enthaltung: 0
Anwesende Mitglieder: 11+1
Verschiedenes - öffentlich
Sachvortrag:
Themen waren:
Ausbau vom ländlichen Weg
| > | derzeit befindet sich das Projekt noch in Planung, der Bau von Deich und Weg soll 2026 erfolgen |
Oberflächenwasser in der Gerhart-Hauptmann-Straße
| > | die Planung hierzu liegt bereits seit Oktober 2024 bei der zuständigen Behörde vor, geplant ist die Maßnahme für 2026 |
Glasfaserausbau in Elxleben
| > | der Glasfaserausbau ist zu 75 % erfolgt. Es soll bei der Telekom erfragt werden, für wann der weitere Ausbau geplant ist. |
Zusammenschluss mit der VG Gera Aue
| > | als 1. Maßnahme sollen schnellstmöglich das Personenstandswesen und die Verwaltung der Kitas zusammengeführt werden. Zuvor soll eine Information an die Bürger erfolgen. |
Alter Friseur und Baumarkt
| > | für die Räumlichkeit vom ehemaligen Friseur soll ein Mieter gefunden werden. Für den Baumarkt, ehemals Praktiker, wurde eine Anfrage gestartet. |
Die Genehmigung der Niederschrift erfolgte in der Gemeinderatssitzung am: 16.06.2025