die Friedhofsverwaltung hat bereits mehrfach festgestellt, dass an den Urnengemeinschaftsanlagen Gegenstände zum Gedenken abgelegt wurden und werden.
Wir möchten Sie bitten, vom Ablegen solcher Gegenstände zum Gedenken Abstand zu nehmen.
Zulässig ist an den Urnengemeinschaftsanlagen das Ablegen von Blumengebinden, Sträußen und Gestecken. Diese sind von den Angehörigen auch selbst wieder zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Das Entsorgen von mitgebrachtem Hausmüll/Essenresten in den Tonnen/Behältnissen der Friedhöfe ist strengstens untersagt und wird bei Zuwiderhandlungen mit einem Ordnungsgeld belegt!
Ihre Friedhofsverwaltung