Auf der Grundlage des § 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in Verbindung mit §§ 56 und 57 Abs. 1 und 3, erlässt die Gemeinde Elxleben am 18.05.2026 folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung des Landratsamtes Sömmerda, als Aufsichtsbehörde, vom 10. Juni 2026, hiermit bekannt gemacht wird.
Haushaltssatzung der Gemeinde Elxleben
Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2026
welche hiermit bekannt gemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 6.037.900 € |
| und Ausgaben | 6.037.900 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 1.660.500 € |
| und Ausgaben | 1.660.500 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird mit 0 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.006.300 € festgesetzt.
Die Verwaltungskostenumlage von der Gemeinde Witterda wird auf 225.000 € festgesetzt.
Es wird eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG in Höhe von 590.000 € erfolgen.
Der Stellenplan wird angepasst und liegt als Anlage bei.
Diese Haushaltssatzung tritt mit 01. Januar 2026 in Kraft.
Elxleben, den 18. Mai 2026
gez. - Siegel -
Koch Bürgermeister
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1 nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 302 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 404 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
gemäß Gemeinderatsbeschluss GR/2024/037 vom 23.September 2024 - Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Elxleben.
Hinweis
Der Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Elxleben liegt zur Einsichtnahme vom 20. Juni bis 3. August 2026 während der Dienstzeiten im Büro der Gemeindeverwaltung Elxleben (Kämmerei) öffentlich aus.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird der Haushaltsplan 2026 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme, unter o.a. Adresse, zur Verfügung gehalten.
Elxleben, den 17. Juni 2026
gez.
Koch
Bürgermeister