Der Gemeinderat Elxleben hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 nachstehende privatrechtliche Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben erlassen:
§ 1
Allgemeines
Die Gemeinde Elxleben kann auf Antrag, bewegliches Anlagevermögen an Privatpersonen aus der Gemeinde und an ortsansässige Vereine entgeltlich verleihen.
Das zu verleihende Anlagevermögen regelt der § 10.
§ 2
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht des beweglichen Anlagevermögens (§ 1) wird allen Einwohnern der Gemeinde Elxleben eingeräumt. Der Bürgermeister bzw. sein Stellvertreter kann das Nutzungsrecht anderen Bürgern die nicht ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben einräumen. In diesem Fall ist der Gemeinderat davon zu unterrichten.
§ 3
Überlassung des beweglichen Anlagevermögens
Für die Dauer der Nutzung (zwischen Übergabe und Rückgabe) ist der Benutzer oder ein von ihm Beauftragter für alle sich ergebenden Ereignisse (Schäden) haftbar. Der Benutzer haftet in voller Höhe für Personen- und Sachschäden. Bei Verlust oder Diebstahl des ausgeliehenen Anlagevermögens ist der Gemeinde der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
§ 4
Allgemeine Richtlinien für die Benutzung
(1) Das Anlagevermögen / Mietgegenstand wird dem Benutzer von einem Beauftragten der Gemeinde übergeben; er ist nach der Benutzung diesem bis spätestens 13.00 Uhr des auf den Nutzungstag folgenden Tages bzw. wie bei der Übergabe auf dem Quittungsbeleg festgelegt, zurückzugeben.
(3) Schäden an Anlagevermögen sind umgehend, aber spätestens bei Rückgabe dem Bürgermeister bzw. seinem Stellvertreter anzuzeigen.
(4) Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen die Gemeinde Elxleben durch den Benutzer oder Dritter sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Gemeinde selbst kann ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
(5) Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Brandschutzbestimmungen sind durch den Benutzer zu gewährleisten. Bei Unfällen und Schäden jeglicher Art übernimmt die Gemeinde Elxleben keine Haftung. Dem Benutzer obliegt es, entsprechenden Versicherungsschutz abzusichern.
§ 5
Übertragbarkeit
Der Benutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Überlassung auf andere Personen oder Vereinigungen zu übertragen.
§ 6
Entgelterhebung
Die Gemeinde Elxleben erhebt für die Benutzung des beweglichen Anlagevermögens Benutzungsentgelt nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung.
§ 7
Entgeltschuldner
Entgeltschuldner sind alle Antragsteller, welche die Nutzung des beweglichen Anlagevermögens der Gemeinde Elxleben in Anspruch nehmen. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 8
Entstehen der Entgeltschuld
Die Entgeltschuld entsteht mit der Übergabe durch die Gemeinde und endet mit der Rücknahme an die Gemeinde.
§ 9
Fälligkeit und Zahlung
Das zu zahlende Benutzungsentgelt ist vor der Übergabe zu entrichten.
§ 10
Benutzungsentgelt
Das Benutzungsentgelt wird wie folgt festgelegt:
| a) | Standgebühr |
|
| halbtags | 10,00 |
| ganzer Tag | 20,00 |
| Verkaufsstände zur Bewirtung im Freien | |
| halbtags | 10,00 |
| ganzer Tag | 15,00 |
| Ausstellungsstände und Gegenstände vor Geschäften | |
| pro Woche | 5,00 |
| b) | Lagerung von Baumaterial, Aufstellung von Gerüsten, Container u.ä. auf gemeindeeigenen Grundstücken | |
| pro Monat | 50,00 |
| bis 7 Tage | 15,00 |
| c) | Genehmigung zur Anbringung von Werbetafeln/Plakaten (Sonderwerbung) DIN A1 | |
| 1 Woche | 25,00 |
| 2 Wochen | 35,00 |
| 3-4 Wochen | 50,00 |
| gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda | kostenfrei |
| Parteien zur Wahlwerbung 5 Stück | kostenfrei |
| Werbebanner pro Feldbreite / pro Woche | 20,00 |
| gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda | kostenfrei |
| d) | Anmeldung von Veranstaltungen | 25,00 |
| gemeinnützige Vereine Elxleben und Witterda | kostenfrei |
| e) | Ausleihung von Verkaufsständen | |
| geschlossener Stand pro Tag | 30,00 |
| geschlossener Stand pro Woche | 100,00 |
| Stände für Vereine Elxleben und Witterda | kostenfrei |
| f) | Verkaufswagen aufstellen - Anhänger pro Tag | 25,00 |
| Sonderregelung pro angefangene Woche | 50,00 |
| g) | Ausleihung Bänke, Garnituren | |
| Bankgruppe mit Tisch pro Tag | 5,00 |
| Bierzeltgarnitur pro Tag | 5,00 |
| An- und Abtransport | 20,00 |
| h) | Aufbewahrung von Gegenständen im Einwohnermeldeamt | |
| pro Pass / Personalausweis pro Jahr | |
| (gerechnet ab Ausstellungsdatum) | 10,00 |
| i) | Annahme von Grünabfällen | |
| Autoanhänger klein bis 500 kg zulässiges Gesamtgewicht (Grünchip) | 5,00 |
| Autoanhänger groß über 500 kg zulässiges Gesamtgewicht (Grünchip) | 10,00 |
Sonstige Gebühren
| a) | private Nutzung des Seniorentreffs | |
| pro Tag | 80,00 |
| Vereine | kostenfrei |
| b) | Nutzung Sportlerheim | |
| pro Tag | 150,00 |
| Vereine | kostenfrei |
| c) | Nutzung Kegelclub | |
| pro Tag | 80,00 |
| Vereine | kostenfrei |
| d) | Aushang im Info-Kasten | 2,00 |
| Vereine | kostenfrei |
| e) | Einsatz Traktor mit Schredder und Fahrer | |
| 1 Stunde | 80,00 |
| jede weiteren angefangenen 30 Minuten | 40,00 |
| f) | Einsatz Hochdruckreiniger mit Bedienpersonal | |
| 1 Stunde | 80,00 |
| jede weiteren angefangenen 30 Minuten | 40,00 |
| g) | Verleih Rüttelplatte | |
| klein pro Tag | 50,00 |
| groß pro Tag | 70,00 |
| h) | Transportleistung mit Hakenliftfahrzeug ISUZU | |
| pro Stunde | 55,00 |
| i) | Anlieferung/Abholung/ Bereitstellung eines Grüncontainers | 80,00 |
| j) | Transport 1 km | 1,30 |
| k) | Verleih Notstromaggregat | |
| pro Tag | 25,00 |
| l) | Füllen von Atemluftflaschen | |
| Druckluftflasche 4l/200 bar | 5,50 |
| Druckluftflasche 6l/300 bar | 7,50 |
| CFK-Flasche 6l/300 bar | 7,50 |
Generell gilt, dass für soziale Zwecke keine Gebühren erhoben werden.
§ 11
Ausschluss von der Benutzung
Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung hat die Gemeinde Elxleben das Recht, den Benutzer ganz oder teilweise von der Benutzung auszuschließen. Das gleiche gilt, wenn ein Benutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§ 12
Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01. August 2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben vom 02.11.2020 außer Kraft.
Elxleben, 16.06.2025 — - Siegel -
gez. Heiko Koch
Bürgermeister
Die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
| 1. | persönliche Beteiligung (§38 Abs. 1 ThürKO) |
| 2. | die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 35 ThürKO) |
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
III.
Jedermann kann die Benutzungs- und Entgeltordnung über das Ausleihen von beweglichen Anlagevermögen der Gemeinde Elxleben ab sofort in der Gemeindeverwaltung Elxleben, Gerhart-Hauptmann-Str. 1 - Bürgeramt, während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Elxleben, 15. August 2025
gez. Koch
Bürgermeister